Chef hat keine Lohnsteuer bezahlt, kann das noch Ärger geben?

3 Antworten

Der Arbeitnehmer ist, im Gegensatz zu den Sozialversicherungsbeiträgen, Schulder der Lohnsteuer - der Arbeitgeber haftet für die ordnungsgemäße Abführung - das Finanzamt kann eine nicht abgeführte Lohnsteuer im ungünstigsten Fall auch vom Arbeitnehmer fordern, da beide als Gesamtschuldner behandelt werden. Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart sondern eine Vorauszahlung auf die jährlich zu erwartende Einkommensteuerzahlung.

Mach Dir aber hier keine Sorgen - wenn das zu versteuernde Einkommen (Einnahmen ./. aller steuerlich möglichen Abzüge) den steuerlichen Grundfreibetrag nicht überschreitet, fällt keine Einkommensteuer an.

Es kann auch sein, daß der kurzfristige Job pauschal durch den ArbG versteuert wurde...

Wenn Du ordnungsgemäße Gehaltsabrechnungen erhalten hast, kannst Du davon ausgehen, daß das Programm den Steuerabzug richtig ermittelt hat (in Deinem Fall eben Null €).

Eine Steuererklärung (ich gehe von Steuerklasse I aus) brauchst Du nicht abgeben, wenn keine anderen Voraussetzungen der Abgabepflicht vorliegen (z. B. noch andere Gewinneinkünfte, Lohnersatzleistungen wie ALG oder Krankengeld, Freibeträge in den Lohnsteuermerkmalen, Steuerklasse VI etc.).

Vielen Dank.

Ja, ich denke ich bin Steuerklasse 1, da ledig, keine Kinder und Student. Ansonsten bekomme ich nur BAföG und Halbwaisenrente. Und habe maximal zwischen 4000 und 5000€ Einnahmen durch Minijobs im Jahr. Also müsste es hoffentlich so okay sein :)

Der Arbeitgeber muss bei der nächsten Lohnsteueraußenprüfung die nicht entrichtete Lohnsteuer nachbezahlen. Die wirst keine Probleme bekommen.

Frag doch mal in der Buchhaltung nach, wieso dir keine Lohnsteuer abgezogen wurde.

Wahrscheinlich haben die gedacht, du kommst sowieso nicht über den Freibetrag. Was ja auch stimmt.

Ja, das könnte ich machen, aber ich würde gern wissen ob das so rechtlich in Ordnung ist? 

Und ob ich jetzt ne lohnsteuererklärung machen muss? Ich würde sonst zum Finanzamt gehen.

@xxmimixx

Na mit den 4000€ liegst du doch unter dem Freibetrag, was willst du denn? Natürlich kannst du eine Steuererklärung ausfüllen, blos wozu? Du hast nichts bezahlt, du bekommst nichts zurück und du wirst auch nichts nachzahlen müssen. Nicht mal SV Beiträge, denn du bist Student.