Corona Bonus für ALG1 Empfänger?

2 Antworten

Wenn Du glaubst, zu wenig ALG 1 zu erhalten, dann prüfe doch, ob Du mit ALG 2 aufstocken kannst.

Die Urlaubsabgeltung würde jedoch auch auf ALG 2 angerechnet. Insofern ...

"Neu beschlossen hat das Kabinett auch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen. Anspruch darauf haben sollen laut Entwurf all jene, "die im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld haben"."

Quelle:

https://www.infranken.de/ratgeber/finanzen/entlastungspaket-2022-deutlich-mehr-geld-fuer-empfaenger-von-sozialleistungen-wer-bekommt-die-bonus-auszahlung-art-5421418

Da Dein Anspruch auf ALG 1 lt. Deinen Worten von Juli bis Mitte August 2022 ruht, kann ich nicht sagen, ob Du diesen Bonus bekommen wirst.

Ggf. müßte ein Sozialgericht darüber entscheiden.

Bist du noch im Angestelltenverhältnis oder bist du zu dem Zeitpunkt arbeitslos.

Nur weil du Geld vom alten AG empfängst, heißt es ja nicht das du noch einen gültigen Arbeitsvertrag hast.

Hallo und danke für die Antwort. Ja bis 30.6.22 bin ich noch weiter im Angestelltenverhältnis weil meine ordentliche Kündigung also samt Kündigungsfrist bis 30.6.22 geht. Also ab 1.07.22 bin ich arbeitslos, erhalte aber von 1.07.22-18.08.22 kein ALG1 weil es zu diesem Zeitpunkt ruht da ich die Urlaubsabgeltung von meinem Arbeitgeber erhalte. Ich bin seit 1 1/2 Jahren krank geschrieben, hab also Krankengeld erhalten. Das ist aber ausgelaufen. Nun bekomme ich seit 18.03.22 Übergangsgeld also demnach ALG1 erstmal bis 01.07.22 dann bis 18.08.22 wird mein Urlaubsgeld ausgezahlt von der Firma und ab 18.08.22 bekommenich weiter normal ALG1. Durch die Urlaubsabgeltung geht mein ALG1 bis 18.05.23 also 1 1/2 Monate länger als vorgeschrieben ein Jahr da ja 1 1/2 Monate keine Leistungen vom Arbeitsamt kommen. Aber es ist ja genauso berechnet als würde ich mit ALG1 auskommen müssen. Ist ja nun blöd für mich das ich dadurch keinen Bonus erhalte weil meine Kosten sind ja genauso hoch wie sonst und die Urlaubsabgeltung ist genauso wie der ALG1 Satz berechnet. Schwierig alles