da mein Kto gekündigt,geht die Rente a. Konto d. Tochter nun ging rente zurück wg Empf. n. identisch

8 Antworten

Hallo, wenn der Rentenversicherungsträger zweimal richtig überwiesen hat, dann ist es eindeutig ein Fehler bei der Bank. Hier hilft nur ein schnelles Gespräch mit der Bank, dass man solchen Unfug einstellt. Vielleicht solltet ihr aber auch den Kontonamen etwas ergänzen, so dass es selbst der/dem gescheitesten Bankmitarbeiter auffällt, dass hier zwei Namen sind und man das Geld eingehen lässt. Der Ombudsmann ist nur für die Privatwirtschaft zuständig, nicht für die gesetzliche Rentenversicherung.

J A

Geld wird überwiesen und auch gutgeschrieben, weil seit 01.07.2010 nach einer europäischen Verordnung die Banken nicht mehr prüfen MÜSSEN, ob Kontoinhaber und Zahlungsempfänger auch identisch sind. Allerdings KÖNNEN und DÜRFEN sie das nach wie vor.

Einem Bekannten widerfuhr das voriges Jahr bei der POSTBANK. Seit diese von der DEUTSCHEN BANK einverleibt wurde, gelten dort rigide Methoden. Man beruft sich auf das GWG .... oder hat vielleicht einen Personalüberschuss, den man beschäftigen muss, keine Ahnung . Er wollte seinen DISPO erhöhen und schickte der Bank einen entsprechenden Antrag. Daraufhin "PRÜFTE" die Postbank den Vorgang UND das Konto und stellte dabei wohl fest, dass etliche Gutschriften der Ehefrau des Kontoinhabers galten, die jedoch lediglich verfügungsberechtigt war, nicht mit Inhaberin. Daraufhin erhielt er PROMPT ein Schreiben, dass ab dem Folgemonat keinerlei Gutschriften in dieser Form mehr durchgingen bzw. alles geprüft werde. Nachfragen bei der HOTLINE der PostBank ergaben dann, dass "sobald ein Konto aufgefallen sei", dies mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen werde. Fortan werde es dann präzise geprüft und das sei meist irreversibel. Man kann dann nur die Frau mit ins Boot holen bei der Bank oder die Bank wechseln und künftig halt dafür sorgen, dass z.B. Vornamen bei Überweisungen oder Geldeingängen nicht mehr eingetragen würden, sondern lediglich der NACHNAME. Dann gäbe es diese oder ähnliche Probleme sicher nicht mehr. Wir fanden das nur alle total lächerlich, wenn doch der Nachname stimmt und die Bank sich dennoch so anstellt. Aber das tangiert wohl die Paragraphen von Geldwäsche und da haben alle wohl Angst, etwas falsch zu machen; allen voran die Bank. Obwohl in dem konkreten Fall lediglich Pflegegeld und rente der Frau eingingen, also nachweislich und erkennbar KEINE Geldwäschehandlungen stattfanden.

Es scheint jeder gut beraten, sich im europäischen Ausland vielleicht ein Bankkonto zu etablieren; Österreich wird da sehr beworben und gelobt, zumal dort noch das BANKGEHEIMNIS greift und Gesetzesgrundlage ist, während wir hier doch schon de fakto einen Überwachungsstaat par excellance etabliert haben, ohne es zu merken (die DDR-Stasi lässt grüssen?).

Da der Rententräger ja richtig überwiesen hat, ist die Bank deiner Tochter schuld. Sie hat das Geld zurückgehen lassen, also muss deine Tochter mit der Bank sprechen, dass das auch weiterhin in Ordnung ist, und warum sie das haben zurückgehen lassen. Du musst deinem Rententräger mitteilen, sie sollen das noch einmal überweisen.

Die schriftliche Zusage ablichten und dem Rententräger mit nem mehr oder weniger freundlichem aber bestimmten Schreiben nochmal zusenden! Auf sofortige Überweisung bestehen! Sonst kommts erst einen Monat später.

der Rententräger hat 2 mal ordentlich und pünktlich auf das Konto der Tochter überwiesen. beim 1. mal wurde das geld angenommen und ausgezahlt. jetzt aber wurde der Betrag zurückgeschickt obwohl man ausführlich Bescheid wusste