Cannabis gefunden in der Wohnung was einem selber nicht gehört

7 Antworten

Sollte das Cannabis keiner Person eindeutig zugeordnet werden können oder steht Aussage gegen Aussage, so müsste m.E. das Verfahren eingestellt werden, wenn es keinen hinreichenden Tatverdacht gegen eine der beiden Personen gibt. Ein richterlich angeordneter (positiv ausfallender) Drogentest könnte einen Tatverdacht allerdings begründen.

Der Freund bekommt Ärger wer sonst

Der Besitzer kriegt Ärger.

Wegen einem bisschen zum Eigenkonsum dreht dir keiner einen Strick, höchstens in Bayern. Da gibt es auch keine Hausdurchsuchung deswegen, das ordnet kein Richter an.

Wenn der Freund gesteht, dann bleibst du straffrei. Vor allem dann, wenn du auch keine Ahnung hattest.

Wenn der Freund bestreitet, dann bist du dran und musst erklären wie das Zeug zu dir kommt. Sicherlich kannst du sagen, dass du keine Ahnung hattest, aber das wird wohl schwierig und unglaubwürdig.

Und dann kommt es immer noch auf den Verdacht der Menge an.