Dachdämmungspflicht für Vermieter?

2 Antworten

Die Wohnung bzw. das Haus war schon in dem Zustand, als ihr es angemietet habt. Wann seid ihr eingezogen? Gab es da schon die Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen?

Vermutlich nicht und weil ihr nicht die Möglichkeit hattet, festzustellen, wie gut das Dachgeschoss gedämmt ist, sitzt ihr nun in der im Winter zu kalten und im Sommer zu heissen Bude.

Wenn ihr Euch deswegen eine neue Wohnung sucht und der Vermieter will die Wohnung neu vermieten, muss er einen Energieausweis vorlegen. Wenn er Glück hat, fragt niemand danach und wenn er Pech hat, wird er den Energieausweis vorlegen, der vermutlich ganz schlechte Werte aufweist. Dann kann er diese ungedämmte Wohnung entweder gar nicht mehr vermieten oder muss heftige Abschläge hin nehmen. Schlimmere Folgen gibt es für den Vermieter nicht. Ihr könnt ihn zu nichts zwingen.

Aber ihr habt die Möglichkeit, mit ihm zusammen die undichten und schlecht gedämmten Stellen aufzuspüren und mit ihm gemeinsam zu verbessern.

An die Schrägen kommt man vermutlich schlecht ran, aber da ist zumindest die Hoffnung, dass die Zwischensparrendämmung des Dachbodens auch in die Schrägen reicht.

Die Abseitwände bzw. den Hohlraum dahinter kann man ganz einfach dämmen, wenn man rein schlüpfen kann. (Styroporplatten an den Abseitwänden von hinten befestigen.

Dachbodendämmung ausbessern und mit Isoliermaterial vollstopfen, wo immer noch freie Stellen oder Ritzen sind. Evtl. noch Span- oder OSB-Platten drauf und diese auch noch mit Styroporplatten, am besten 2-lagig a ca. 5 cm belegen.

Die Folie unter den Ziegeln kann man ebenso einfach mit entsprechendem diffusionsoffenem Material und Tacker vervollständigen.

Das ganze kostet ein paar Hunderter an Material und etwas Schweiß. Vielleicht übernimmt der Vermieter wenigstens die Materialkosten wenn ihr ansonsten die Dämmung selbst macht oder mit ihm zusammen macht.

Ihr spart Heizkosten, wohnt künftig angenehmer und der Vermieter hat es leichter bei der nächsten Vermietung.

Falls der Vermieter nicht mitzieht, soll er Euch wenigstens erlauben, das selbst in die Hand zu nehmen. Wie das alles geht, findet ihr bestimmt in youtube erklärt.

Ist es aber nicht so daß er nach neuen Gesetzen dazu verpflichtet ist, dass die letzte Geschossdecke oder das Dach gedämmt haben muss? 

@Natinky02

Lies mal das:

Die Nachrüstpflicht greift nicht, wenn die oberste Geschossdecke oder das darüber liegende Dach den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 erfüllen, oder wenn das Dach gedämmt ist. Der Mindestwärmeschutz ist in der Regel bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben und auch Decken in Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 erfüllen diesen Wert.

Trifft das bei Euch zu?

Oder das:

Ausgenommen von der Nachrüstverpflichtung sind auch selbst genutzte Häuser mit maximal zwei Wohnungen, wenn der
Eigentümer schon vor dem 1. Februar 2002 im Haus gewohnt hat. Hier greift die Dämmpflicht nur bei einem Eigentümerwechsel.

Euere oberste Geschossdecke ist gedämmt, ganz ohne Zweifel, wenn auch nicht gerade perfekt. Die im ersten Absatz genannte DIN ist eigentlich immer eingehalten, wenn es eine gängige Art von Dämmung gibt.

Allerdings könntest Du gravierende Mängel der Dämmung mal fotografieren und dem Vermieter als Mängelanzeige vorlegen. Dann ist er erst mal in der Pflicht, Euch aufzuzeigen, dass die vorhandene Dämmung ausreicht.

Besser ist es allemal, in Kooperation mit dem Vermieter die Mängel der Dämmung zu beseitigen. Das ist dann wahrscheinlich bis zum Beginn der nächsten Heizperiode schon erledigt, während das Durchsetzen auf dem Rechtsweg bestimmt sehr lange dauert.

du kannst keinen vermieter zur Modernisierung zwingen, du kannst miete mindern, wenn es zu heiß und kalt wird, das ist alles