Darf Arbeitgeber Führungszeugnis verlangen?
Ich fange demnächst bei einer Finanzberatung neben dem Studium an. Am Anfang erstmal als Datenerfasserin, hab da aber schon ab und zu mit Kunden zu tun. Ich mache zwar keine Kundengespräche alleine, bin da maximal mit dabei, aber ich verarbeite ja trotzdem die persönlichen finanziellen Daten der Kunden. Dabei schaue ich, welche Versicherungen, Konten, ect. sie haben und vergleiche das mit anderen Angeboten um Ihnen ein besseres Angebot zu machen, bei denen Sie im Jahr ordentlich Geld sparen können. Damit wisst ihr erstmal was grob gesagt mein Job ist.
Jetzt meine Frage: Damit ich den Vertrag bekomme, möchte die Agentur natürlich einige Unterlagen von mir haben. Heißt Lebenslauf, Lichtbild, Schufa und auch das Führungszeugnis. Nun wurde mir aber von meinem Freund gesagt, dass die das nicht einfordern dürfen bzw es da eine Regelung gibt, die das verbietet. Ich hab selbst n bisschen gegoogelt und weiß aber immernoch nicht, ob sie das dürfen oder nicht. Denn wenn das wirklich illegal ist, spricht das ja nicht wirklich für die Firma und ich würde mir einen anderen Nebenjob suchen.
Daher hoffe ich, dass jemand von euch da mehr Ahnung hat oder in der Materie steckt und mir da helfen kann.
Liebe Grüße,
eure Amy
6 Antworten
Wozu ist ein Führungszeugnis wohl gut, wenn es illegal ist, das ein zu fordern?
Du hat mit Finanzen zu tun, daher ist es für den AG nötig zu wissen, ob du hierbei eine weiße Weste hast.
In dem Führungszeugnis sind relevante Vorstrafen benannt, die mit Finanzen zu tun haben.
Es wäre ziemlich schlecht, wenn der AG einen vorbestraften Betrüger als zB Bankberater einstellen müsste, ohne sich dagegen abzusichern.
Steht im Führungszeugnis Nichts drin, musst du dir keine Sorgen machen. Auskunft wird NUR über Vorstrafen gegeben, die im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen.
Wo ist als jetzt das Problem?
Im übrigen wird ein guter Sachbearbeiter bei der Antragstelle dich darauf hinweisen dass ein Führungszeugnis nicht üblich ist...
jo , kann er machen ; Und wenn du es nicht mitschickst besteht die Möglichkeit , dass es eine Absage gibt , selbst wenn es nicht erlaubt ist . Der AG muss die Absage ja nicht begründen
Ist doch absolut gängige Praxis, dass sie ein Führungszeugnis verlangen. Mir ist nicht bekannt, warum das verboten sein sollte.
Edit: sorry, habe hier einen Fehler begangen...ich war von einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ausgegangen. Dort ist das nämlich zulässig. Ansonsten nur in Bereichen wie Kinder- und Jugendarbeit, Transport, Sicherheit etc.
Sie dürfen dich also nur nach Vorstrafen fragen, die im Bezug zu deiner Tätigkeit stehen. Bei dir wäre das wohl hauptsächlich Diebstahl, Veruntreuung und sowas.
edit ...
logisch dürfen die ein Führungszeugnis verlangen; wenn dort div. Eintragungen stehen, die deinem Job entgegenstehen, bekommst den Job einfach nicht.
Ach, tatsächlich "logisch"?
Es gibt bestimmte Tätigkeiten, für die die Vorlage eines (auch erweiterten) Führungszeugnisses zwingend vorgeschrieben ist.
Ansonsten muss der Arbeitgeber ein dringendes berechtigtes Interesse für sein Verlangen vorbringen können.
Als ich im Callcenter einer Bank arbeitete,w ar einfaches Führungszeugnis auch Voraussetzung. Dito als Cheffion einer Jugendherberge.
Absolut okay, nix Verdächtiges dabei.
Was ich mal fragen würde: ob sie die Kosten dafür übernehmen (ca 13€), das kenne ich nämlich so.
Ansonsten heb den Bon auf und setz es als Werbungskosten von der Steuer ab.