Dachziegel des Nachbars beschädigen bei Unwetter mein Auto - Welche Versicherung übernimmt?

12 Antworten

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Die Gebäudeversicherung auf gar keinen Fall! Die zahlt Schäden am Gebäude, nicht durch das Gebäude.

Wenn überhaupt eine Versicherung des Nachbarn, dann dessen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (wohl in seienr Privathaftpflichit inkludiert). Aber das nur, wenn den ein Verschulden trifft, was sehr unwahrscheinlich ist.

Ansprechpartner ist deine Teilkasko. Dort sind Schäden durch Blitzschlag versichert, auch wenn dadurch Gegenstände auf oder gegen das Auto geworfen werden. Zugegebenermaßen eher ungewöhnlich, dass das durch einen Blitz passiert (Sturm ist natürlich deutlich häufiger der Fall) aber versichert ist es dennoch.


FordPrefect  03.07.2017, 08:34

Einzig korrekte Antwort. DH!

FordPrefect  03.07.2017, 10:40
@schleudermaxe

Sorry - "einzig richtig" bezog sich auf die Aussage, nicht auf denjenigen, der sie getätigt hat.

Unwetter mit Blitzeinschlag, jedoch ohne Sturm. 

In der WGV ist Blitzeinschlag versichert und zwar mit Folgeschaden. Dies
wäre ein Folgeschaden, denn der Blitz traf nicht unmittelbar dein Auto, sondern das Dach vom Nachbarhaus. Kann man diesen Einschlag direkt nachweisen? Ist vielleicht noch mehr beschädigt, außer dem Dach? Wird der Schaden am Dach von einer Versicherung bezahlt? Laß dir die Schadennummer geben. Kannst du nachweisen, daß dieser Dachziegel genau von diesem Dach auf dein Auto fiel? Wäre von Vorteil.

Deshalb windet sich auch deine Teilkaskoversicherung. Dein Auto wurde nicht vom Blitz getroffen. Wieso sollte sie einen Schaden bezahlen??

FordPrefect  03.07.2017, 08:31

Das gilt aber gerade nicht für Schäden Dritter. Die WGV bietet Deckungsschutz für das eigene Haus und Nebengebäude, aber nicht für Objekte oder Personen auf fremdem Grund. Das wäre ggfs. ein Fall für die Gebäude-HP.

NamenSindSchwer  03.07.2017, 10:43

Das Auto vom Nachbarn ist in der Gebäudeversicherung natürlich keine versicherte Sache und somit zahlt diese auf gar keinen Fall.

Die einzige Versicherung des Nachbarn die in Betracht kommt, wäre die Haftpflicht. Aber die zahlt natürlich nur, wenn ein Verschulden des Hauseigentümers vorliegt, was wohl kaum der Fall sein wird. 

 Deshalb windet sich auch deine Teilkaskoversicherung. Dein Auto wurde nicht vom Blitz getroffen. Wieso sollte sie einen Schaden bezahlen??

Weil in der TK auch Schäden versichert sind die dadurch verursacht werden, dass durch Blitz Gegenstände auf oder gegen das Auto geworfen werden.

BenniXYZ  03.07.2017, 20:55
@NamenSindSchwer

Ja, da hast du Recht, das Auto ist keine versicherte Sache der WGV. Jedoch handelt es sich um einen Folgeschaden. Der ist versichert. Wenn dieser Dachziegel auf ein Fahrrad gefallen wäre, oder auf einen Gartentisch, in ein Festzelt..., wäre es genau so.

Die Gefahr ging vom Blitz aus, der in diesem Fall einen Dachziegel traf. Das Problem ist der Nachweis. Wird der erbracht, zahlt die WGV.

In der Teilkasko sind Schäden durch Blitz idR. nur versichert, wenn sie unmittelbar erfolgten. In "vollständigen" Tarifen findet man den Zusatz:  "Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht
werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. " Das Problem ist auch hier der Nachweis.

Findet der Fragesteller diesen Zusatz in den Bedingungen seiner Teilkaskoversicherung, dann muß die Teilkasko den Schaden bezahlen.

Findet er diesen Zusatz nicht, dann bezahlt zur Not noch die Vollkasko. Wenn man eine hat und die Hochstufung akzeptiert. In der Vollkasko muß man nichts nachweisen, die bezahlen und stufen hoch.

NamenSindSchwer  04.07.2017, 11:34
@BenniXYZ

Jedoch handelt es sich um einen Folgeschaden. Der ist versichert. 
Wenn dieser Dachziegel auf ein Fahrrad gefallen wäre, oder auf einen Gartentisch, in ein Festzelt..., wäre es genau so.

Nein, auf gar keinen Fall. Tut mir Leid, aber das stimmt schlicht und ergreifend nicht. Auch bei Folgeschäden kommt die Gebäudeversicherung nur für Schäden an versicherten Sachen auf. 

