Cannabis Konsument und fahren ohne Führerschein.

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo robby

deinem Bruder wird nichts passieren, der Kumpel deines Bruders wird angezeigt.

aber, jetzt kommts:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

Crack  19.10.2014, 12:45
Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln,

Und das ist der entscheidende Punkt der in den anderen Antworten nicht zur Sprache kommt.

@robby13376077:

Natürlich hat Dein Bruder hier akut nichts zu befürchten, weder wegen dem Konsum und schon gar nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Sollte aber die Fahrerlaubnisbehörde der Ansicht sein seine Eignung überprüfen zu müssen dann wird er Probleme bekommen wenn er eine Fahrerlaubnis machen möchte.

robby13376077 
Fragesteller
 19.10.2014, 13:04
@Crack

Vielen Dank für diese super Antworten. Was genau heißt Probleme? Das mein Bruder dann zur Überprüfung muss? Also sowas wie mpu? Gruß

ginatilan  19.10.2014, 13:10
@robby13376077

ein äG ist schon was anderes wie die MPU. aber, sollte er das äG nicht bestehen wird vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis die MPU angeordnet.

was genau bei einem äG gefragt und gemacht wird kannst du aus dem Link in meiner Antwort entnehmen

robby13376077 
Fragesteller
 19.10.2014, 13:12
@ginatilan

Vielen Dank!

Crack  19.10.2014, 13:16
@robby13376077

Dann droht das was Dir @ginatilan geschrieben hat. Es wird ein ärztliches Gutachten verlangt indem untersucht wird ob es einen regelmäßigen Konsum gibt, dafür muss man mindestens 2 Screenings vorweisen.

Es kann dann also nicht nur zu einer zeitlichen Verzögerung von mehreren Monaten sondern auch zu Kosten von ca.400€ kommen.

ginatilan  09.03.2015, 23:01
@Crack

danke für den Stern

Ebenso hat mein Bruder gleich zugegeben das er Cannabis als Beifahrer Konsumiert hat.

Das war - mit Verlaub gesagt - eine dumme Einlassung.

Darauf wurde er durchsucht, aber es wurde nix gefunden,

OK, dann wird der Beamte wahrscheinlich den üblichen Strafantrag wegen "Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln" schreiben (er hat den Konsum ja zugegeben, also muß er auch im Besitz gewesen sein).

Nachdem aber kein Cannabis bei ihm gefunden wurde, erfolgt dann idR eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatanwaltschaft nach BTMG §31a.

Aber (s. Antwort von Ginatilan) diese Info geht auch an die Führerscheinstelle, d.h. dein Bruder wird - sobald er einen Neuantrag für eine Fahrerlaubnis stellt - ein ärztliches Gutachten machen müssen.

Dumm war diese Einlassung, da die Polizei ohne diese Aussage deinem Bruder gar nichts könnte.

  • Er ist weder gefahren, noch dazu verpflichtet, vor Fahrtantritt die Fahrerlaubnis des Fahrers zu überprüfen. Also hat er sich nicht strafbar gemacht.

  • Und ohne einen Beleg, daß dein Bruder gefahren ist, kann die Polizei weder einen freiwilligen Schnelltest anbieten (er kann nicht dazu gezwungen werden!) noch eine Blutabnahme anordnen. Der Cannabis-Konsum hätte also nicht bewiesen werden können!

Gar keine. Wenn er glaubhaft machen kann, dass er Beifahrer war. Der Konsum von THC ist nicht strafbar und sie haben nichts bei ihm gefunden. Eventuell könnte Schwierigkeiten bekommen, wenn er demnächst seinen Führerschein machen will....

robby13376077 
Fragesteller
 19.10.2014, 11:48

Hallo, danke für die Antwort. Der selben Auffassung mit der Strafe bin ich auch. Das mit dem Führerschein habe ich gestern schon geklärt mit dem Beamten, laut ihm ist das schlimmste was passieren kann das bei einer Polizeikontrolle angezeigt wird das er schonmal mit Drogen in Kontakt war, die genaue Abkürzung was da steht weiß ich leider nicht mehr. Ich hoffe einfach das er mit einem Blauen Auge davon kommt, und das ihm das eine Lehre war.

Deiner Fragestellung ist zu entnehmen, dass nicht dein Bruder sondern sein Freund gefahren ist. Demnach dürfte deinem Bruder der Vorwurf des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" erspart bleiben.

Folglich hätte er sich nur wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten. Hier ist mit einer Anzeige, einer Verurteilung und ein paar Sozialstunden zu rechnen. Ich habe hier vorausgesetzt, dass er bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt kam.

feuerteufel64  19.10.2014, 11:30

Konsum ist nicht strafbar nur der Besitz ! und gefunden wurde ja nichts

EikeausBerlin  19.10.2014, 11:32

Nur der Besitz ist strafbar, nicht der Konsum.

Interesierter  19.10.2014, 11:35

Das ist schon richtig. Jedoch muss jeder, der konsumiert vorher in den Besitz kommen. Wer regelmässig konsumiert besitzt auch. Es mag zwar sein, dass hier nichts gefunden wurde und der Beschuldigte deswegen nicht zu belangen ist. Jedoch wird die Polizei das wohl kaum auf sich beruhen lassen. Je nachdem, ob dabei etwas herauskommt, ist evtl. mit einer Strafverfolgung zu rechnen.

robby13376077 
Fragesteller
 19.10.2014, 11:53
@Interesierter

Was ich vllt. vergessen zu sagen hatte ist das der Fahrer des Autos was dabei hatte, und das auch anschließend gefunden wurde.

robby13376077 
Fragesteller
 19.10.2014, 11:38

Danke für die Antworten. Aber warum? Nach meinem Wissen ist der Konsum legal aber der Besitz strafbar. Da er ja nur Beifahrer war und nix dabei hatte wofür sollte er denn eine Strafe bekomme? Gruß

Wenn er Glück hat, wird er mit Sozialstunden davonkommen, fahren ohne Führerschein, das geht gar nicht.

robby13376077 
Fragesteller
 19.10.2014, 11:27

Mein Bruder ist nicht gefahren, er war nur der Beifahrer.

feuerteufel64  19.10.2014, 11:28
@robby13376077

Das ist der entscheidene Punkt. Er wird keine Strafe bekommen.