Club ab 18 mit Erziehungsberechtigten?

1 Antwort

Wenn das laut Juschg als jugendgefährdender Ort gilt (z.b. Nachtclubs) darf der Betreiber dich nicht reinlassen. Wenn es laut JuschG möglich wäre (z.b. das wie das in machen Discotheken gemacht wird) kann der Betreiber dich unter den entsprechenden Bedingungen reinlassen, muss es aber nicht.