Carport in Niedersachsen
Hallo,
meine Frau und ich haben uns vor kurzem ein Haus angesehen das wir gerne in Kürze kaufen möchten. Das Haus wird von zwei Maklern angeboten. Der Makler den wir eingeschaltet haben, deklariert das Grundstück mit 400m², der andere Makler mit 325m². Diese Differenz könnte das Carport plus weitere Rasenfläche beinhalten. Diese Frage werden wir heute bei einer weiteren Besichtigung klären. Das Haus befindet sich in Niedersachsen.
Zu dem Haus gehört ein Carport welches an das Haus angebaut wurde, aber auf dem Grundstück vom Nachbarn steht. Der jetzige Eigentümer zahlt dem Nachbarn monatlich eine Pacht zu einem Freundschaftspreis. Diesen Preis wollte er uns nicht nennen.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn wir das Carport nicht oder doch übernehmen wollen? Wozu wären wir verpflichtet? Ist das Carport Eintragungspflichtig? (keine Wasser- und Stromleitungen angeschlossen)
2 Antworten
Ein Carport ist in Niedersachsen genehmigungsfrei, wenn die umbaute Fläche nicht mehr als 30 Quadratmeter umfasst (Anhang 1.2 zur NBauO). Die Rechte und Pflichten bei der Übernahme des Carports müsst ihr mit dem Eigentümer klären. Macht das auf jeden Fall schriftlich, damit es hinterher keinen Ärger gibt.
Auf jeden Fall. Danke für die Ergänzung.
Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Wir werden alles schriftlich machen. Aber wie ist das? Wenn ich das Haus kaufe an dem ein Carport angebaut ist, das Carport aber nicht auf meinem Grundstück steht, sondern auf dem des Nachbarn. Was für Risiken habe ich damit? Was ist wenn ich das Haus kaufe, ich aber das Carport nicht übernehmen will? Das Carport ist richtig an dem Haus angebaut. Kann er mir hinterher irgendwelche Probleme machen?
Ich hoffe das ich das verständlich beschreibe. Es ist für mich das erste Mal, dass ich ein Haus kaufe. Ich habe ein bisschen Angst vor bösen Überraschungen.
Wenn das Gebäude nicht auf eigenem Grundstück steht gehört es dem Grundstückseigentümer. Er kann die Miete jederzeit kündigen und sogar den Abbruch des Carports verlangen.
Zur Genehmigungsfreiheit: Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Bauvorschriften einhalten. Wenn nicht kann die Bausaufsicht jederzeit die Beseitigung verlangen. Siehe auch meinen Tipp
ttps://www.gutefrage.net/tipp/baugenehmigungsfreie-vorhaben :
Die Sache ist also sehr faul, Vorsicht!!!
Ja, aber Vorschriften müssen dennoch eingehalten werden:
https://www.gutefrage.net/tipp/baugenehmigungsfreie-vorhaben