Dachziegel fallen von Mietwohnung, akute Gefahr für Passanten?

13 Antworten

trotzdem fühle ich mich absolut verpflichtet dieses Problem zu lösen. 

Geht dich nix an, das ist die Baustelle des Vermieters, der hat eine Verkehrssicherungspflicht, er hat einem Dachdecker beauftragt - bzw. seiner Vers. den Schaden gemeldet; bis da jemand repariert kann dauern. Wichtig ist, dass das Dach dicht ist

Der kurze Weg ist die Polizei anzurufen.
Die kommen, begutachten und informieren den Vermieter und weitere Behörden. Die kennen sich dann mit Druckmitteln und Strafen aus.

ich mich absolut verpflichtet dieses Problem zu lösen.

Auch dein Wohnort hat eine Stadt- bzw. Kommunalverwaltung mit einem Bauamt, das sich über solche Hinweise bestimmt freut.

Das ist nicht mehr Ihr Problem, sondern das des Hauseigentümers, der im Übrigen gegen die Folgen solcher evtl. auftretenden Schäden versichert sein dürfte, sofern man ihm keine Fahrlässigkeit nachweisen kann.

Sie haben sehr korrekt gehandelt!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo whabifan,

sofern es wirklich akut ist, also aktuell gerade stürmt und die Dachziegel quasi schon fallen, würde ich die Polizei über 110 verständigen. Die gucken sich die Sache dann vor Ort an und entscheiden, ob sie z.B. die Feuerwehr mit einer Drehleiter hinzuziehen, um die losen Dachziegel zu entfernen oder aber ob es ausreicht, den Bereich direkt vor dem Haus durch Absprerren zu sichern.

Wenn keine akute Gefahr besteht - die Nachbarn haben euch ja bereits vor 6 Tagen auf den Zustand aufmerksam gemacht, von daher kann man ohne zusätzliche Einflüsse (wie z.B. Sturm) nicht mehr von einem akuten Notfall sprechen - dann ist das eine Arbeit für den Dachdecker (Rettungskräfte von Feuerwehr, THW usw. dürfen nur im akuten Notfall tätig werden und außerhalb akuter Notfälle nicht mit gewerblichen Unternehmen "in Konkurrenz" treten).
Hier wäre dann, wenn der Hauseigentümer nicht sofort tätig wird, der richtige Weg die Info an das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt kann dann den Vermieter nochmal verbindlich und mit Fristsetzung auffordern, die Gefahr zu beseitigen - oder aber direkt ein Unternehmen beauftragen (auf Kosten des Eigentümers), wenn der von sich aus nichts unternimmt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung