Darf AG nach Krankheitsgrund bei Krankenkasse fragen?

9 Antworten

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Moment bitte.... die Antworten stimmt so nicht.

Dein Bekannter soll bitte einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen. Dort bitte unter dem Punkt "Lohnfortzahlung bei Krankheit". Wenn dort Bezug auf die gesetzliche Regelung genommen wird, fällt Dein Bekannter nach sechs Wochen aus der Lohnfortzahlung.....WENN er sechs Wochen lang wegen einem einzigen Krankheitsgrund erkrankt war. Das würde als Beispiel heißen: eine Krankmeldung (Erstbescheinigung) wg. z.B. Magenproblemen und alle weiteren Bescheinigungen Krankmeldungen (Folgebescheinigungen) ebenfalls wegen Magenproblemen. Anderes Beispiel: Ist er drei Wochen lang wegen Magenproblemen erkrankt und erkrankt direkt danach an einer anderen Krankheit, erhält er wg. der neuen Diagnose eine neue Bescheinigung (neue Erstbescheinigung). Diese Zeiten werden dann nicht zusammengerechnet. Daher nimmt der Arbeitergeber Kontakt mit der Krankenversicherung auf. Dort gibt man aber nicht die Diagnose raus, sondern dort erhält der Arbeitgeber lediglich die Info ob es sich um eine zusamenhängende Erkrankung handelt, die einen Ursprung hat.

Die Einschaltung des MDK (Medizinische Dienst) ist eine davon unabhänige Maßnahme, die der Arbeitgeber einleiten kann. Dies hat aber niichts mit dem Ende der Lohnfortzahlung zu tun.

Grüße

Fast alles richtig - bis auf den vorletzten Satz!

Der Arbeitgeber kann den MDK gar nicht beauftragen, das kann nur die Krankenkasse!!!!!!!!!!!

@verreisterNutzer

Doch das kann er. Ich selber habe als Vertretung des Arbeitgeber (Personalabteilung), bereits den MDK beauftragt. Daher ist alles korrekt.

@Katzentante1973

Es ist (und bleibt ) der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK). Wenn das so wäre, wie Du schilderst, würde dies wohl fast jeder Arbeitgeber jederzeit nutzen. Davon habe ich in meiner langjährigen Personalpraxis noch nichts gehört.

==> Bitte teile mir mit, um welche Krankenkasse / um welchen MDK es sich handelt, damit ich Deine Aussage prüfen kann - ich werde dort anrufen!

@verreisterNutzer

Ja, ich weiß was der MDK ist. Und ich selber arbeite auch nun selber über zehn Jahre im Personalmanagement und da Du in derartigen Fällen noch keine Erfahrungen gesammelt hast, sonst wäre es Dir ja klar, dann ist es wohl selbstverständlich dass Du dahingehend auch keine Auskunft geben kannst. Und selbstverständlich steht meine Auskunft nicht zur Überprüfung durch Dich an, da Du hier keinesfalls als "Überprüfungsorgan" tätig bist. Ab Aber, es steht Dir selbstverständlich frei,** jede** Krankenkasse zu kontaktieren und Dich ausführlich informieren zu lassen. Dann und erst dann, sprechen wir auf einer Ebene. Grüße

@Katzentante1973

Und es liegt wohl auf der Hand und ist auch logisch, dass der MDK lediglich bei Langzeiterkrankungen beauftragt wird. Aber auch dies solltest Du, langjährige Personalarbeit vorausgesetzt, ja wissen.

@Katzentante1973

Auch Deine letzte Aussage stimmt leider nicht, da der Arbeitgeber sehr wohl Interesse daran haben kann, häufige Kurzerkrankungen überprüfen zu lassen, da dies ebenfalls ein Kündigungsgrund sein kann...

@verreisterNutzer

Du, ich glaube eher, es liegt Dir sehr viel daran unbedingt immer das letzte Wort und immer Recht haben zu müssen. Du bist bestimmt ein total beliebter Kollege, nicht wahr ?! ;-)

@Katzentante1973

Aber, es ist sehr schön, dass Du nunmehr eingesehen hast, das der Arbeitgeber den MDK beauftragen kann. Das freut mich sehr für Dich.

@Katzentante1973

@Katzentante1973: Weder liegt mir daran, unbedingt "das letzte Wort" haben zu müssen, noch daran, immer Recht haben zu müssen - ich möchte die Dinge nur richtig stellen, damit die Fragesteller dieses Forums keinen Fehlinformationen unterliegen!

So, und nun "oute" ich mich einmal:

Ich bin 58 Jahre alt, habe mehr als 25 Jahre Erfahrung im Personalmanagement und war in der Zeit meiner Tätigkeit in verschieden großen, international aufgestellten Unternehmen (bis zu 8.000 Mitarbeitern) in der Tat recht beliebt - soweit es meine jeweilige leitende Position zuließ. Seit 2009 bin ich als freiberuflicher Personalberater tätig, mit den Schwerpunkten Lebenslauf-/Zeugnisanalysen sowie Karriere- und Konfliktberatung.

