Darf Anwalt bei einer Selbstauskunft alles erfahren über die Person?
Hallo, ich hatte letztes Jahr einen Wegeunfall als Zivi, dummerweise zu dem Tag keine Haftpflicht und bin mit einer Fußgängerin die in einer Kanzlei arbeitet zusammengestoßen (ich auch dem Fahrrad) Jedenfalls konnte ich mir als Zivi keinen Anwalt leisten, Beim Wegeunfall wird Zivis nicht geholfen und dann saß ich da mit Schadensersatzforderungen und Ausfallzahlungen. Einen Teil (ca. 500 €) habe ich nun beglichen mit 50 € Raten, der Rest, (ca. 1400 €) kommt noch. Ratenzahlung war vereinbart, ich habe gesagt, wenn ich kann, werde ich Januar oder Februar die Rate erhöhen weil ich es aus der Welt schaffen möchte.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben - die Raten wären Ihnen zu niedrig - wo Sie eine Selbstauskunft verlangen, sonst kommt der Zwangsvollstrecker wird gedroht. Die Mandantin (die mich verklagt hat) darf dann entscheiden (sagen sie zumindest) ob und in welcher Höhe Raten weiter gezahlt werden dürfen.
Jetzt stehen da Sachen drin, die ich ausfüllen muss wie mein Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Beruf, Steuernummer, zuständiges Finanzamt, Besitz von Fahrzeug usw. Jetzt wollte ich gerne wissen ob die das wirklich alles wissen dürfen? Dass sie relevante Sachen wissen wollen wieviel ich zur Verfügung habe (ich verdiene ca 740 netto im Monat) verstehe ich aber den Rest...das geht die doch nichts an. Und können die mir einen Vollstrecker auf den Hals hetzen wenn ich doch bereit bin zu zahlen nur eben in Raten?
Man kennt ja was Anwälte für Methoden haben, deswegen wollte ich mal lieber in die Runde fragen.
Bitte nur ernsthafte hilfreiche Antworten.
2 Antworten
Angeben solltest du die Dinge, die notwendig sind, um deine Angaben zu deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen glaubhaft zu machen. Würdest du die Angaben komplett verweigern, kann es natürlich zum Zwangsvollstreckungsversuch kommen. Oder der Gerichtsvollzieher nimmt dir die Eidesstattliche Versicherung ab, da sind die Angaben aus der Selbstauskunft dann sehr wahrscheinlich auch wieder enthalten - diesmal allerdings mit dem Unterschied, dass falsche oder unvollständige Angaben möglicherweise strafbar wären.
Deine Gläubigerin darf übrigens nicht einfach eigenmächtig eine beliebige Ratenhöhe festlegen, wie es ihr gefällt. Da kannst du schon noch ein Wörtchen mitreden. Wenn du über genug Einkommen verfügen würdest, müsste sie sich nicht mit Mini-Raten abfinden. Aber es gibt nicht umsonst den Pfändungsschutz für Schuldner, schließlich musst du auch noch von etwas leben.
Dass du deine Schulden begleichen willst, ist schon mal gut. Aber manche Gläubiger schießen manchmal übers Ziel hinaus und bedenken nicht, dass es eine Pfändungsfreigrenze gibt (oder versuchen es trotzdem). Wenn du tatsächlich weder Vermögen noch ein höheres Einkommen oder sonstige Einkünfte hast, kannst du in das Anschreiben zur Selbstauskunft auch einen Satz wie diesen einfließen lassen: "Gerne bin ich bereit, auch weiterhin monatliche Raten in Höhe von X EUR aus meinem nicht pfändbaren Einkommen zu bezahlen." Das wäre ein dezenter Hinweis an deine Gläubigerin, dass du vom Pfändungsschutz gehört hast und nicht alles mit dir machen lassen musst. Wenn du willst, kannst du auch das Angebot machen, bei einer Verbesserung deiner Einkommensverhältnisse deiner Gläubigerin unaufgefordert eine höhere Ratenzahlung anzubieten. Manche Gläubiger stimmt schon dieser einfache Satz etwas milder.
Sollte es trotz allem hart auf hart kommen und dir schneit eine Lohn- oder Kontopfändung ins Haus und der Gerichtsvollzieher "meldet sich zum Kaffee an", wende dich ruhig an eine Schuldnerberatungsstelle. Adressen findest du z.B. unter http://www.bag-sb.de/index.php?id=24. Diese Beratungsstellen beraten in der Regel kostenlos, zur Sicherheit kannst du bei der Terminvereinbarung nachfragen. Dort kannst du dich auch vor dem Ernstfall über Möglichkeiten zum Pfändungsschutz informieren. Auch mit den zulässigen Möglichkeiten von Gläubigern kennen die Mitarbeiter sich aus, falls du es noch genauer wissen willst mit der Selbstauskunft.
Nebenbei: Wenn du nur über ein geringes Einkommen verfügst, kannst du Beratungskostenhilfe beantragen. In bestimmten Bundesländern wie z.B. Bremen läuft das etwas anders, da bekommst du stattdessen eine kostenlose Beratung beim Amtsgericht. Kommt es zum Prozess, kannst du unter Umständen auch Prozesskostenhilfe beantragen. Nur für den Fall, dass du irgendwann noch mal in die Verlegenheit kommst, dir rechtlichen Beistand suchen zu müssen.
Anwaltsrepublik Deutschland. Die sitzen ja auch in der Regierung und sorgen für angemessene Gebührensätze ...
Zur Selbstauskunft gehört schon, was genannt wurde, denn es ist doch relevant, ob ein Fahrzeug gepfändet werden kann oder nicht. Im Grunde lässt du die Hosen runter, aber ist da wirklich was Schlimmes zu verstecken? Kannst ja den einen oder anderen Punkt verweigern, aber kann sein, da wird dann nachgehakt.
Ok, das ist ja schonmal hilfreich, dankeschön. Dachte schon niemand macht sich die Mühe, das durchzulesen. Alleine dafür schon ein Dank.
Dann werde ich denen wohl was zeigen. Mit maximal 850 € im Monat und monatlichen Ausgaben von 485 € wird eh nicht viel zu holen sein.
Dankeschön :)