Dachfenster einbauen, braucht man Baugenehmigung?

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Kommt darauf an. Wenn du in einem denkmalgeschützten Bereich wohnst, darfst du ohne Genehmigung keine Dachflächenfenster zur Straße hin ("von öffentlicher Verkehrsfläche aus einsehbar") einbauen. Wenn nicht, kannst du es machen.

das ist richtig. Gute antwort DH!

Habe ich noch nie gehört... Bin dachdecker und habe schon viele Denkmalhäuser "bearbeitet"...

Hast Du ne Richtlinie parat ??? Sonst frage ich bei meinen Behörden mal nach.

@Pestopappa

bei denkmalhäussern darfste noch nicht mal die tür einbauen, die du willst. selbst da gibt es richtlinien

@Pestopappa

Ja, warte gleich - ich kopiere es hier rein.

@teardrop1109

Dass die da pieselig sind... dat ist klar... Aber sooo streng ??

Ich glaube es aber...

Muss dennoch grinsen, weil ich mal 3 Fenster in solch Objekt eingebaut habe ;oo)))

@Pestopappa
  1. Dachflächenfenster sind in der Zone I a nicht zulässig und in der Zone I nur hofseitig. Die äußeren Abdeckungen der Fensterrahmen und Flügel müssen Dachflächenfenster kommen in der historischen Dachlandschaft nicht vor. Sie müssen inder Farbe der Dachdeckung ausgeführt werden. den die Ruhe der Dachflächen und das historische Erscheinungsbild erheblich stören.
  2. In der Zone I a und straßenseitig in der Zone I sind Dacheinschnitte in von Zu Abs. 8: allgemein zugänglichen Verkehrsflächen aus einsehbaren Dachflächen unzulässig. Wie Dachflächenfenster sind auch Dacheinschnitte untypisch und wirken störend in der Dachlandschaft.
  3. Als Dachdeckungsmaterial sind in der Zone I a nur rote und nicht glänzen-

Besser ging es leider nicht:-)

Dachflächenfenster sind genehmigungsfrei. Aber zum Denkmalschutz: Jede Veränderung, auch von der Straße abgekehrt, ist vom Grundsatz ein Eingriff und bedarf der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde; auch wenn sie nur mit dem Kopf nickt. Die im Komm. eingestellte Richtlinie über den Einbau bei denkmalgeschützen Häusern, wenn es darum ausschließlich geht, ist eine örtliche Bauvorschrift für einen bestimmten Bereich einer Gemeinde, Stadt, B-Plan und hat nur für diesen Bereich Geltung. Bei Denkmal immer Behörde aufsuchen.

bei einem Fenster nein, eventuell bei Erker

Du meinst vermutlich eine Gaube

nein, brauchste nicht! haben wie auch gemacht!

In welchem Land der Welt?

In der Schweiz ja.

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