Mir ist nicht bekannt, wie alt Du bist und welchen beruflichen Hintergrund Du besitzst, @Katzentante, aber davon abgesehen unterliegst Du einem Irrtum, wenn Du denkst, ich sei davon überzeugt, dass der Arbeitgeber den MDK in Eigenregie beauftragen kann. Das konnte er bisher in keiner Weise, es sei denn die dafür geltenden Vorschriften hätten sich grundlegend geändert.

==> Wenn das so ist, nenne mir bitte die entsprechende Rechtsgrundlage!

@verreisterNutzer

Beweisführung abgeschlossen. Dein "Vortrag" hat doch schon alles bewiesen.

Alter erstetzt nie Fachwissen. Weiterbildung ist das Zauberwort. Außerdem hast Du leider den Text fehlerhaft wiedergegeben. Dies ist aber egal, da Du kein Maß der Dinge bist, besonders jetzt nicht, nach diesem verzweifelten Versuch, Deine "Kompetenz" durch Deine Altersangabe oder Angabe von Mitarbeiterzahlen zu steigern. Das Du kleine Fachinformationen einfach nicht abrufen kannst, ist echt nicht mein Thema. Hab noch eine Gute Zeit, Grüße

@Katzentante1973

Darauf gehe ich selbstverständlich nicht noch einmal im Detail ein... Good bye, @Katzentante1973

Alle Antowrten sind richtig - darf man nicht weitergeben. Bei begründeten Verdachtsmomenten gibt es http://www.mdk.de/321.htm

selbstverständlich darf er fragen,nur die dürfen ihm keine auskunft darüber geben

Fragen kann der Arbeitgeber ja soviel wie er möchte - die Kasse darf ihm aber keine Auskunft geben.

Ab einer gewissen Zeit (Ich dachte 5 Wochen) darf er den MDK beauftragen ihn zu untersuchen ob er wirklich das hat weswegen er krank geschrieben ist. Ob der Arbeitgeber wirklich dabei die Diagnose erfährt, glaube ich nicht. Er erhält aber Auskunft ob die Krankschreibung berechtigt war oder nicht.

Er darf ein Gutachten anfordern. Er hat aber keinerlei Zugriff auf die Diagnose(n). Die unterliegen der Schweigepflicht der Ärzte, egal welcher. Daran ist auch die KK gebunden. Gruß, q.

ob er wirklich das hat weswegen er krank geschrieben ist

Das ist etwas unsinnig!

Der Arbeitgeber kann keine Diagnose ("ob er wirklich das hat weswegen er krank geschrieben ist") anzweifeln, weil er die in der Regel nicht kennt und nicht weiß, weshalb genau ein Arbeitgeber krank geschrieben worden ist!

Der Arbeitgeber kann lediglich die Arbeitsunfähigkeit als solche anzweifeln und über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüfen lassen!

Er erhält aber Auskunft ob die Krankschreibung berechtigt war oder nicht.

Auch diese Auskunft wird er von der Krankenkasse nicht erhalten!

@Familiengerd

Ergänzung:

Ab einer gewissen Zeit (Ich dachte 5 Wochen) darf er den MDK beauftragen

Das hat mit der Zeit nichts zu tun, so nach dem Motto: Jetzt sind 5 Wochen um, jetzt lasse ich einmal vom MDK überprüfen.

Die Überprüfung der Berechtigung einer Krankschreibung durch den MDK wird der Arbeitgeber gegenüber der Krankenkasse nur dann erwirken können, wenn er in der Lage ist, berechtigte Zwiefel an der Arbeitsunfähigkeit vorzutragen - und nciht alleine deshalb, weil schon 4 oder 5 Wochen Krankschreibung verstrichen sind!

@Familiengerd

weil er die in der Regel nicht kennt und nicht weiß, weshalb genau ein Arbeitgeber krank geschrieben worden ist!

Das muss er auch nicht um den MDK beauftragen zu können. Ich habe auch nicht behauptet das er es wissen muss/weis.

Auch diese Auskunft wird er von der Krankenkasse nicht erhalten!

Er hört also niemals etwas wieder von der Überprüfung und weis dann immernoch nicht was mit dem Arbeitnehmer ist?

Das ist etwas unsinnig!

@Familiengerd

wenn er in der Lage ist, berechtigte Zwiefel an der Arbeitsunfähigkeit vorzutragen

Ja, da habe ich mich geirrt. Du hast Recht.

Leider ist es dennoch üblich Langzeitarbeitslose vom MDK gesund schreiben zu lassen und ein berechtigter Zweifel scheint für viele Krankenkassen sowie Arbeitgeber schnell gefunden zu sein. Bei dieser Maßnahme können unter Umständen ja beide etwas Geld sparen.

Das ist nicht ganz richtig. Schau Dir mal meine Antwort an.