Darf ein Vermieter Geld von der Kaution abziehen ohne Rechtfertigung und Meldung und trotz eines positiven Übergabenprotokolls?

10 Antworten

Eine Kaution dient bei Auszug aber nicht nur für eventuelle Mängel. Eine Kaution wird auch bei Auszug erst nach der Endabrechnung der Nebenkosten verrechnet....Also, Geduld, sollte ein "Überschuss" bestehen, bekommst Du Ihn mit Sicherheit zurück....(Nachzahlung ist allerdings auch möglich)

Auch mit einem Übergabeprotokoll, in dem nichts bemängelt wird, können sich später noch Mängel heraus stellen, die nicht gleich ersichtlich waren. Ein Teil der Kaution kann auch noch bis zur Nebenkostenabrechnung zurück gehalten werden, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Das alles muss aber natürlich immer begründet werden.

Über die Verwendung der Kaution ist nach Mietende abzurechnen, schriftlich. Wenn bei Rückgabe der Wohnungkeine Mängel waren und solche auch nicht protokolliert wurden, können diese später nicht hinzugezaubert werden.

Erg.: Schadenersatzforderungen wären nach 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung verjährt. Sie dürfen danach dann auch nicht mehr mit der Kaution aufgerechnet werden.

Ohne Begründung darf der Vermieter nichts einbehalten.

Grundsätzlich ist ein Einbehalt aber auch dann möglich, wenn die Wohnung mängelfrei übergeben wurde.

Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution (2-3 Vorauszahlungen) für künftige Betriebskostenabrechnungen einbehalten.

richtig: zurückbehalten

Eigentlich ist die Kaution verzinslich anzulegen. Daran kommt der Vermieter dann nur mit einer nachvollziehbaren Abrechnung heran.