Chef schmeißt mich raus bitte Hilfe das darf er doch nicht ohne richtigen Grund?

13 Antworten

Er darf dich nicht einfach rauswerfen, nur weil du ein Auto einer andern Marke fährst, Auß0erdem gehört Audi doch m it VW zusammen. Wo ist da sein Problem ?

Nimm dir einen Anwalt und geh gegen diese Kündigung an.

Er kann dich deswegen nicht fristlos kündigen.

Haha ja das habe ich ihn auch gesagte Audi gehört zu vw oder nicht er meinte nein nein das sind beide verschiedene Marken Haha ich frage mich wie er Chef wurde

@saidsame

Kann es vielleicht auch sein, das ihr beide noch andere Problemen miteinander habt ? Vielleicht hat er das nur als Aufhänger genommen dich direkt rauszuwerfen, Aber selbst dann, muss er dich ordentlich schriftlich unter >Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen. So geht es jedenfalls nicht.

Dein Privatauto dürfte kein Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Zudem muss ein Grund angegeben sein.

Geh am besten zu einem Anwalt, der kann dir am besten helfen

alleine schon wenn du dies auf dem Arbeitsamt bekannt gibst wird sich das ebenfalls um die unerlaubte Kündigung informieren.

Also um deine Frage zu beantworten, eine fristlose Kündigung darf nur aus wichtigen Gründen ausgesprochen werden und dazu zählt nicht die Tatsache, das man ein Auto fährt das nicht der Marke entspricht die das Autohaus verkauft bei dem man angestellt ist.

Dann gibt es so etwas wie ein Kündigungsschutzgesetz in Deutschland das greift aber nur wenn in dem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Wenn dies zutrifft kann dein Chef dir nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.

Eine Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen.

Wenn du gekündigt wurdest solltest du dich in jedem Fall unmittelbar an einen Anwalt wenden und dich über deine Rechte aufklären und ggf. über eine mögliche Kündigungsschutzklage beraten lassen.

Was Du für ein Auto fährst, ist Deine Privatsache und kein Kündigungsgrund. Fristlos schon gar nicht.

Hast Du die Kündigung schriftlich erhalten? Was steht genau drin? Auf jeden Fall musst Du innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Tust Du das nicht, ist die Kündigung gültig auch wenn sie nicht rechtens ist.

Klage kannst Du bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts einreichen. Da hilft man Dir bei der Formulierung und es ist kostenlos. Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist oder eine Rechtsschutzversicherung hast, macht das für Dich auch ein Anwalt (ansonsten kannst Du auch ohne Anwalt Klage erheben).