Creditreformabzocke?
Hallo. Seit ein paar Monaten hat mein Freund ärger mit der Creditreform. Diese handelt im Auftrag eines Krankenhaus, in dem mein Freund vor 18 Jahren behandelt worden sein soll. Zu diesem Zeitpunkt war er allerdings erst zwei Jahre alt. In einem Schreiben hieß es außerdem einmal 94, einmal 95. Auch die Tages- und Monatsangaben stimmten nicht überein. Seine Eltern wissen auch nichts davon, das er im Krankenhaus gewesen sein soll.
Hat jemand schon mal schlechte Erfahrungen mit der Creditreform gemacht? Und weiß jemand, ob er diese Forderung (damals 2000 DM, heute 2000€) bezahlen muss obwohl er ERST zwei Jahre alt war?
Danke schonmal.
7 Antworten
- Kann er als 2-jähriger keine rechtswirksamen Verträge eingehen, da Menschen unter 7 grundsätzlich geschäftsunfähig sind.
- Sind Forderungen aus 1994 am 01.01.1998 verjährt, Forderungen aus 1995 am 01.01.1999, sofern die Forderung nicht gerichtlich tituliert wurde.
Die einfachst Lösung ist es die Forderung schriftlich zu bestreiten, danach darf die Creditreform keine weiteren Inkassomassnahmen durchführen vielmehr muss der Auftraggeber der Creditreform den Klageweg beschreiten und spätestens vor Gericht wird dem Gläubiger seine Forderung um die Ohren gehauen.
Das wird eine Abzocke sein, aber nicht von der Creditreform. Suche dir die Tel.-Nr. der Creditreform aus dem Telefonbuch und rufe dort an. Die Nr. vom Schreiben würde ich nicht nehmen. Außerdem kann nach so langer Zeit keiner mehr Ansprüche stellen.
Verlange eine vollständige Auflistung der Forderung. Darauf hast du ein einklagbares Recht. Kommt nichts von denen innerhalb von 14 Werktagen, gehe damit zur Verbraucherzentrale. Die helfen bei sowas immer. Ich reagiere auf sowas inzwischen garnicht mehr. Lese es, hefte es ab, und gut ist.
"...Sehr geehrtes Crefo Team,
zwecks Überprüfung der Forderungsangelegeneheit bitte ich um Vorlage folgender Unterlagen :
Vollmacht gem BGB § 174 bzw Abtretungserklärungg gem BGB § 410 Detailierte Forderungsaufstellung ggem BGB § 367 Rechnungskopien Titelkopie
Bis zum Erhalt dieser Unterlagen mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch (§ 273 BGB)
ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon
Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden ... "
Das Wichtigste wäre die Titelkopie (Kopie des Vollstreckungsbescheids) Ist nicht tituliert dann ist verjährt
Am Besten dann nochmal posten wenn der Inkassoladen antwortet
Nicht anrufen ! Alles schriftlich machen
Ok - aber man kann sich ja trotzdem vorher mal anschauen was die überhaupt haben bzw in der Lage sind vorzulegen
Der Vorschlag als solches sinnvoll, wäre da nicht ein Grund dagegen: Gegen einen zweijährigen kann man keinen Titel erwirken ;-)