Da der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen in Deutschland verboten ist, warum darf die Polizei immer wieder Pfefferspray gegen Menschen anwenden?
8 Antworten
Weil die Polizei eine Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Ministerium hat, es in Notwehrsituationen einsetzen. Der Einsatz von Personen die keine Vollzugskräfte sind ist zwar verboten und erfüllt den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung, in einer Notwehrsituation kann der Einsatz gegen Personen dennoch durch die Notwehr gerechtfertigt sein, das ist dann der Fall, wenn ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff nicht anders abwendbar ist.
Die dürfen damit >>Unmittelbaren Zwang<< ausüben
https://de.wikipedia.org/wiki/Unmittelbarer_Zwang
Zitat Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray
Eine Anwendung gegenüber Menschen ist nur bei Vorliegen einer Notlage und einem rechtswidrigen Angriff als Notwehr erlaubt.
Der Einsatz durch Vollzugskräfte, insbesondere die Polizei und die
Feldjäger, erfolgt durch Ausnahmegenehmigung der zuständigen
Ministerien.
Der Einsatz von Pefferspray oder der Pistole, dient dem Eigenschutz des Polizisten.
Zur Wahrnehmung seiner hoheitlichen Aufgaben, ist er berechtigt, Pfefferspray anzuwenden und im Notwehrfall von der Pistole Gebrauch zu machen.
Pfefferspray ist nicht verboten sondern hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.
Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).
Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den
Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung,
straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)
Es muss nicht draufstehen.. wenn es nicht draufsteht gilt die Altersbeschränkung und die Beschränkung auf spezielle Läden bzw. Onlinehandelshäuser, sonst ist es frei verkäuflich
In D muss es als Tierabwehrmittel gekennzeichnet sein sonst ist es eine Waffe und wegen der fehlenden Waffenzulassung für Privatpersonen VERBOTEN.
p.s. soll heissen, es ist legal im Handel.. zum Mitführen ist allerdings ein kleiner Waffenschein erforderich. Der Witz ist, wenn die Polizei einen kontrolliert und das Tierspray findet und dich fragt, was du damit machst und du sagst "na, zur Selbstverteidigung falls ich überfallen werde" ist das Spray weg, wenn man einen idiotischen Sheriff erwischt hat. Hätte man gesagt "falls mich ein Hund anfällt" wäre alles in Ordnung gewesen. Mit anderen Worten, es gibt kein Pfefferspray zur Menschenabwehr ohne kleinen Waffenschein. Verboten aberr ist es nicht.
Das ist totaler Blödsinn.
Bitte unterlasse es meine Antwort mit solchem Mist zu kommentieren.
Weil die Polizei eben das Recht hat Waffen zu tragen/benutzen. Pistolen sind auch verboten und trotzdem darf ein Polizist sie benutzen wenn es nötig ist.
Sie benutzen es ja nicht zum Spass, wenn sie es benutzen dann weil sie selbst in Gefahr sind :)
Lg
M.
"Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen)."
Es muss nicht draufstehen.. wenn es nicht draufsteht gilt die Altersbeschränkung und die Beschränkung auf spezielle Läden bzw. Onlinehandelshäuser, sonst ist es frei verkäuflich