Dachrinne vom Haus kaputt

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Der Hinweis an den Hausmeister reicht! Es ist natürlich sinnvoll, den Verwalter oder den Eigentümer ebenfalls zu informieren, wenn man feststellt, dass der Hauseister nichts unternimmt.

Ruf beide an , dann weist du mehr , viel erfog

Je nach Zuständigkeit: Wenn der Hausverwalter keine Mietverwaltung übernommen hat, dann müsste Ihr (Vermieter) Eigentümer informiert werden und dieser muss unbedingt die Hausverwaltung informieren. Sollte die Hausverwaltung beides verwalten, dann umgehend die Hausverwaltung informieren. Falls nach Info an die jeweiligen Personen nichts geschieht, dann machen Sie das schriftlich, damit Ihnen nachher kein Schaden daraus entsteht. Der Hausmeister kann natürlich vom Verwalter zwecks Überprüfung auch notwendiger Reparaturmaßnahmen eingesetzt worden sein, das können Sie aber nicht unbedingt wissen, daher lieber mehr Personen informieren. Dann gehen Sie immer auf Nummer Sicher. Wenn immer noch nichts geschieht, dann noch einmal schriftlich mit Fristsetzung. Im Schadensfalle haben Sie dann vor Gericht Pluspunkte! Aber gehen wir mal von einer vernünftigen Verwaltung aus und die Dachrinne wird in kurzer Zeit wieder in Ordnung gebracht. Gruß Helladunkler

Den Eigentümer. Die Verwaltung darf eigentlich nur über den Eigentümer informiert werden bzw darf sie nur Aufträge vom Eigentümer entgegennehmen.

Normalerweise die Hausverwaltung! Die kuemmern sich um Reparaturen am Gemeinschaftseigentum!

naja, hab schon dem Hausmeister bescheid gegeben, aber bisher ist nix passiert. HAb nur kein Bock auf Schimmel, weil das an der Wand unseres Kinderzimmers entlang läuft

@HummelPups

Die Hausverwaltung "untersteht" dem Eigentümer. Wenn Mieter etwas melden, dann sollten sie das beim Eigentümer tun. Ein Verwalter DARF nicht tätig werden oder irgendeinen Handwerker bestellen, wenn es der Mieter in Auftrag geben will.

@turalo

Aber es ist ja ein mehrstöckiges Haus...warum soll da gerade mein Vermieter das tragen? (Wir sind in einer Mittelwohnung und über uns ist die Dachrinne kaputt)

@HummelPups

Weil ein Mieter der Hausverwaltung gegenüber nicht weisungsbefugt ist.

@turalo

ltung in Auftrag geben, das diese das wiederum reparieren lassen? Man ist das ein Irrweg...warum nicht gleich der Hausverwaltung melden (rethorische Frage)

@HummelPups

Was glaubst Du,was dann alles auf Gemeinschaftskosten repariert würde.... Ich kann Dir sagen...! Es ist aber auch manchmal sehr befremdend, weshalb sich nicht auch der Mieter mit berechtigten Dingen an die Verwaltung wenden darf. Aber wer will es ändern....