Clever fit meldet mich bei Inkasso obwohl ich gezahlt hab, wie gehe ich am besten vor?
Hallo Community,
Jaa... Es geht um Clever Fit dem Fitnessstudio Anbieter, bei dem ich Lider zu spät einige Rezensionen/Bewertungen im Internet gelesen habe.
Folgendes :
Die erste Pauschale Stand an diese konnte ich erst nach 3 Wochen bezahlen. Hab's bezahlt und nach einer Woche ist ein Brief gekommen von wegen ich solle es Zahlen usw und falls ich es schon gezahlt habe soll ich diesen Brief nicht beachten. So hab ich's auch nicht beachtet und ging ganz normal trainieren. Die von clever fit hoben danach aber nicht mehr die Monatliche Rate ab und nach 3 Monaten kam ein Brief vom Inkasso bei dem ich den kompletten Jahresbetrag zahlen sollte. Hab beim Inkasso angerufen und gefragt was das soll.
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zu den Rechtzeitig gezahlten 85€ konnten die mir keine Antwort geben
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zu der Frage warum die Monatspauschale nicht abgebucht wurde hieß es es wurde versucht hat aber nicht funktioniert. Am Geld lags sicher nicht und andere Gründe wären mir echt fremd
Meine Frage :
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
3 Antworten
Ganz grundsätzlich war es also, wie ich den übrigen Antworten entnehme, zunächst deine Schuld. Insofern gab es also eine Rücklastschrift bei der einen Gebühr. Du hast sie durchaus bezahlt, dann aber nicht weiter bezahlt. Dass das Studio nach der ersten Rücklastschrift nicht weiterhin abbucht, ist in Ordnung.
Die zentrale Frage ist nun: Gab es zu den weiteren Monatsbeiträgen jemals eine Mahnung? Wenn nicht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du nicht korrekt in Verzug gesetzt wurdest (Ausnahmen kann es nur im Vertragswerk geben, was aber eher unnormal ist). Ich würde daher auf jeden Fall die normalen Monatsbeiträge, die bis heute fehlen, zweckgebunden überweisen (Verwendungszweck ergänzen um "nur Hauptforderung").
Ich würde dem Inkasso schreiben "Wertes Inkasso. Die offenen Hauptforderungen wurden überwiesen. Zum einen liegt hier mangels Mahnung kein Verzug vor, zum anderen liegt aufgrund einer vorhandenen Lastschriftermächtigung und genügender Kontodeckung Annahmeverzug ihrer Mandantin vor. Laut meiner Bank gab es keine Abbuchungsversuche. Aufgrund dieser Lügen kündige ich hiermit fristlos aus wichtigem Grund. Weitergehende Forderungen und das Inkassoverfahren weise ich zurück. Drohbriefe werde ich mit einer Strafanzeige wegen Nötigung beantworten."
Kann ich jetzt immernoch was beim Inkasso machen?
Auf jeden Fall wird es mächtig Diskussionen geben. Du kannst im Nachhinein erklären, dass deine Überweisung ausschließlich mit der Hauptforderung, also den bis dahin noch offenen Monatsbeiträgen zu verrechnen ist. Das würde ich auch grundsätzlich machen, sowie deren Kündigung zurückweisen und auch das gesamte Inkassoverfahren zurückweisen mangels Verzug.
Wie gesagt deinerseits dann fristlos kündigen. Ob man damit durchkommt, ist die Frage. Aber wenn es hart auf hart kommt, müssten die dann klagen und dabei dann erst mal beweisen, dass du korrekt in Verzug gesetzt wurdest. Wenn es nicht gerade Einschreiben gab, können die das nicht.
Kann ich mit dem das mir das Studio das Geld noch nicht geschickt hat etwas gegen die Unternehmen?
Wieso sollten die dir was zurückschicken? Solange du nachvollziehbare Schulden hast (also die offenen Monatsgebühren) musst du sie abbezahlen. Entweder beim Studio oder beim Inkasso. Wichtig ist im Überweisungs-Verwendungszweck "nur Hauptforderung". Sieh zu, dass du die berechtigten Forderungen bezahlst, mehr nicht. Wenn du mittlerweile alles bezahlt hast, was so berechtigt ist, ist es OK.
Verlink mal die Forderungsaufstellung des Inkassoladens
(Namen und Anschrift abdecken)
Die Inkassogebühren lassen sich bei cleverer Vorgehensweise leicht einsparen
Hey,
Was genau brauchst? Oder soll ich einfach die erste Seite schicken?
Die Forderungsaufstellung die dem Schreiben beigefügt war (Hauptforderung, Verzugskosten,Inkassokosten ,Zinsen ec)
Deine Frage ist nicht sauber formuliert.
1. Hast Du eine Einzugsermächtigung erteilt
Wenn ja:
2. Hast Du stets ausreichend Kontodeckung gehabt
wenn nein:
3. Was ist in den AGB dazu geregelt?
Günter
Meinst du mit Kontodeckung das Guthaben?
Wenn ja
Ja und sogar mehr als genug! :/
Hast Du Einzugsermächtigung erteilt?
Wieso konntest Du dann die erste Rate dann erst nach 3 Wochen bezahlen. Das ist widersprüchlich mit der Aussage, dass genug Kontodeckung vorhanden war.
Mit offenen Karten spielen.
Günter
Da gabs ne Geschichte bei der ich mein Konto sperren lassen musste.
Ja wurde erteilt
Sorry bei solchen bruchstückhaften Informationen, die man alle aus der Nase ziehen muss, ziehe ich mich raus.
Die Sache hat Geschmäckle, wo Du selbst eine Aktie an der derzeitigen Situation hast.
Günter
Was in irgendwelchen AGB steht, ist unwichtig, da im Regelfall unwirksam. Nicht alles, was in AGB steht, ist auch automatisch erlaubt.
WOW! Ich bin echt sprachlos Danke!
Deine Vermutungen waren alle richtig.
Jedoch habe ich vergessen etwas zu erwähnen.
Ich habe schon eine Rate über 60€ beim Inkasso schon bezahlt weil die den kompletten Jahresbetrag wollen.
Eins gibt's aber noch im Gegenzug : Die 85€ die ich überwiesen hatte haben die mir immernoch nicht geschickt jetzt seit 3 Monaten.
Kann ich jetzt immernoch was beim Inkasso machen?
Kann ich mit dem das mir das Studio das Geld noch nicht geschickt hat etwas gegen die Unternehmen?
Und noch etwas, normalerweise formuliere/artikuliere ich solche Geschehnisse viel disziplinierter nur hab ich grad viel um die Ohren und investiere deshalb nicht so viel in hochdeutsche Formulierung.