Chefin verlangt D-Arzt Bescheinigung, dass Allergie nichts ansteckendes ist?

4 Antworten

Hi,

Ihre Chefin verlangt nun ein Attest vom D-Arzt(!), dass das was sie hat nicht ansteckend ist. Ich finde das völligen Blödsinn, denn der D-Arzt ist ein Orthopäde oder Chirurg, der für Arbeits- oder Wegeunfälle zuständig ist.

Ist völliger Blödsinn - der D-Arzt ist hierfür schlicht nicht zuständig, die Berufsgenossenschaft hat damit nicht zu tun (ist ja keine Berufskrankheit).

Die Hausärztin hat es abgelehnt ein solches Attest auszustellen, da ja keine Infektionskrankheit vorliegt/vorlag.

Die Begründung der Hausärztin verstehe ich nicht - es ist allgemein üblich, einen "normalen" Gesundheitszustand zu bescheinigen.

Die Chefin bombadiert nun meine Schwester hier permanent mit Whatsapp und sms, sie solle unverzüglich in die Notaufnahme und/oder zum D-Arzt gehen, um sich bescheinigen zu lassen, dass sie eben nicht ansteckend ist.

Die Notaufnahme ist für akute Notfälle da, die stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden - Bescheinigungen werden da nicht ausgestellt.

D-Arzt wurde ja schon geklärt.

Unterschwellig droht sie dann hier auch mit Konsequenzen.

Wenn die Chefin ein Attest will, kann sie ja auf Firmenkosten einen Termin bei einem Facharzt für Arbeitsmedizin machen...

Was kann meine Schwester jetzt machen? Wer würde so eine Bescheinigung überhaupt ausstellen? Wer muss die Kosten tragen?

Normalerweise stellt der Hausarzt solche Atteste aus - die Kosten müssen in der Regel privat getragen werden, evtl. kann das Geld auch von der Firma zurückgefordert werden.

LG

Gehe zum Hausarzt, holde da eine Bescheinigung und lege sie vor.

Wenn der Chefin das nicht passt, dann gebe ihr die Telefonnummer des D-Arztes, der meinte er macht das nicht. Dann können die das untereinander klären...

Deine Schwester soll ihrer Chefin bitte folgenden Link zuschicken:

https://de.wikipedia.org/wiki/Durchgangsarzt

Damit müsste der Dame eigentlich klar werden, dass ein Unfallchirurg weder ein Dermatologe noch ein Allergologe ist.

Deine Schwester müsste auf Anweisung ihrer Chefin eigentlich beim Betriebsarzt oder beim betriebsärztlichen Dienst vorsprechen. Das wäre der richtige Ansprechpartner.

Warum fragt deine Schwester nicht warum das Attest vom D-Arzt sein muss.

Möglicherweise "denkt" die Chefin dass es mit der BG zusammenhängt.

..das würde ich an ihrer(Schwester) Stelle abklären.

Lg

Lomedala 
Fragesteller
 12.02.2018, 16:42

Hat sie getan. Gab keine Begründung, die Chefin besteht auf dem D-Arzt Attest.

sonnymurmel  12.02.2018, 16:51
@Lomedala

Hatte deine Schwester einen Arbeitsunfall?

LouPing  12.02.2018, 17:11
@Lomedala

Kann es sein das du D-Arzt mit Amtsarzt bzw. FA für Arbeitsmedizin verwechselst?

verreisterNutzer  12.02.2018, 20:26
@LouPing

Ein kurzer Anruf bei der BG würde die Zuständigkeit der Ärzteschaft klären!

Warum sind die Menschen nur so unbeholfen?