Chance auf Bafög bei endgültig nicht bestandene Prüfung?

1 Antwort

nach dem 3. Semester brauchst du einen unabweisbarem Grund. das klassische Beispiel ist der Sportstudent der wegen eines Unfalls im Rollstuhl sitzt. Der Grund ist unabdingbar und auch objektiv ist jedem klar dass dieser sein studium nicht vollenden kann.

Bei dir ist das "mangelnde Eignung" (das ist das Gesetzwort dazu) und da ist im 5. Semester der Zug abgefahren.

quelle:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php?seite=2#unabweisbar

Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel aus der bisherigen Fachrichtung nicht zulässt (VwV 7.3.16a). Klassischer Fall ist der Sportstudent, der nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt. Die Voraussetzungen sind hier ganz eng. Fragt Euch also: Habe ich wirklich keine Wahl, das alte Studium fortzuführen?

Vorsicht: Bei einem Abbruch/Wechsel wegen Geldmangels liegt kein unabweisbarer Grund im Sinne des BAföG vor. Gleiches gilt für das endgültige Nichtbestehen der Zwischen- oder Abschlussprüfung. Auch Schicksalsschläge, die andere treffen und Euch psychisch in Mitleidenschaft ziehen, zählen nicht.

Damit heißt das für dich, dass du kein Bafög mehr bekommen wirst für den neuen Studiengang.