Darf Anwalt Geld an dritte auszahlen?

3 Antworten

An wen ein Anwalt innerhalb seines Auftrags erhaltene Zahlungen auskehrt, geht den Schuldner nichts an. Anstelle das Geld auf Weisung seines Mandanten auf das Konto eines Dritten zu zahlen, könnte er ja auch bar oder per Barscheck zahlen. Das alles unterliegt seiner Schweigepflicht. Nur wenn er sich vorsätzlich durch bewusste Umleitung der Zahlungen an Straftaten beteiligt, etwa Geldwäsche, Steuerverkürzung oder Betrug z.N. des Jobcenters usw. darf er das nicht. Die Grenzen sind fließend, aber im Zweifel erfüllt der Anwalt nur seine Verpflichtungen aus dem ihm erteilten Mandat.

Ok, danke!

Du möchtest also wissen, ob Du über einen Anwalt erreichen kannst, dass Zahlungen ohne Wissen des Jobcenters (und damit ohne Leistungskürzung) an Deine Eltern statt an Dich laufen?

Wenn ihr erwischt werdet, drohen zumindest Bußgelder bis zu 5000,- € für Dich. Da es sich in diesem Fall nicht um ein einfaches Zurückhalten von Informationen handelt, sondern um aktives Handeln, um die Behörde zu täuschen, kann es auch als Betrug gewertet werden.

Das bedeutet dann ein Strafverfahren, mindestens eine Geldstrafe (ersatzweise Haft) und ein weiteres Problem für die Jobsuche, weil Du kein polizeiliches Führungszeugnis mehr zeigen möchtest.

Der Anwalt verliert eventuell seine Zulassung.

Ne ne, nicht ICH. Ich zahle jmd. Geld und habe das Gefühl, dass dieser es so macht, damit er auch was davon hat...

@Alibees

Entweder meldest Du deinen Verdacht beim Jobcenter oder Du lässt es sein Problem sein.
Das ist eher eine moralische Frage als eine rechtliche.

@derLordselbst

Verstehe nicht ganz... gerade sagtest du doch, dass es sehr wohl eine Straftat ist.... natürlich geht es mir um das Prinzip. Keiner lässt sich gerne ausnehmen und dann auslachen.

@Alibees

"Keiner lässt sich gerne ausnehmen" stimmt so nicht. Es gibt genügend Menschen, die gemachte Schulden sehr ernst nehmen und sie unbedingt zurückzahlen wollen.

Ich schreibe deswegen so vorsichtig, weil ich nur Deine Vermutung kenne und nicht die Tatsachen. Du schreibst "ich nehme an", gibst aber keine Belege dafür an. Wenn Dein Gläubiger einen Anwalt einschaltet, kann es auch an Dir liegen bzw. Deiner Zahlungsmoral.

Daher könnte es sich einfach um kleinliche Rache von Dir handeln, je nachdem, wie die Schulden entstanden sind.

@derLordselbst

Das Ganze ist recht kompliziert, der Gläubiger hat etwas ausgegraben das schon 2 Jahre alt ist. Leider kann ich nicht beweisen, dass es zu Unrecht ist. Danke!,

Das hängt vom Vertrag ab, den dein Mandant mit dem Anwalt abgeschlossen hat. Du wirst den Inhalt dieses Vertrages aber niemals zu Gesicht bekommen.

Schreib bei der Überweisung einfach als Verwendungszweck: "Schuldentilgung zuhanden Herr XYZ gemäss Vertrag .... " drauf. Dann kann der Anwalt damit tun, was er tut und du deklarierst die Überweisung als Schuldentilgung bei deinem Gläubiger.