Da in einem Unternehmen gleichzeitig eine Betriebsversammlung und eine Belegschaftsversammlung´in einer Veranstaltung stattfinden?

4 Antworten

Die Belegschafts- oder Mitarbeiterversammlung ist eine Veranstaltung des AG. Wenn er diese anordnet ist das eine Pflichtveranstaltung, die Zeit muss selbstverständlich als Arbeitszeit gewertet und bezahlen

Eine Betriebsversammlung kann nur von einem Betriebsrat einberufen werden der dann auch das Hausrecht hat. Es gibt für Beschäftigte keine Anwesenheitspflicht, der AG hat den Besuch der Betriebsversammlung zu bezahlen.

Eine Mitarbeiterversammlung darf nicht gleichzeitig zu einer Betriebsversammlung stattfinden wenn der Termin der Betriebsversammlung schon feststand.

Lies mal hier:

https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/M/mitarbeiterversammlung.html

Welcher Unterschied besteht für Dich zwischen einer Betriebsversammlung und einer Belegschaftsversammlung? Dass in dem einen Fall die Geschäftsführung dabei ist, und im anderen nicht? Oder wie ist die Frage zu verstehen?

Das war auch meine Frage.

@Schnoofy

Das war auf meine Frage

Was soll das heißen?

Und welcher Unterschied besteht für Dich zwischen eine Betriebs- und einer Belegschaftsversammlung? Für mich ist das dasselbe.



@Herb3472

Für mich ist das dasselbe.

Für Dich vielleicht - nach Definition aber nicht!

Die Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einberufen, die Teilnahme der Arbeitnehmer ist freiwillig, muss aber vom Arbeitgeber erlaubt werden  und gilt als Arbeitszeit!

Eine Belegschafts-(oder Mitarbeiter-)Versammlung wird vom Arbeitgeber einberufen, die Teilnahme ist Pflicht und gilt selbstverständlich als Arbeitszeit!

Siehe oben die richtige Antwort von Hexle2!

Der Punkt ist, dass beide Veranstaltungen zusammen stattfinden . Die Einladung lautete "Einladung zur Belegschafts-/Betriebsversammlung " . Geht das? Es ist z.B. auf der Tagesordnung auch kein Bericht des Betriebsrat vorgesehen

Wer lädt denn überhaupt ein??

In der Formulierung "Einladung zur Belegschafts-/Betriebsversammlung" werden beide Begriffe ja unterschiedslos und als Synonyme benutzt!

 Die Einladung lautete "Einladung zur Belegschafts-/Betriebsversammlung "

Entweder - Oder!

 Es ist z.B. auf der Tagesordnung auch kein Bericht des Betriebsrat

Dann ist es auch keine "Betriebsversammlung". Bei dieser lädt der Betriebsrat ein, hat das Hausrecht, bestimmt die Tagesordnung und erstattet selbstverständlich auch Bericht über seine Tätigkeiten.

Wer hat die "Einladung" denn unterschrieben? Bei einer Betriebsversammlung ist das der Betriebsrat. Die Geschäftsleitung ist bei dieser Veranstaltung nur Gast und hat auf einer Einladung zu derselben nichts zu unterschreiben.

Die beide Begriffe sind klar definiert und voneinander abgegrenzt, kann man googlen. Ich suche nach einer qualifizierten Antwort möglichst mit Rechtsgrundlage