BW-Nässeschutz tragen erlaubt?

10 Antworten

Ja darf man. Man darf nur nicht so tun als wenn man Soldat ist.

Man kann alles an Ausrüstung der Bundeswehr legal kaufen und tragen. Außer Waffen und munition. Es gibt doch zig Onlinehändler. Sogar Neuware direkt vom Hersteller für die BW darf man kaufen.

Dass man die kaufen darf ist mir bewusst.

Nehmen wir an ich hätte eine Nässeschutzjacke + Hose an und würde damit am Bahnhof sitzen. (Krasses Beispiel) würde ich mich damit also strafbar machen? Laut Vorschrift der Bundeswehr wäre dies nicht in Ordnung, da eine Kopfbedeckung zu tragen ist, sobald ich ein Gebäude oder Fahrzeug verlasse und eine Uniform trage. Also wäre is so gesehen ja keine vollständige Uniform mehr und dürfte zivil auch nicht bestraft werden, richtig?

@SRAndre

Diese Forum ist keine verbindliche Rechtsberatung. Du musst dich an keine Kleiderordnung halten, du bist ja kein Soldat.

Ehemalige oder nachgemachte BW Kleidung findet überall Anwendung. Beim Angeln, beim Camping, beim Wandern,... Ok vllt solltest du nicht komplett in Flecktarn am Bahnhof sitzen. Dann könnte einer auf die Idee kommen du hast was böses vor. Aber trotzdem ohne Abzeichen und so dürfte das erlaubt sein.

Es gibt ja auch normale Kleidung wo irgendein Tarnmuster in allen möglichen Farben auftaucht bei Kleidung für Damen und Herren.

Für mich sieht z.B. dieser Nässeschutz sehr nach einer Uniform aus:

http://www.bw-online-shop.com/bekleidung/anzuege/bw-goretex-anzug-original-gebraucht-flecktarn/

Wer unbefugt ... inländische oder ausländische Uniformen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Der komplette Rechtstext wurde dir ja schon gepostet. Wenn du also auch denkst, dass dieser Nässeschutz ein klein wenig wie eine Uniform aussieht, ist es wohl verboten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

Beachte Abs. 2: den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen... Uniformen.... stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Vom Grundsatz her ist es also verboten, Probleme gibt es aber in aller Regel erst wenn sich Leute dran stoßen.

Ob da Dienstgrade, Deutschlandflagge oder was auch immer drauf ist spielt dabei keine Rolle weil das die Otto-Normalbürger ohnehin nicht unterscheiden kann.

Ich glaube nicht, dass der Nässeschutz als Dienstkleidungsstücke im Sinne des Strafgesetzes zählt.

Man darf also.

Rein optisch ändert sich bis auf das Material ja nicht viel.

Das würde bedeutet, dass wenn es regnet und die Soldaten ihre Regenklamotten tragen, diese keine Uniform mehr anhätten. Richtig?

@Hoppser123

Ich hab den Nässeschutz mit den Ponchos verwechselt.

Der Nässeschutz ist wohl Uniform, denn die entsprechenden BW Vorschriften kennen und definieren ihn. Allerdings verlangen die BW-Vorschriften zwingend Dienstgradabzeichen an der Uniform.

Aber Gott sei Dank hast Du (Hoppser123) ja die Meinung der Rechtssprechung gepostet. Schutzzweck ist der Schutz der Allgemeinheit vor dem Mißbrauch.

Solange der Nässeschutz getragen wird, der Träger aber nicht behauptet Soldat zu sein oder darauf Wert legt, dass man annimmt, dass er Soldat ist, solange liegt keine Strafbarkeit vor.

@Meandor

Bei den Ponchos sehe ich keinerlei Verwechslungsgefahr.

Der Nässeschutz wie in diesem Link hier...

Bundeswehr Jacke Nässeschutz flecktarn
http://www.bw-online-shop.com/bekleidung/jacken/mil-tec-bundeswehr-jacke-naesseschutz-flecktarn/

... ist m. E. deutlich einer Verwechslungsgefahr mit dem Soldaten gegeben. Dass eine Uniform zwingend ein Dienstgradabzeichen haben muss, ist mir nicht bekannt. Da der einfache Soldat im niedrigsten Dienstgrad keine Dienstgradabzeichen trägt, kann ich mir eine entsprechende Vorschrift auch nicht vorstellen.

Ob der Träger aktiv verneinen muss, dass er kein Soldat ist würde dem folgenden Zitat widersprechen:

"Nach § 132a II genügt für eine Strafbarkeit das Tragen von
Kleidungsstücken, die den echten Uniformen zum Verwecheln ähnlich sehen."

Hier langt schon eine Verwechslung.

@Hoppser123

Aus dem von Dir geposteten Urteil:

"Laut BGH ist das geschützte Rechtsgut der Schutz der Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, welche sich durch den unbefugten, d.h. nicht verdienten Gebrauch von Bezeichnungen den Schein besonderer Funktionen geben. Tatbestandsmäßig ist die Tat daher nur, wenn der Täter die Uniform unter Umständen trägt, die überhaupt geeignet sind, einen falschen Eindruck zu erwecken."

Der Träger muss also nicht aktiv verneinen, das wäre ja auch irgendwie weltfremd. Aber er sollte aufpassen, dass er keinen positiven Eindruck erweckt.

@Meandor

Richtig. Und das ist die Krux. Dies habe ich auch schon in einem anderem Posting hier geschrieben, dass es praktisch auf die Umstände dann ankommt, wo und wann der die Uniform trägt. Ein BW-Hemd alleine auf der Baustelle ist fast schon ein gewohnter Anblick. In voller Montur am Bahnhof sieht man i.d.R. nur reguläre Soldaten.

Kauf dir lieber ordentliche wetterdichte Kleidung. Der Standard Nässeschutz ist nicht so das Gelbe vom Ei.

Habe mit dem Nässeschutz einige Geländetage gehabt zu BW Zeiten. Fand den eigentlich immer zuverlässig, deswegen hab ich ihn mir ja auch gekauft :D

Naja... hält bis zu einem gewissen Grad dicht und Flattert vom Körper weg... gibt besseres in Flecktarn.