Der Zusatz in den TK Bedingungen steht auch in den Musterbedingungen des GDV. Mir wäre nicht bekannt welcher Versicherer zu Ungunsten des Kunden vom vorgeschlagenen Mindestschutz des GDV abweicht. Ganz ausschließen will ich das nicht, aber es ist extrem unwahrscheinlich, dass das im Vertrag des FS nicht versichert ist. 

Und ob ein Ziegel von einem Blitz getroffen wurde kann man schon nachvollziehen.  

Also wenn mir das passiert wäre, hätte ich auf jeden Fall darauf getippt, dass die gegnerische Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommen müsste.

Denn der Schaden ist ja durch einen Teil des Gebäudes entstanden. Im Zweifel sollte ein Anwalt konsultiert werden.

schleudermaxe  02.07.2017, 15:10

Oh, ein Kenner? Ein Anwalt, wozu?

Die eigene TK regelt und gut ist. Ist doch Alltag und kennt jeder "Berater" einer Versicherung.

FordPrefect  03.07.2017, 08:33

Also wenn mir das passiert wäre, hätte ich auf jeden Fall darauf
getippt, dass die gegnerische Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommen müsste.

Nein. Kein Verschulden, keine Haftung. Lebensrisiko.

Der Verursacher muss den Schaden beheben. Somit der Hausbesitzer. Dem seine Haftpflichtversicherung oder die Hausversicherung.

NamenSindSchwer  02.07.2017, 14:32

Der Verursacher ist doch aber der Blitz und nicht der Hausbesitzer. Oder worin siehst du dessen Verschulden? Denn das Verschulden ist Grundvoraussetzung für eine Haftung.

Und die Gebäudeversicherung hat mit Fremdschäden schon mal gar nichts am Hut.

XObelixxxx  02.07.2017, 14:34
@NamenSindSchwer

Er haftet für die Gefahr, die durch seinen Besitz (das Haus) ausgeht. Wie die KFZ-Haftpflichtversicherung für die Gefahr durchs versicherte Fahrzeug.

NamenSindSchwer  02.07.2017, 14:35
@XObelixxxx

Das ist falsch. Die Haftung des Hauseigentümers ist KEINE Gefährdungshaftung (wie die des Fahrzeughalters) sondern eine Haftung aus vermutetem Verschulden.

Hier ist zwar die Beweislast zu Gunsten des Geschädigten umgekehrt, aber dennoch ist ein Verschulden zwingende Voraussetzung für eine Haftung.

DerHans  02.07.2017, 17:51
@XObelixxxx

"Eigenversicherung vor Fremdversicherung" 

Schon mal gehört?

Dafür ist eindeutig die Haftpflicht-Gebäudeversicherung zuständig bzw. der Hauseigentümer, falls seine Gebäudeversicherung Fremdschäden nicht abdeckt.

Bewohnt der Eigentümer das Haus selber, ist der Schaden durch seine Privathaftpflicht abgedeckt.

Ist das ein vermietetes Objekt benötigt der Eigentümer eine spezielle Gebäudehaftpflichtversicherung.

Hat der Eigentümer keine solche versicherung, muss er selber aus der eigenen Tasche bezahlen. Auf jeden Fall haftet der Eigentümer für Schäden, die von seinem gebäude verursacht werden und dazu muss ihm meines Wissens auch kein Verschulden nachgewiesen werden.

BenniXYZ  02.07.2017, 22:08

Erstmal: Ohne Verschulden zahlt keine Haftpflicht, es muß ein Verschulden vorliegen.

Unwetter mit Blitzeinschlag, jedoch ohne Sturm. Das ist zumindest ungewöhnlich. In der WGV ist Blitzeinschlag versichert und zwar mit Folgeschaden. Dies wäre ein Folgeschaden, denn der Blitz traf nicht unmittelbar dein Auto.

Deshalb windet sich auch deine Teilkaskoversicherung. Dein Auto wurde nicht vom Blitz getroffen. Wieso sollte sie einen Schaden bezahlen??

NamenSindSchwer  03.07.2017, 10:37

Auf jeden Fall haftet der Eigentümer für Schäden, die von seinem gebäude verursacht werden und dazu muss ihm meines Wissens auch kein Verschulden nachgewiesen werden. 

Dieses Wissen ist aber nur zur Hälfte korrekt. Ihm muss tatsächlich kein Verschulden nachgewiesen werden. Aber es muss dennoch ein Verschulden vorliegen, damit er haftet. Jedoch liegt die Beweislast, dass er den Schaden nicht verschuldet hat beim Eigentümer und nicht (wie sonst üblich) beim Geschädigten. Nennt sich Haftung aus vermutetem Verschulden. Kein Verschulden -> Keine Haftung. Und im hier geschilderten Fall dürfte ein Verschulden nahezu ausgeschlossen sein. 

Siehe §836 BGB Abs. 1 Satz 2.