Creditreformabzocke?

7 Antworten

  1. Kann er als 2-jähriger keine rechtswirksamen Verträge eingehen, da Menschen unter 7 grundsätzlich geschäftsunfähig sind.
  2. Sind Forderungen aus 1994 am 01.01.1998 verjährt, Forderungen aus 1995 am 01.01.1999, sofern die Forderung nicht gerichtlich tituliert wurde.

Die einfachst Lösung ist es die Forderung schriftlich zu bestreiten, danach darf die Creditreform keine weiteren Inkassomassnahmen durchführen vielmehr muss der Auftraggeber der Creditreform den Klageweg beschreiten und spätestens vor Gericht wird dem Gläubiger seine Forderung um die Ohren gehauen.

Das wird eine Abzocke sein, aber nicht von der Creditreform. Suche dir die Tel.-Nr. der Creditreform aus dem Telefonbuch und rufe dort an. Die Nr. vom Schreiben würde ich nicht nehmen. Außerdem kann nach so langer Zeit keiner mehr Ansprüche stellen.

Verlange eine vollständige Auflistung der Forderung. Darauf hast du ein einklagbares Recht. Kommt nichts von denen innerhalb von 14 Werktagen, gehe damit zur Verbraucherzentrale. Die helfen bei sowas immer. Ich reagiere auf sowas inzwischen garnicht mehr. Lese es, hefte es ab, und gut ist.

"...Sehr geehrtes Crefo Team,

zwecks Überprüfung der Forderungsangelegeneheit bitte ich um Vorlage folgender Unterlagen :

Vollmacht gem BGB § 174 bzw Abtretungserklärungg gem BGB § 410 Detailierte Forderungsaufstellung ggem BGB § 367 Rechnungskopien Titelkopie

Bis zum Erhalt dieser Unterlagen mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch (§ 273 BGB)

ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon

Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden ... "

Das Wichtigste wäre die Titelkopie (Kopie des Vollstreckungsbescheids) Ist nicht tituliert dann ist verjährt

Am Besten dann nochmal posten wenn der Inkassoladen antwortet

Nicht anrufen ! Alles schriftlich machen

Der Vorschlag als solches sinnvoll, wäre da nicht ein Grund dagegen: Gegen einen zweijährigen kann man keinen Titel erwirken ;-)

@mepeisen

Ok - aber man kann sich ja trotzdem vorher mal anschauen was die überhaupt haben bzw in der Lage sind vorzulegen