Copyright auf Foto beantragen

3 Antworten

IM Deutschen Rechtsraum gibt es kein Copyright, dafür gibt es das Urheberrecht. Sehr bequem dabei: Das Werk ist schon durch den Akt seiner Erschaffung urheberrechtlich geschützt, du brauchst gar nichts weiteres unternehmen. Allerdings kannst du das Urheberrecht nicht mehr loswerden, jedenfalls bis 70 Jahre nach deinem Tod. bis dahin kannst du anderen nur die Nutzung deiner Bilder erlauben und du legst auch die Bedingungen für die Nutzung fest.

© dieses Zeichen kannst Du durch drücken der Alt Taste und der Zahlenkombination 0169 in jedes Bild einfügen. Auch wenn es für Deutschland nicht gilt, kann Dein Bild ja auch in anderen Ländern kopiert werden. Meine Kamera Pentax K3 bietet die Möglichkeit den Urheber der Fotos, also mich und mein Copyright automatisch in die Bilder (unsichtbar) einzufügen. Gruß PeWe

Den Begriff Copyright gibt es im deutschen Rechtssystem nicht, und Du musst auch nirgendwo irgendetwas anmelden. Du bist der Urheber Deiner eigenen, selbsterstellten Fotografien, ganz automatisch ab dem Moment, wo Du den Auslöser drückst. Auch ohne bei irgendjemandem irgendetwas anmelden zu müssen hast ausschließlich Du alle Rechte an Deinen Lichtbildwerken, solange Du mit niemandem einen Vertrag abschließt, der etwas anderes beinhaltet.

Und wenn ich jemandem das Bild gebe, darf die das Bild kopieren oder Ausstellen?

@LabaRhabarba98

Austellen der Öffentlichkeit, insbesondere zu komerziellen Zwecken nicht ohne deine Genehmigung. Und kopieren so oder so nicht! Du bist der Urheber deiner Bilder, du musst garnichts registrieren usw.! Wenn dir jemand dein Bild ohne deine Erlaubnis klaut und du beweisen kannst dass du es gemacht hast (z.B. am besten ist, wenn du den RAW-File hast), dann kannst du ihn anzeigen und der "Dieb" muss nachweisen, dass du es ihm erlaubt hast, ansonsten muss er dir eine angemessene Gebühr zzgl. einer Strafe ans Gericht etc. bezahlen.

@ForenSeil

Die Gebühr wird anhand des Verwendungszecks bestimmt. Wenn es sich um nicht-komerzielles Verfielfältigen etc., z.B. für Blogs, Foren etc. handelt, dann sind das "nur" so 250€ pauschale oder sowas wenn man erwischt und tatsächlich angezeigt wird. Bei der komerziellen Verwendung von Bildern in Werbung oder in Austellungen geht das aber ganz schnell in den dreistelligen oder ggf. sogar vierstelligen Bereich was an den Fotograf bezahlt werden muss, je nachdem wie viel Geld damit verdient wurde und wie weit das Bild verbreitet wurde.

Habe mal 7000€ bekommen weil ich eines meiner Bilder auf Rhodos auf einer Postkarte gefunden habe, was ich mal bei Flickr hochgeladen hatte :D Bin übrigens auch Amateur-Fotograf.

@LabaRhabarba98

Und wenn ich jemandem das Bild gebe, darf die das Bild kopieren oder Ausstellen?

Nur wenn Du der Person das Kopieren oder Ausstellen ausdrücklich gestattet hast.

@oliberlin

Kopieren und Ausstellen werden aber unterschiedlich geregelt im UrHG http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html:

  • § 15 Allgemeines (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),

2. das Verbreitungsrecht (§ 17),

3. das Ausstellungsrecht (§ 18).

  • § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

Diese sind trotz § 16 erlaubt - in den in § 53 genannten Grenzen.

Gruß aus Kreuzberg, Gerd

@GerdausBerlin

Stimmt, da hast Du recht. Wenn der Urheber jemandem das Bild selbst übermittelt kann man auch davon ausgehen, dass er es für private Zwecke selbst nutzen darf, und es dafür auch kopieren kann. Allerdings zählt zu dem sonstigen eigenen Gebrauch ohne ausdrückliche Genehmigung keine kommerzielle oder gewerbliche, eigene Nutzung, z.B. für ein eigenes Gewerbe (z.B. bei einer Portraitaufnahme) oder dergleichen. Auch die Verwendung im eigenen Facebook-, Jappy-, gutefrage- oder Twitterprofil zählt nicht dazu und kann ohne Zustimmung des Rechteinhabers ggf. kostenpflichtig abgemahnt werden. Gruß zurück aus Reinickendorf!