Chef hat keine Lohnsteuer bezahlt, kann das noch Ärger geben?
Hallo, ich (Studentin) habe letztes Jahr 3-4 Monate in einer Tischlerei gearbeitet (geringfügige Beschäftigung/70 Arbeitstage- Regelung ). Die Firma hat keine Lohnsteuer abgezogen, obwohl ich teilweise über 1000 Euro pro Monat verdient habe. Es wurde NICHTS abgezogen (Netto=Brutto) Also theoretisch ist es ja nicht schlimm, weil ich nicht über den Freibetrag (ca. 8600 Euro) komme, da ich maximal ca. 4000 Euro im ganzen Jahr dazu verdient habe. Und ich die Lohnsteuer (wenn ich sie bezahlt hätte) dann normalerweise wieder bekommen würde, wenn ich jetzt einen Lohnsteuerausgleich machen würde. Richtig?
Jetzt frag ich mich, ob das irgendwie Ärger geben könnte, weil die lohnsteuer nicht abgeführt wurde?
Und ich finde es auch komisch, dass der Arbeitsgeber das nicht gemacht hat, da er ja nicht wissen kann, wieviel ich in dem ganzen Jahr insgesamt verdiene und dann stehe ich da und habe keine Lohnsteuer bezahlt. Ich hätte ja auch noch woanders arbeiten können.
Kann man einfach keine lohnsteuer abführen, wenn man weiß, das man am Ende so oder so nicht lohnsteuerpflichtig ist, weil man den Freibetrag nicht überschreitet?
Kann ich deswegen noch Probleme bekommen?
3 Antworten
Der Arbeitnehmer ist, im Gegensatz zu den Sozialversicherungsbeiträgen, Schulder der Lohnsteuer - der Arbeitgeber haftet für die ordnungsgemäße Abführung - das Finanzamt kann eine nicht abgeführte Lohnsteuer im ungünstigsten Fall auch vom Arbeitnehmer fordern, da beide als Gesamtschuldner behandelt werden. Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart sondern eine Vorauszahlung auf die jährlich zu erwartende Einkommensteuerzahlung.
Mach Dir aber hier keine Sorgen - wenn das zu versteuernde Einkommen (Einnahmen ./. aller steuerlich möglichen Abzüge) den steuerlichen Grundfreibetrag nicht überschreitet, fällt keine Einkommensteuer an.
Es kann auch sein, daß der kurzfristige Job pauschal durch den ArbG versteuert wurde...
Wenn Du ordnungsgemäße Gehaltsabrechnungen erhalten hast, kannst Du davon ausgehen, daß das Programm den Steuerabzug richtig ermittelt hat (in Deinem Fall eben Null €).
Eine Steuererklärung (ich gehe von Steuerklasse I aus) brauchst Du nicht abgeben, wenn keine anderen Voraussetzungen der Abgabepflicht vorliegen (z. B. noch andere Gewinneinkünfte, Lohnersatzleistungen wie ALG oder Krankengeld, Freibeträge in den Lohnsteuermerkmalen, Steuerklasse VI etc.).
Vielen Dank.
Ja, ich denke ich bin Steuerklasse 1, da ledig, keine Kinder und Student. Ansonsten bekomme ich nur BAföG und Halbwaisenrente. Und habe maximal zwischen 4000 und 5000€ Einnahmen durch Minijobs im Jahr. Also müsste es hoffentlich so okay sein :)
Der Arbeitgeber muss bei der nächsten Lohnsteueraußenprüfung die nicht entrichtete Lohnsteuer nachbezahlen. Die wirst keine Probleme bekommen.
Frag doch mal in der Buchhaltung nach, wieso dir keine Lohnsteuer abgezogen wurde.
Wahrscheinlich haben die gedacht, du kommst sowieso nicht über den Freibetrag. Was ja auch stimmt.
Na mit den 4000€ liegst du doch unter dem Freibetrag, was willst du denn? Natürlich kannst du eine Steuererklärung ausfüllen, blos wozu? Du hast nichts bezahlt, du bekommst nichts zurück und du wirst auch nichts nachzahlen müssen. Nicht mal SV Beiträge, denn du bist Student.
Ja, das könnte ich machen, aber ich würde gern wissen ob das so rechtlich in Ordnung ist?
Und ob ich jetzt ne lohnsteuererklärung machen muss? Ich würde sonst zum Finanzamt gehen.