Copyright - Darf man das Zeichen auch ohne beantragtes Copyright benutzen?
Ich würde gerne das Copyright-Zeichen benutzt. Aber habe keins beantragt. Ich will es sozusagen als Abschreckung benutzen.
4 Antworten
Wenn einer deiner Mitbewerber der Ansicht ist, du würdest die Öffentlichkeit irreführen mit deiner Fake-Angabe "kleines C im Kreis", und dir so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen,
kann er von dir per Abmahnung oder per Klage eine Unterlassung verlangen, manchmal mit Aussicht auf Erfolg. Falls ja, müssten du das C wieder streichen und die Verfahrenskosten und die des Mitbewerbers tragen.
Dein Fake, deine Irreführung, könnte eventuell darin bestehen, dass du den Eindruck erweckst, "Ich / mein Unternehmen hat in den USA dieses Werk eintragen lassen und dafür das Recht erworben, das Copyright-Zeichen zu führen."
Das ist zumindest mit dem Trademark-Zeichen schon passiert, entweder mit dem Zeichen "registered trademark" oder mit dem unregistrierten.
Praktisch aber ist die Gefahr wohl nicht sehr groß.*)
Gruß aus Berlin, Gerd
*) Abschreckender wirkt vielleicht ein Zitat aus UrhG § 15:
"(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in
körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere (...)". Und so weiter.
Gruß aus Berlin, Gerd
Das "Copyright" kannst du auch gar nicht beantragen, zum Einen weil du hier in Europa/Deutschalnd kein "Copyright" sondern das Urheberrecht hast und zweitens weil dieses nicht beantragt werden kann/muss, sondern automatisch durch die Schöpfung des Werkes in Kraft tritt!
Copyright ist ein Begriff aus dem angelsächsischen Raum, bei uns gibt es das Urheberrecht. Dieses Recht muss man nicht irgendwo beantragen, man müsste nicht mal darauf hinweisen.
Du kannst trotzdem, zur Abschreckung, schreiben:
Diese Bilder, Filme, Texte, ... unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Genehmigung genutzt werden.
Es schreckt niemanden ab, beeinflusst in keiner Weise irgend einen Schutz und ja, du kannst es verwenden, wie es dir Spaß macht.