ca. 12 Meter hohe Tanne gefällt
Der Nachbar meines Vaters hat auf seinem Grundstück(denke Grundstücksgrenze) eine ca,12 Meter hohe Tanne gefällt. Die dann auf das Gartenhaus und auf das Grundstück meines Vater gefallen ist. Zaun hinüber, Dach vom Gartenhaus beschädigt. Vorher nichts gesagt. Ich hab Bilder von allem gemacht (auch bei den Aufräumarbeiten). Die Frau des Nachbarn wollte die Polizei rufen weil ich ihre Persönlichkeitsrechte mit den Bildern verletzen würde. War alles auf dem Grundstück meines Vaters. Nun die Frage: Braucht man eine Genehmigung um so einen gr.. Baum fällen zu dürfen? Zahlt bei grob fahrlässig ( so sehe ich das) die Versicherung?
8 Antworten
Klar benötigt man eine Genehmigung um so einen hohen Baum fällen zu dürfen (egal ob Tanne oder Weide)
Die Versicherung zahlt das nicht, denn der Baum wurde unsachgemäß gefällt und ist nicht von selbst umgestürzt oder durch einen Sturm umgefallen.
Danke! Das denke ich auch! Der Nachbar nutzt die Vogel Strauss Technik! " Wenn ich mich ruhig verhalte,passiert mit auch nix!" Läuft wohl darauf hinaus ,dass ein Anwalt alles regeln muss! Traurig! Wenn man so ne Sch.... baut, sollte man auch dafür gerade stehen. Leider lässt sich immer weniger ohne Anwalt regeln!
Ob der Baum legal gefällt wurde, ist im Zusammenhang egal, die lokalen Bestimmungen sind dafgür gültig. Für die Schäden ist eindeutig der Verursacher haftbar, ob eine Versicherung aufkommt seine Sache. Die Foto sind eindeutig Beweissicherung, Persönlichkeitsrechte sind nur dann verletzt, wenn Personenbilder gegen den Willen des Abgebildeten veröffentlicht werden! Soll sie doch die Polizei rufen, der fallende Baum hat ja Gefahren auf eurem Grundstück entstehen lassen!
solange du da nichts veröffentlichst, verletzt du auch keine persönlichkeitsrechte. für den schaden an eurem zaun und gartenhaus wird der nachbar wohl aufkommen müssen und dafür hast du halt die fotos als beweis. ob seine versicherung den schadne zahlt, muss der nachbar halt mit seiner versicherung ausmachen. ist nicht euer problem.
Tannen haben sowieso keine Persönlichkeitsrechte :)
Ob der Baum gefällt werden durfte, hängt von der Art des Baumes und dem Bundesland ab. Erkundige Dich mal beim Forstamt oder beim Katasteramt. In Hamburg braucht man auf jeden Fall Genehmigungen für Bäume über 1 m Stammumfang, für Tannen wiederum nicht.
Aber natürlich muss ein Baum auf jeden Fall fachgerecht gefällt werden. Das war ja wohl kaum der Fall, wenn er auf das Gartenhaus Deines Vaters gefallen ist... Der Nachbar muss das ersetzen. Ob er dafür eine Versicherung hat(te) oder nicht, ist wiederum sein Problem.
Ich hoffe, der Nachbar Deines Vaters zeigt sich einsichtig, sonst muss er erst zum Anwalt, vor Gericht usw., das kann dauern.
Wenigstens hast Du die Fotos...
Das stimmt, wenigstens hab ich Fotos. Ist nicht das erste Mal das sie Ärger machen. Als sie das Haus gekauft haben , haben sie am Haus von meinem Vater die Grundmauer aufgebaggert. Ging dann auch nur mit Anwalt. Damals bekam mein Vater mit der Polizei gedroht und sie wollte ihn von seinem eigenen Grundstückwerfen. (Ist eben nicht die Hellste) ;-)
ja da wird er wohl selber für den Schaden aufkommen müssen, wenn das sein Baum auf seinem Grundstück war benötigt er für eine Tanne keine Genehmigung meine ich!
ja aber doch keine Tanne
'ne Tanne ist auch ein Baum.
Danke! Ich finde es nur unverantwortlich so einen gr.Baum zufällen. Eine Person und ein Seil! Man sollte sich doch mal etwas Gedanken machen was alles passieren kann. Und das tollste man bekommt noch gedroht( Polizei).
ja das stimmt das ist echt eine Frechheit
Geh mal zur Gemeinde, und frag nach, wie es da geregelt wird. Wenn er es nur mit einem Seil und so gemacht hat, und auf die Sicherheit nicht geachtet hat, könnte er zusätzlich Ärger bekommen.
Kann es ja leider nicht mehr beweisen. Sie hat dann sofort behauptet die Tanne hätte ja schon schief gestanden und deshalb hätten sie die Tanne gefällt. Die Tanne war gesund.
Mein Vater hat aber Fotos auf denen man sehen kann wie die Tannen aussehen.
Das mit der Genehmigung ist unterschiedlich, manche Gemeinden haben das so geregelt, dass Bäume ab nem gewissen Umfang eine Genehmigung bedürfen.