Darf Arbeitgeber die frage im Arbeitsvertrag reinschreiben ( Grund angeben bei krankheit)?
Darf der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag reinschreiben das der Arbeitnehmer verpflichtet wird den Arbeitgeber zu sagen warum er / sie Krank ist und welchen Grund. ? Wie sieht das aus ist der Arbeitsvertrag noch dann rechtsgültig `?
4 Antworten
Den Arbeitgeber hat es herzlich wenig zu interessieren, aus welchem Grunde Du arbeits-unfähig bist. Er kann lediglich zwei Dinge von Dir verlangen: Einerseits eine Arbeitsunfähig-keitsbescheinigung eines Arztes bereits ab dem ersten Krankheitstag und zweitens eine Einschätzung der Dauer, wie lange Du noch voraussichtlich arbeitsunfähig bist. Wann Du also voraussichtlich wieder kommen wirst. Alles andere hat ihn nicht zu interessieren.
Das ist richtig - abhängig von der Art der Arbeit, z.B. im Lebensmittelbereich oder als OP-Schwester.
Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam/nichtig.
Davon ist aber nicht der Arbeitsvertrag als Ganzes betroffen: er bleibt in seinen übrigen Bestandteilen wirksam (auch ohne salvatorische Klausel).
Unabhängig davon, ob eine solche Vereinbarung zur Mitteilungspflicht im Arbeitsvertrag steht oder nicht, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Verpflichtung des Arbeitnehmers ergeben, den Arbeitgeber über die Ursachen/den Grund seiner Erkrankung zu informieren: wenn z.B. aufgrund einer ansteckenden Krankheit eine konkrete Gefährdung von anderen Arbeitskollegen/Kolleginnen besteht oder die Erkrankung in Zusammenhang mit der Arbeit in ansteckungsgefährdeten Bereichen (z.B. Krankenhaus, Gastronomie) steht.
diese Klausel wäre ungültig.
der Arbeitsvertrag nicht
das heisst für Arbeitnehmer ?
Nein, der Arbeitnehmer muss nicht angeben welche Krankheit er hat oder was ihm fehlt.
das heißt dass du wenn du krank bist einfach den Krankenschein abgibts- ohne Diagnose. Der Arbeitgeber kann dann nichts machen, weil er so etwas nicht verlangen darf
... und wenn der Arbeitgeber dann argumentiert, es stehe ja im Arbeitsvertrag, muss man ihm (sinngemäß) sagen: "Sie wissen doch genau, dass dieser Passus unwirksam ist, also lassen wir das jetzt ,al schön auf sich beruhen...!"
Also: Schreib darf er fast alles. Ob das dann gemacht wird, ist die andere Frage ;) Einfach mal keinen Grund nennen und wenn er keine Ruhe gibt, kackfrech lügen. Irgendwelche ekelhaften Dinger erzählen, dann interessiert es ihn sehr schnell nicht mehr. Hat bei mir super funktioniert.
Ekelhafte Dinge erzählen... ==> gute Idee !! :-))
Dennoch wäre eine Frage legitim, die darauf abzielt eine mögliche Gefährdung von Ansteckung von Kollegen oder Kunden abzusehen.