Cannabis-Polizei erwischt, droht Urin/-Bluttest

6 Antworten

Die Frage ist, bist du nach Cannabisgenuss Auto gefahren und hat hier die Polizei eine Kontrolle gemacht. Bei normaler Autokontrolle fragt man ja nicht immer deinen Hintergrund ab, sondern lediglich wenn du auffällig bist. Jeder muss bei Auffälligkeiten mit einem Alkohol-, oder Drogentest bei Polizeikontrollen rechnen. Ansonsten würde ich mir hier erst einmal keine Sorgen machen. Nicht vergessen. Regelmäßiger Genuss ist bis zu vier Wochen nachweisbar! Würdest du also bei einer Autokontrolle mit Cannabisgenuss auffallen wird das schon vermerkt und du könntest beruflich z.B. kein Rettungsdienstler werden. Wenn die den Blut- und Urintest nicht sofort gemacht haben, verzichten die sicher darauf! Dies wird noch keine Konsequenzen haben, machst du das weiter und wirst du erwischt, gibt es sicher einen Eintrag ins Führungszeugnis. Das verlangen oft Behörden bei einer Einstellung! Bei Unternehmungen oder Studiengängen, wird das nicht der Fall sein!

Lg Shoshin

Tja, ihr habt ja echt ne Ahnung.......

Vielen Dank für die Antwort, es wurde aber kein Auto gefahren, sondern die Personen wurden bein smoken durch Zufall erwischt. Einen Führerschein habeen die Personen schon. Also bedeutet das im Endeffekt das ich kein Test mehr machen muss, auch nicht bei meiner Aussage bei der Polizei, sondern mehr meine chance verspielt habe und das beim 2.mal mehr Konsequenzen haben wird ?

@Nemsis123

Die Führerscheinstelle könnte (nicht zwangsläufig) informiert werden. Diese könnte dann (auch nicht zwangläufig) deine körperliche geeignetheit zum führen von KFZ anzweifeln. Aber das ist für ein bißchen kiffen eher unwahrscheinlich.

Schon eigenartig, dass Du anfangs von "Person A und B" sprichst, aber im Verlaufe des weiteren Textes dann ich die Ich-Form wechselst.

Zu Deinen Fragen: Die Sache hat zwei Aspekte, den strafrechtlichen und den verkehrsrechtlichen. Strafrechtlich wird die Sache mit hoher Sicherheit eingestellt. Ein "Gutachten" gibt es in der Sache allerdings nicht an die Staatsanwaltschaft; lediglich die Ergebnisse der Ermittlungen. 

Die Aussage bei der Polizei kannst Du verweigern, ohne dass daraus weitere Konsequenzen für Dich entstehen. Die Polizei ist jedoch verpflichtet den Vorgang der Führerscheinstelle mitzuteilen, so dass Du von dort in Bälde die Aufforderung zur Vorlage eines eines ärztlichen Gutachtens hinsichtlich Deines Cannabiskonsums bekommen wirst.

Was es damit auf sich hat, solltest Du in den beiden Artikeln lesen, die dazu auf dieser Webseite erschienen sind: http://www.gruene-hilfe.de/2012/12/13/cannabis-und-fuhrerschein-1-nach-der-polizeikontrolle/

Bei 1 und 2 musst Du davon ausgehen. 3 nicht.

Punkt 4 ist aber viel schlimmer. Das Straßenverkehrsamt bekommt dort Wind von, und das kann von MPU bis Führerscheinentzug reichen.

Gruß Rockraucher

naja eigentlich ist der besitz von 0.4 gr doch gar nicht strafbar ? oder? 0.o und nein bluttest da müssen die sich eine erlaubnis holen das dürfen die nicht einfach bei einer kontrolle machen

aber werde ich noch im nachhinein eine Urin-/Bluttest machen müssen ?

Seitens der Polizei kommt kein Test! da Konsum straffrei ist und der Besitz objektiv nachgewiesen ist. Ein Test im Strafverfahren ergibt also keinen Sinn. Anders sieht es mit der Führerscheinstelle aus. Diese könnte deine Fahrerlaubnis an den Nachweis knüpfen! dass du kein Drogensüchtiger bist.