Chefwechsel, jetzt gilt die Vereinbarung mit dem letzten Chef nicht mehr, ist das ok?

5 Antworten

Dein früherer Cehf hatte einen guten Grund dafür, dass er Dir die zusage nur mündlich gegeben hat. Das war nämlich eine inoffizielle Vereinbarung, die nicht zu einer Art "Gewohnheitsrecht" werden sollte.

Das einzige, was Dir bleibt, ist dem neuen Chef klarzumachen, dass diese mündliche Vereinbarung bestand und dass dieser Nebenjob mit Deiner Arbeit für die Firma niemals kollidiert ist. Du musst auf seinen Goodwill setzen.

Sagt er "nein!", würde ein Beharren auf einer Forderung ("aber Ihr Vorgänger hat es mir doch mal versprochen!") Di nichts als Nachteile bringen.

Fass es einfach als Lehre für Dein weiteres Leben auf: Wichtige Abmachungen IMMER schriftlich. Alles andere kannst Du in der Pfeife rauchen.

Problem hier ist natürlich, dass Du keine schriftliche Vereinbarung darüber hast.

Da hilft nur ein klärendes Gespräch, in dem Du darauf aufmerksam machst, dass Du den Nebenjob unbedingt brauchst.

Ich hab einen Zeugen der bei der Absprache dabei war.

@Ranimuk

Du solltest solche Absprachen grundsätzlich immer schriftlich machen.

Ja, das darf er. Der HJ geht immer vor.

Wenn du einen Nebenjob hast, musst DU diesen anpassen.

klar geht der vor, das weiß ich. Aber die Abmachung war vor ihm und den NJ hatte ich vor dem HJ schon und das wussten die.

@Ranimuk

ja, aber du hast kleider nichts schriftliches. Und ein neuer Leiter, kann und muss die alten Vereinbarungen nicht übernehmen.

Nein schriftlich nicht, aber einen Zeugen der dabei war.

Der Nebenjob muss dem Hauptjob angepasst werden und nicht umgekehrt.

Der neue muss sich also nicht an die Absprache mit dem Alten halten.

Das ist etwas schwierig. Die Absprache, die du mit dem alten Bezirksleiter abgesprochen hast, wann habt ihr diese Absprache getätigt und wie lange seid ihr so verfahren? Habt ihr abgesprochen, wie lange diese Regelung dauern soll?
  

Die Absprach war ca 1 Monat nachdem ich da angefangen habe und bis jetzt sind wir so verfahren. Den NJ hatte ich vorher schon und auch bei meinem Berwerbungsgespräch mit angegeben. Es gab keine Absprache wie lange diese Regelung dauern soll.

@Ranimuk

Leider hast du nicht geschrieben, wie lange die Regelung schon gilt ;-). Grundsätzlich würde ich erstmal auf die Absprache mit dem vorherigen BL verweisen.

ca. 5 Monate gilt die Regelung schon.