Cafe im eigenen Haus?

7 Antworten

Vermutlich nicht möglich, da Wohngebiet. Man müsste die Nutzung ändern.

Gründung im Gaststättengewerbe: Gaststättenerlaubnis

 
die Sie in der Regel beim Gewerbe- oder Ordnungsamt beantragen müssen.
Dazu sind auch zahlreiche weitere Unterlagen nötig, über die Sie sich im
Vorfeld der Gründung im Gaststättengewerbe informieren sollten. Genaue
Informationen erhalten Sie im Abschnitt Einzelanforderungen.Gründung im Gaststättengewerbe: Gewerbeaufsicht
Es
gibt zahlreiche Vorschriften für die Räumlichkeiten im
Gaststättengewerbe. Hier ist die Gewerbeaufsicht oft der richtige
Ansprechpartner.Gründung im Gaststättengewerbe: Bauliche Veränderungen
Bei
baulichen Veränderungen oder einer anderen Nutzung der Räume als
bisher, müssen Sie unbedingt das zuständige Bauamt kontaktieren. Gründung im Gaststättengewerbe: Gesundheitsamt
Suchen Sie außerdem das Gesundheitsamt auf. Hier erhalten Sie und Ihre Mitarbeiter Gesundheitszeugnisse.Gründung im Gaststättengewerbe: Hygienevorschriften
In der Gastronomie bestehen strenge Hygienevorschriften, die Sie unbedingt einhalten sollten.Gründung im Gaststättengewerbe: Ausbildung
Bei der IHK muss ggf. eine Gaststättenunterrichtung absolviert werden.Gründung im Gaststättengewerbe: Preise
Außerdem
gibt es Besonderheiten bei der Auszeichnung von Preisen, Gebühren für
gespielte Musik, TV oder Video (Anmeldung bei der GEMA).Gründung im Gaststättengewerbe: Weitere gesetzliche Bestimmungen
Beachten Sie außerdem das jeweils geltende Rauchverbot und die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes.

Eine Gründung im Gaststättengewerbe umfasst eine Reihe Formalitäten. ......

Also so einfach geht das nicht,Reihenhaus und Garten fällt glaube ich aus....habe ich aus "Für Gründer.de"abgeschrieben.

 - (Gewerbe, Café, Eigenheim)

Im reinen Wohngebiet ist das betreiben eines jeglichen Geewrbes verboten.

Und in dem augenblick wo Lebensmittel gewerblich verkauft werden, ist es vorbei mit in Muttis Küche zu backen.

Denn Lebensmittel die gewerblich verkauft werden dürfen nicht in der häuslichen Küche zubereitet werden, sondern es muss extra für diesen Bereich eine gewerblich Küche eingerichtet werden. Dann sind weitere hygienevorschriften zu beachten, Lebensmittelgesetze und ihr müsst Toiletten für Männlein und Weiblein getrennt vorhalten.

das waren jetzt nur die wichtigsten Dinge, dazukommt noch, dass ihr eine Gewinn-Verlustrechnung führen müsst, Umsatzsteuerm gewerbesteur und co warten auf euch.

Kurz gesagt so wie du dir das vorstellst wird das nichts.

Auch wenn das Alexuwe so glaubt.

https://gruenderdeutsch.de/unternehmen-gruenden/cafe-eroeffnen-genehmigungen/

Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen 

Gewerbeschein beantragen 

Hygieneabnahme 

Buabnahme 

Nach erhalt aller Genehmigungen kann es los gehen 

Ich glaube nicht, dass ihr im Garten eines Reihenhauses ein Gewerbe eröffnen dürft, das möglicherweise die Nachbarn belästigt. Fragt bitte bei den zuständigen Behörden in eurer Kommune nach.

Welche wären das denn?