Chefwechsel, jetzt gilt die Vereinbarung mit dem letzten Chef nicht mehr, ist das ok?
Bei uns in der Firma gab es ein Wechsel meines Bezirksleiters, mit dem alten hatte ich eine mündliche Vereinbarung ,der Vorschlag kam sogar von ihm selbst !
Ich habe einen Nebenjob, den ich nur am Wochende ausübe, ich hatte vor mich natürlich nach dem Haubstjob zu richten und meine Schichten im Nebenjob so zu legen das sie den Haubtjob nicht in die Quere kommen.
Für den HJ gab es aber immer nur für die Folgewoche den Arbeitsplan. Mein Chef im NJ wollte aber für 4 Wochen im Voraus die Pläne machen..
Als ich daraufhin mit meinen Bezirksleiter gesprochen hatte , kam von ihm der Vorschlag, geben Sie ihrer Filialleiterin einfach einen Zettel wo draufsteht wie sie an den Wocheneden arbeiten können.
Das klappte auch bis jetzt super.
Nun habe ich einen neuen Bezirksleiter, dieser sagt, nö HJ geht vor.
Jetzt meine Frage:
Darf der neue BL das vorher abgesprochen einfach ignorieren ??
5 Antworten
Dein früherer Cehf hatte einen guten Grund dafür, dass er Dir die zusage nur mündlich gegeben hat. Das war nämlich eine inoffizielle Vereinbarung, die nicht zu einer Art "Gewohnheitsrecht" werden sollte.
Das einzige, was Dir bleibt, ist dem neuen Chef klarzumachen, dass diese mündliche Vereinbarung bestand und dass dieser Nebenjob mit Deiner Arbeit für die Firma niemals kollidiert ist. Du musst auf seinen Goodwill setzen.
Sagt er "nein!", würde ein Beharren auf einer Forderung ("aber Ihr Vorgänger hat es mir doch mal versprochen!") Di nichts als Nachteile bringen.
Fass es einfach als Lehre für Dein weiteres Leben auf: Wichtige Abmachungen IMMER schriftlich. Alles andere kannst Du in der Pfeife rauchen.
Problem hier ist natürlich, dass Du keine schriftliche Vereinbarung darüber hast.
Da hilft nur ein klärendes Gespräch, in dem Du darauf aufmerksam machst, dass Du den Nebenjob unbedingt brauchst.
Du solltest solche Absprachen grundsätzlich immer schriftlich machen.
Ja, das darf er. Der HJ geht immer vor.
Wenn du einen Nebenjob hast, musst DU diesen anpassen.
klar geht der vor, das weiß ich. Aber die Abmachung war vor ihm und den NJ hatte ich vor dem HJ schon und das wussten die.
ja, aber du hast kleider nichts schriftliches. Und ein neuer Leiter, kann und muss die alten Vereinbarungen nicht übernehmen.
Nein schriftlich nicht, aber einen Zeugen der dabei war.
Der Nebenjob muss dem Hauptjob angepasst werden und nicht umgekehrt.
Der neue muss sich also nicht an die Absprache mit dem Alten halten.
Das ist etwas schwierig. Die Absprache, die du mit dem alten Bezirksleiter abgesprochen hast, wann habt ihr diese Absprache getätigt und wie lange seid ihr so verfahren? Habt ihr abgesprochen, wie lange diese Regelung dauern soll?
Die Absprach war ca 1 Monat nachdem ich da angefangen habe und bis jetzt sind wir so verfahren. Den NJ hatte ich vorher schon und auch bei meinem Berwerbungsgespräch mit angegeben. Es gab keine Absprache wie lange diese Regelung dauern soll.
Leider hast du nicht geschrieben, wie lange die Regelung schon gilt ;-). Grundsätzlich würde ich erstmal auf die Absprache mit dem vorherigen BL verweisen.
ca. 5 Monate gilt die Regelung schon.
Ich hab einen Zeugen der bei der Absprache dabei war.