Carports zurück bauen?

2 Antworten

Verstehe ich das richtig:

Ihr habt einen kleinen Pensionspferdestall und habt im Außenbereich gebaut. Jetzt wurde euch die Baugenehmigung verweigert und ihr müsst rückbauen, wollt dies aber nicht, weil ihr die Carports braucht?

Vermutlich beruft sich die Landwirtschaftskammer auf §35 BauGB:

(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
1.
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,

Da hilft nur eins: einen Anwalt suchen, der sich mit sowas auskennt.

Viel Glück euch!

Das ist recht einfach zu erreichen. Da nur Carports sind, braucht man vermutlich keine spezielle Rückbaustatik.

Wichtig ist schrittweise vorzugehen und austeifende Bauteile möglichst spät auszubauen.
vielleicht macht es Sinn Bauteile vorsichtig zu trennen um sie wiederverwenden / verkaufen zu können

dazu ist uU spezielles Werkzeug nötig.
Wenn ihr so gar keine Ahnung habt, solltet ihr jemanden dazu holen der im Bau keine 2 linken Hände hat.