Chef genehmigt Urlaub immer nur kurzfristig

7 Antworten

Hallo,

nein das ist nicht rechtens. Dies steht so allerdings nirgendwo, sondern hat sich aus der Rechtsprechung entwickelt. Der Urlaub muss planbar sein und auch die Urlaubswünsche des AN berücksichten, wenn nicht dringende betriebliche Interessen dagegen sprechen. Das ist aber eng auszuglegen (also nicht jedes Jahr möglich). Ich würde den Urlaub rechtzeitig beantragen, also Januar/Februar für den Sommer, wenn z.B. die Urlaubsplanung im Betrieb vorgenommen wird, und soweit nicht innerhalb von einem Monat der Urlaub abgelehnt wird, den Urlaub buchen. Lehnt der AG den Urlaub später ab, kann er regresspflichtig sein (Stornogebühren etc, arbeiten musst du aber). Ggf. musst du das Recht mit dem Betriebsrat oder auch dem Arbeitsgericht durchsetzen.

Du reichst den Urlaubsantrag z.B. 2 Monate vor beginn des Urlaubes beim Chef ein und bittest um Zusage oder Absage innerhalb der nächsten Woche. Sollte er dem nicht nachkommen, beschwer dich an höherer Stelle. Wenn der Urlaubsantrag erst einmal unterschrieben ist, kann er nur noch in Ausnahmefällen wieder zurück genommen werden, z.B. wenn die Firma abgebrannt ist oder so.

Urlaub ist dafür da, dass er geplant und genutzt wird. Daher solltest du auch darauf bestehen.

Gruß XspYroX

PS: Wenn durch eine dieser extrem wichtigen Dinge der Urlaub wieder gestrichen wird und dir daher Kosten entstehen (gebuchte Hotels, Flüge, u.s.w.), ist die Firma GESETZLICH dazu verpflichtet dir das Geld in VOLLEM Umfang zu erstatten.

absolut nicht - es ist sogar gesetz, wenn du urlaub geplant (flugreise, hotel etc.) und bezahlt hast, der arbeitgeber im falle einer kurzfristigen urlaubsverweigerung zur erstattung deiner unkosten verpflichtet ist. mit "darf der arbeitgeber urlaub kurzfristig absagen" findest du mehrere beiträge dazu im internet, die von kompetenten stellen geschrieben sind.

Das ist absolut nicht rechtens! Du mußt dem Chef eine Liste mit deinem geplanten Urlaub übergeben und dann muß er ihn dir gewähren! Es sei denn, daß es betriebsbedingt nicht machbar ist,aber das muß er dann gut begründen!

Nein, ist es sicher nicht. Man kann seinen Sommerurlaub ja nicht erst einen Tag vorher buchen.

Wenn du einen Urlaubsantrag stellst muß dein Chef begründen warum er ihn nicht genehmigt.