Dachstuhl ausbauen - Nachbar macht Ärger?

5 Antworten

Es ist korrekt, dass Ihr seine Genehmigung nicht einholen müsst, allerdings kann er dann öffentlich rechtlich dagegen vorgehen innerhalb der ihm offenen baurechtlichen Rechtsbehelfmöglichkeiten, die aber für ihn als nicht-Verfahrensbeteiligten ("Nachbarstreit") eher weit sein müssten bzw. nicht präkludiert sein dürften, allenfalls Verwirkung, die Frist läuft in der Regel nicht mangels Bekanntgabe (oder liegt verfahrensrechtliche Bekanntgabe an ihn vor).

Daneben hat er zivilrechtliche Ansprüche. Diese werden durch die Baugenehmigung nicht eingeschränkt, da die Baugenehmigung ungeachtet zivilrechtlicher Ansprüche erteilt wird (sofern das Sachbescheidungsinteresse nicht offensichtlich ausgeschlossen ist).

Somit kann er bei Betroffenheit Widerspruch + einstweiligen Rechtsschutz versuchen, zivilrechtlich eine Unterlassungsklage bei Eingriff in seine Rechte, z.B. in sein Eigentum oder bei Emissionen, eine dem Störer erteilte Baugenehmigung wirkt zivilrechtlich nicht als Einwand!

Zum Baurecht:

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/14170/baugenehmigung.pdf

Einspruch kann er dagegen einlegen. Ob mit oder ohne Erfolg, eher ohne, zeitlich und somit finanziell kann sich aber einiges ändern, auch die Kosten für Anwälte usw. Versuche doch eine gütliche Einigung mit einem Gespräch!

Leider nicht möglich bei diesem Nachbarn. Das glaubt zwar Niemand, aber bislang haben es auch alle bei uns arbeitenden Handwerker so erfahren. Er kann Alles besser!!!

Bei einer durchegehnden Bebauung der Häuser kann er KEINEN EINSPRUCH erheben!

Wenn das Reihenmittelhaus so gedeckt wurde, dass die Ziegel durchgehend verlegt wurden und nur durch die Dachstühle getrennt sind, dann müssen die Ziegel sogar aufgenommen werden.

Selbiges gilt bei der Regenrinne.

Da ihr aber das Dach des Nachbarn abdeckt und somit Einblick in seine Privatsphäre bekommt und ggf. Zugriff auf sein Eigentum  ( Dachboden ) habt, muss er auf jeden Fall rechtzeitig informiert werden.

Ich kann Euch nur anraten das ganze schriftlich zu machen.

Beispiel.  An dem und dem Tag wird durch die genehmigte Bauphase ( Nummer dazu ) folgende Arbeite durchgeführt .....

Das unteschreibst Du, ein Zeuge und der Handwerker :-)

Also es wird nicht das Dach des Nachbarn abgedeckt, sonder lediglich eine Ziegelreihe, wovon auch nur der halbe Ziegel dem Nachbarn gehört, da das Dach durchgängig gedeckt ist. Jetzt liegt ein neuer schöner Ziegel, den wir bezahlen auf seinem Dach, damit ein ordentlicher Abschluss möglich war. Das hat ihm der Dachdecker auch mitgeteilt und er hat hier zugestimmt! Macht trotzdem Ärger. Ich werde hier versuchen dem Bauleiter mitzuteilen, diese Zustimmung und alle weitern von unserm Nachbarn schriftlich fest zu halten!

@Kaempinho

Na dann ist es ja noch eindeutiger.

Er kann zwar heulen, aber nichts dagegen machen.

Bei dieser Art der Bebauung muss er das uneingeschränkt dulden

Hi, hatte einen ähnlichen Fall, solange ihr die Baugenehmigung habt, dürfen die Häuser von einander getrennt werden, die Dachrinne beim Nachbarn muss natürlich danach funktionieren, aber das ist euch ja klar.

Der gute Nachbar behauptet aber, dass die Handwerker seine Dachrinne nicht anfassen, bzw. bearbeiten dürfen, dass ist aber bei Reihenhäusern doch zwingend notwendig!

@Kaempinho

Es kommt auf die vorherige Bebauung an.

Sind das getrennte Dachrinnen mit eigenen Abflüssen, dann darf diese nicht ohne Genehmigung beschädigt werden.

Ist das eine durchgehnde Rinne die nun erweitert werden muss, dann ist keine Genehmigung notwendig.

@oki11

Es ist eine durchgehende Dachrinne über mehrer Reihenhäuser, wo jeder nachbei einen Abfluss, bzw. eine Abflussrinne hat!

das ist es kein problem, das ist die übliche bebauung bei reihenhäusern

Wie ist die Frage, was für einen Rat benötigst du?

Du hast die Baugenehmigung und sagst, dass der Nachbar so oder so Stress macht... DU hast jetzt die Möglichkeit auszubauen oder es sein zu lassen.

Ob der Nachbar etwas gegen die Trennung der Dachrinnen machen kann, immerhin muss seine Dachrinne dann auch bearbeitet werden, wenn es sauber gemacht werden soll. Die Kosten tragen natürlich wir - es entsteht Ihm kein Schaden!