Cash-Flow Praktikermethode - Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von Anlagevermögen
Liebe Community,
bei meinem Studium bin ich heute auf eine äußerst verzwickte Frage gestoßen und hoffe sehr, dass ihr mir dabei helfen könnt.
Bei der Berechnung des Cash Flows nach der Praktikermethode, geht man wie folgt vor:
Jahresüberschuss/-Fehlbetrag
+ Abschreibungen (-Zuschreibungen) auf das AV
+ Dotierung (-Auflösung) langfr. Rückstellungen
- Gewinne (+Verluste) aus dem Verkauf von Anlagevermögen
= CF aus dem Ergebnis
Ich weiß, weiß dass die unbaren Aufwände wie die Afa dazugezählt werden da sie nicht tatsächlich als bares fließen, was mich allerdings verwirrt ist, warum die Gewinne aus dem Verkauf des AV abgezogen werden und die Verluste dazugezählt.
Beim Investitionscashflow weiter unten rechnet man ja auch + Einzahlungen aus Anlagenabgängen/-Auszahlungen für Investitionen.
Liegt es vielleicht daran, dass der Gewinn/Verlust das Ergebnis von Restbuchwert - Verkaufserlös ist und nur buchhalterisch erfasst wird, tatsächlich aber nicht fließt?
Ich hoffe sehr ihr könnt mir helfen, sonst kann ich nachts nicht mehr ruhig schlafen :) LG und Danke im Voraus
4 Antworten

Es werden ja nur die die Buchgewinne und Verluste aus AV verrechnet. Nicht zu verwechseln mit Erlösen bzw. Aufwendungen. Schau dir mal die Buchungen genau an und sage mir Bescheid, ob ich da recht habe. Das wäre nett.

Vielen Dank für die Antwort! Ich vestehe dass die Gewinne/Verluste nicht gleichzusetzen sind mit den Erlösen/Aufwendungen - die Umbuchungen bei Anlagenverkauf berücksichtigen aber nur den Buchwert bzw. den Verkaufserlös z.B.
4600 Erlöse a. d. Abg. v. Anlagen / 4630 Erträge a. d. Abg. v. Anlagen (Verbuchung Erlös) und
4630 Erträge a. d. Abg. v. Anlagen / 7820 BW abgeg. Anlagen (Verbuchung BW).
Der Gewinn/Verlust ergibt sich ja eigentlich aus Buchwert - Verkaufserlös, dieser wird nicht explizit verbucht, sondern ich nehme an er ergibt sich dann aus der Differenz auf den jeweiligen Konten.
Was meinst du?

Da ja ganz klar die unbaren Vorgänge dazugerechnet bzw. abgezogen werden, wie du schon geschrieben hast, sind die Buchungen genau zu untersuchen. Ein Erlös aus dem Verkauf fließt tatsächlich als Zahlung und ist umsatzsteuerpflichtig, wie alle Erlöse. Rechnerisch vermindert natürlich ein vorhandener Buchwert den Gewinn. Eigentlich genau wie die Abschreibung. Aber darum geht es ja hier nicht. Das entsprechende Konto für die Buchung heißt auch Aufwand/Ertrag aus dem Abgang von AV bei Buchgewinn/verlust oder so ähnlich. Das Kto. ist auch nicht bei den betrieblichen Erlösen zu finden, sondern in den neutralen Ktn., wenn du dir den Kontenplan ansiehst.

Im o p e r a t i v e n Cash Flow haben die im Jahresüberschuß/Fehlbetrag enthaltenen Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von Anlagenvermögen eigentlich nichts zu suchen, deshalb werden sich wieder durch Hinzurechnung bzw. Kürzung berichtigt - das wäre meine Sicht dazu.

Der Gewinn/Verlust aus den Anlagenverkäufen ist doch bereits im Betriebsergebnis berücksichtigt bzw. enhalten. Beim operativen Cas-Flow muss der doch wieder entsprechend herausgerechnet werden ( also Gewinne werden wieder abgezogen, Verluste werden wieder hinzugerechnet) so sehe ich das. Du hast ja recht das ein Gewinn den Cash-Flow steigert - der Gewinn ist aber doch schon durch die G + V im Betriebsergebnis drin, wenn man aber den operativen CF wissen möchte, sollten doch die Nebengeschäfte die nicht operativ sind wieder herausgerechnet werden.

Sorry, wenn ich mich etwas ungenau ausgedrückt habe. Aber ich spreche aus der Praxis. Meine Ausbildung ist schon ein paar Jahrzehnte alt.
Vielen Dank für die Antwort! Ich vestehe was du meinst, die Anlagenverkäufe gehören nicht zum operativen Geschäft - trotzdem sind sie in diesem Berechnungsschema enthalten. Was mich nur wundert ist, dass ein Gewinn doch den Cash-Flow steigern sollte da er ja ein zufließender Mehrwert ist und ein Verlust ihn schmälert.