Chef hat mich gekündigt, weil ich Schwanger bin!?

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Der Meinung bin ich allerdings auch. Bist du schwanger, kann dein Chef nichts dagegen tun. Nicht mal kündigen kann er dich deswegen.

Woher ich das weiß:Recherche

Wie ich grade nachlese ist das ein sehr heikles und rechtlich merkwürdiges undurchschaubares Thema. Da brauchst Du Hilfe, jemand der prüft ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht.

.. es besteht ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber bis 4 Monate nach der Entbindung. Das gilt auch in der Probezeit.

Dann gibt es einige Ausnahmeregelungen; wo er die Behörde fragen muß, wie hoch das Geburtsgewicht ist ob dann später oder früher, der Betriebsrat sollte angehört werden. Alles son rechtlicher Kram, durch den nur einer vom Fach blickt.

szukampomocy 
Fragesteller
 07.08.2018, 16:19

Kündigungsverbot sowohl auch dann wenn man schwanger ist und vor der Entbindung!

McBean  07.08.2018, 17:58
@szukampomocy

zu mindestens verstehe ich das so, dass er kündigen darf, wenn das das 4 Monate alt. So steht es unter Anwalt.de. Aber es gibt immer das große "Aber" . Wo welche Ausnahmen gemacht werden dürfen und warum das kann ja nur einer vom Fach sagen.

McBean  08.08.2018, 00:40
@McBean

wenn das Kind 4 Monate alt. Sollte des heißen

Der Kündigungsschutz gilt auch während der Probezeit. Der arme Chef hat dich also weiter an der Backe, wenn du gegen die Kündigung vorgehst (Kündigungsschutzklage).

Kündigungsschutz
Im Mut­ter­schutz­ge­setz ist ein weit­rei­chen­der Kün­di­gungs­schutz fest­ge­legt: Ei­ne Kün­di­gung wäh­rend der Schwan­ger­schaft und vier Mo­na­te nach der Ge­burt ist un­zu­läs­sig, auch wenn »be­son­ders schwe­re Pflicht­ver­let­zun­gen« vor­lie­gen. Sie kann nur in be­son­de­ren Aus­nah­me­si­tua­tio­nen mit schrift­li­cher Ge­neh­mi­gung des Ge­wer­be­auf­sichtsam­tes er­fol­gen. Der Kün­di­gungs­schutz be­steht auch wäh­rend der Pro­be­zeit und auch dann, wenn du die Schwan­ger­schaft bei der Ein­stel­lung ver­schwie­gen hast. (Die Fra­ge, ob du schwan­ger bist, ist im Be­wer­bungs­ge­spräch un­zu­läs­sig!) Der Kün­di­gungs­schutz gilt auch, wenn der Be­trieb noch nichts von der Schwan­ger­schaft weiß. Dann musst du al­ler­dings in­ner­halb von zwei Wo­chen nach Ein­gang ei­ner Kün­di­gung den Be­trieb über dei­ne Schwan­ger­schaft in­for­mie­ren. Hast du mit dei­nem Aus­bil­dungs­be­trieb be­reits ei­ne Über­nah­me in ein be­fris­te­tes oder un­be­fris­te­tes Ar­beits­ver­hält­nis ver­ein­bart oder hast du auf­grund des Ta­rif­ver­tra­ges An­spruch auf ei­ne be­fris­te­te Über­nah­me, gilt auch hier­für der Kün­di­gungs­schutz. Al­ler­dings läuft ein be­fris­te­tes Ar­beits­ver­hält­nis nach der ver­ein­bar­ten Zeit aus und ver­län­gert sich nicht um die Mut­ter­schutz­frist.
Dir wird den­noch ge­kün­digt?
Dann wen­de dich un­be­dingt so­fort an die Ju­gend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung (JAV), an den Be­triebs bzw. Per­so­nal­rat oder an die für dich zu­stän­di­ge Ge­werk­schaft: Sie un­ter­stüt­zen dich bei al­len wei­te­ren not­wen­di­gen Schrit­ten. Du soll­test auf je­den Fall ei­ne Kün­di­gungs­schutz­kla­ge beim Ar­beits­ge­richt ein­rei­chen, auch wenn du jetzt nicht wei­ter in die­sem Be­trieb blei­ben willst. Ei­ne Kün­di­gung im Le­bens­lauf bzw. in der Be­ur­tei­lung ist für dei­ne be­ruf­li­che Lauf­bahn auf kei­nen Fall gut. Die Kla­ge muss in­ner­halb von drei Wo­chen er­fol­gen. Ist es für dich auf­grund die­ses Vor­falls nicht mehr vor­stell­bar, in dei­nem Be­trieb zu blei­ben, kön­nen dir die Aus­bil­dungs­be­ra­te­rIn­nen der IHK bzw. der Hand­werks­kam­mer hel­fen, einen neu­en Aus­bil­dungs­platz zu fin­den.

http://jugend.dgb.de/ausbildung/deine-ausbildung/in-der-ausbildung/schwanger-in-der-ausbildung/++co++2e09b2ea-ca5e-11e2-aba6-525400808b5c

steffen5555  07.08.2018, 16:04

Also ist das auch gültig in der Probezeit?

SarahKittyCat  07.08.2018, 16:14

ja natürlich

Die Kündigung ist unzulässig. Bitte einfach einen Anwalt aufsuchen.

Allein, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam befristet abgeschlossen wurde, ist eine Kündigung möglich.  Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis hat. 

Familiengerd  07.08.2018, 18:44
Allein, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam befristet abgeschlossen wurde, ist eine Kündigung möglich.

Wie kommst Du denn darauf?!?

Erstens darf ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn diese Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.

Zweitens darf auch dann einer Schwangeren nicht gekündigt werden!

Drittens: Wenn Du damit meinst, dass das Arbeitsverhältnis trotz Schwangerschaft mit dem Befristungsende beendet ist, dann ist das richtig.