Clever fit meldet mich bei Inkasso obwohl ich gezahlt hab, wie gehe ich am besten vor?

3 Antworten

Ganz grundsätzlich war es also, wie ich den übrigen Antworten entnehme, zunächst deine Schuld. Insofern gab es also eine Rücklastschrift bei der einen Gebühr. Du hast sie durchaus bezahlt, dann aber nicht weiter bezahlt. Dass das Studio nach der ersten Rücklastschrift nicht weiterhin abbucht, ist in Ordnung.

Die zentrale Frage ist nun: Gab es zu den weiteren Monatsbeiträgen jemals eine Mahnung? Wenn nicht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du nicht korrekt in Verzug gesetzt wurdest (Ausnahmen kann es nur im Vertragswerk geben, was aber eher unnormal ist). Ich würde daher auf jeden Fall die normalen Monatsbeiträge, die bis heute fehlen, zweckgebunden überweisen (Verwendungszweck ergänzen um "nur Hauptforderung").

Ich würde dem Inkasso schreiben "Wertes Inkasso. Die offenen Hauptforderungen wurden überwiesen. Zum einen liegt hier mangels Mahnung kein Verzug vor, zum anderen liegt aufgrund einer vorhandenen Lastschriftermächtigung und genügender Kontodeckung Annahmeverzug ihrer Mandantin vor. Laut meiner Bank gab es keine Abbuchungsversuche. Aufgrund dieser Lügen kündige ich hiermit fristlos aus wichtigem Grund. Weitergehende Forderungen und das Inkassoverfahren weise ich zurück. Drohbriefe werde ich mit einer Strafanzeige wegen Nötigung beantworten."

WOW! Ich bin echt sprachlos Danke!

Deine Vermutungen waren alle richtig.

Jedoch habe ich vergessen etwas zu erwähnen.

Ich habe schon eine Rate über 60€ beim Inkasso schon bezahlt weil die den kompletten Jahresbetrag wollen.

Eins gibt's aber noch im Gegenzug : Die 85€ die ich überwiesen hatte haben die mir immernoch nicht geschickt jetzt seit 3 Monaten.

Kann ich jetzt immernoch was beim Inkasso machen?

Kann ich mit dem das mir das Studio das Geld noch nicht geschickt hat etwas gegen die Unternehmen?

Und noch etwas, normalerweise formuliere/artikuliere ich solche Geschehnisse viel disziplinierter nur hab ich grad viel um die Ohren und investiere deshalb nicht so viel in hochdeutsche Formulierung.

@KeyAlbo

Kann ich jetzt immernoch was beim Inkasso machen?

Auf jeden Fall wird es mächtig Diskussionen geben. Du kannst im Nachhinein erklären, dass deine Überweisung ausschließlich mit der Hauptforderung, also den bis dahin noch offenen Monatsbeiträgen zu verrechnen ist. Das würde ich auch grundsätzlich machen, sowie deren Kündigung zurückweisen und auch das gesamte Inkassoverfahren zurückweisen mangels Verzug.

Wie gesagt deinerseits dann fristlos kündigen. Ob man damit durchkommt, ist die Frage. Aber wenn es hart auf hart kommt, müssten die dann klagen und dabei dann erst mal beweisen, dass du korrekt in Verzug gesetzt wurdest. Wenn es nicht gerade Einschreiben gab, können die das nicht.

Kann ich mit dem das mir das Studio das Geld noch nicht geschickt hat etwas gegen die Unternehmen?

Wieso sollten die dir was zurückschicken? Solange du nachvollziehbare Schulden hast (also die offenen Monatsgebühren) musst du sie abbezahlen. Entweder beim Studio oder beim Inkasso. Wichtig ist im Überweisungs-Verwendungszweck "nur Hauptforderung". Sieh zu, dass du die berechtigten Forderungen bezahlst, mehr nicht. Wenn du mittlerweile alles bezahlt hast, was so berechtigt ist, ist es OK.

Verlink mal die Forderungsaufstellung des Inkassoladens

(Namen und Anschrift abdecken)

Die Inkassogebühren lassen sich bei cleverer Vorgehensweise leicht einsparen

Hey, 

Was genau brauchst? Oder soll ich einfach die erste Seite schicken? 

@KeyAlbo

Die Forderungsaufstellung die dem Schreiben beigefügt war (Hauptforderung, Verzugskosten,Inkassokosten ,Zinsen ec)

Deine Frage ist nicht sauber formuliert.

1. Hast Du eine Einzugsermächtigung erteilt

Wenn ja:

2. Hast Du stets ausreichend Kontodeckung gehabt

wenn nein:

3. Was ist in den AGB dazu geregelt?

Günter

Meinst du mit Kontodeckung das Guthaben?

Wenn ja

Ja und sogar mehr als genug! :/

@KeyAlbo

Hast Du Einzugsermächtigung erteilt?

Wieso konntest Du dann die erste Rate dann erst nach 3 Wochen bezahlen. Das ist widersprüchlich mit der Aussage, dass genug Kontodeckung vorhanden war.

Mit offenen Karten spielen.

Günter

@GuenterLeipzig

Da gabs ne Geschichte bei der ich mein Konto sperren lassen musste.

Ja wurde erteilt

@KeyAlbo

Sorry bei solchen bruchstückhaften Informationen, die man alle aus der Nase ziehen muss,  ziehe ich mich raus.

Die Sache hat Geschmäckle, wo Du selbst eine Aktie an der derzeitigen Situation hast.

Günter

Was in irgendwelchen AGB steht, ist unwichtig, da im Regelfall unwirksam. Nicht alles, was in AGB steht, ist auch automatisch erlaubt.