Chef zahlt nur deutschen Spesensatz bei Übernachtung im Ausland
Ich stehe kurz davor einen Arbeitsvertrag als LKW Fahrer bei einer Spedition zu unterschreiben. Zu 80% werden Touren nach Dänemark gefahren. Mein zukünftiger Chef zahlt Spesen, jedoch grundsätzlich nur den deutschen Spesensatz in Höhe von 24 Euro statt den dänischen Satz in Höhe von 60 (!!) Euro. Die Begründung dazu ist nachvollziehbar, er möchte vermeiden das man nahe der dänischen Grenze aber noch in Dänemark seine Nachtruhezeit macht obwohl man sie auch in Deutschland hätte machen können.
Frage: wenn ich zum Beispiel vom Chef 400 € Spesen gezahlt bekomme, mir aber aufgrund des dänischen Satzes eigentlich bis zu 700 € "zustehen" würden, kann ich dann diese Differenz in der Steuererklärung steuermindernd geltend machen? Oder ist das Ende der Fahnenstange bei der Höhe der monatlichen Lohnsteuer (230 €) erreicht?
4 Antworten
selbstverständlich kannst Du die übersteigenden Spesen in Deiner Steuererklärung geltend machen.
Diese mindern allerdings nur das zu versteuernde Einkommen, werden also NICHT vom Finanzamt ausbezahlt
Du weißt aber wohl, dass Du die Verpflegungsmehraufwendungen für eine Fahrt nach Dänemark nur bekommst, wenn Du Dich mindestens 24 Stunden in Dänemark aufhältst?
Konkret: Einreise nach Dänemark um 9.00 Uhr, Ausreise aus Dänemark am nächsten Tag um 9.00 Uhr.
Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden wäre der Spesensatz 40,00 €.
Mit einem Ausdruck seiner Onboard-Unit lässt sich sicher und schlüssig belegen, wann und wie lange man sich im europäischen Ausland aufgehalten hat. Zusätzlich kann man noch eine Trucker-Pauschale von 5 € kalendertäglich für Korperpflege an den Raststätten geltend machen. Allerdings wird diese nicht bundeseinheitlich durch die Finanzämter anerkannt. Probieren kann man es trotzden, denn schaden kann es nicht.
Wie macht man diese 5 Euro denn geltend? Arbeitgeber zahlt Länderspesen aus. Muss der Arbeitgeber eine Bescheiniung über die Tage ausstellen, die der Fahrer mehr als 24 Std. abwesend war, damit die 5 Euro Pauschale geltend gemacht werden kann?
Frage 1: ja
Frage 2: ja
Du kannst die Differenz steuerlich geltend machen, bekommst aber nicht mehr als die einbehaltene Lohnsteuer wieder.