Darf Arbeitgeber die Ruhezeit schriftlich verkürzen?
Hallo,
bei uns auf Arbeit ist es aktuell Mode, einmal in der Woche nach der Mittelschicht (bis 22Uhr + 1h Fahrweg) gleich wieder in der Frühschicht (beginn 06Uhr + 1h Fahrweg) weiter zu Arbeiten. Das die gesetzliche Ruhezeit 11h beträgt (bis auf paar Ausnahmen) ist mir bekannt aber kann mein Arbeitgeber mir das auch schriftlich anweisen / muss ich das dann machen ???
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
3 Antworten
Solche Einsätzplanungen sollte Arbeitgeber schon aus eigenem Interesse vermeiden - es sei denn er will einen Teil seiner Mitarbeiter aus der Fima vergraulen und scheut selbst die Kündigung.
Zu wenig Ruhezeit und Doppelschichten führen nämlich oft zur massiven Verschlechterung der Arbeitqualität (mehr Fehler wegen Unausgeschlafenheit) oder zu einer Erhöhung der Krankheitsquote.
Du schreibst nicht, ob du Teilzeit oder Vollzeit (8 Stunden pro Tag) arbeitest und in welcher Branche Du tätig bist. Bei Teilzeit könnte die Sache evtl. - je nach Branche nochmal etwas anders liegen. Auch wenn so etwas einmal vorkommt oder ob es die Regel ist, ist zu bedenken.
Die gesetzliche Vorschrift kennst Du. Also darf er Dir dies auch nicht anweisen! Denn die gesetzliche Regelung gilt auch für Deinen Arbeitgeber!
So sieht das aus. Du darfst nicht gezwungen werden gegen ein Gesetz zu verstoßen.
hallo
deine reguläre arbeitszeit beginnt dann erst um neun.er kann dir das auch gern schriftlich geben wenn er mag, dann hast du wenigstens bei ner anzeige gleich etwas gegen ihn in der hand.
es stimmt.die ruhezeit darf 11 stunden nicht unterschreiten.die ruhezeit darf nur in krankenhäusern, andere einrichtungen zur behandlung , pflege und betreuung von personen, gaststätten und andere einrichtungen zur bewirtung und betreuung von personen, in verkehrsbetrieben, beim rundfunk, landwirtschaft, tierhaltung verkürzt werden.zwar nur um eine stunde wenn diese innerhalb von vier wochen durch verlängerung einer anderen ruhezeit ausgeglichen wird.
ArbZG §5 DAS IST GESETZ UND MUSS BEFOLGT WERDEN, sonst droht geldstrafe oder knasst.er kann es sich raus suchen.
hoffe konnte helfen.
liebe grüße :Betriebsrat