Chef von Aushilfe will Hauptjob-Gehalt wissen?

5 Antworten

Wenn es sich um einen Minijob handelt geht Dein Hauptverdienst den anderen Arbeitgeber nichts an.

Den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung kannst Du nicht rückwirkend stellen.

Bei Teilzeitarbeit sv-pflichtig auf Steuerklasse 6 gibt es auch keinen Grund den Hauptverdienst zu nennen, sofern der andere Job Vollzeit ist.

Wenn die Jobs halb halb sind , das ist jetzt nur ein Beispiel, dann wird geprüft ob die GKV Beiträge geteilt werden.

Nur nochmal für mich: Wenn ich einen Vollzeitjob habe und zusätzlich eine Teilzeitbeschäftigung ausüben würde, müsste ich dem Teilzeit-Chef NICHT mitteilen was ich beim Vollzeitjob verdiene und andersrum? Dann verstehe ich wirklich nicht wieso er das wissen möchte!

Was Du im Hauptjob verdienst, geht den AG des Nebenjobs nichts an.

Du musst ihm nur mitteilen, wie viele Stunden Du in der Woche, bzw. am Tag arbeitest und an welchen Arbeitstagen. Das ist notwendig um die Arbeitszeitgesetze zu beachten. Dein Verdienst spielt keine Rolle.

Geht ihn nichts an allerdings wird es das Finanzamt interessieren und wenn dus nicht von dir aus machst wird man zum Ende des Jahres eine Finanzamtmeldung erwarten. Zumindest ist das hier so wenn man mehr als einen Job hat.

Minijobs müssen bei der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden, da diese bereits vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurden.

Dein Verdienst im Hauptjob ist irrelevant. Es darf nur kein zweiter Minijob sein. Du darfst insgesamt nur einen Minijob haben, das ist relevant, nichts anderes.

WIESO DENN DAS?

Die Frage stell ich mir auch das hat keine Relevanz.

Alle relevanten Daten würde er aus ELStAM bekommen aber ich hoffe ja der Minijob läuft pauschal versteuert und nicht auf Klasse VI.