BVG Fahrkartenkontrolle Betrug oder wahr?

8 Antworten

Er durfte Dich festhalten:

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 127 Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. Die Bestrafung richtet sich ggf. nach: Strafgesetzbuch (StGB)
§ 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Für den Fall, dass Du noch Jugendlicher bist, entfällt natürlich die Geldstrafe, sondern Du darfst Sozialstunden als Urinkellner im Pflegeheim machen.

Sollte der Kontrolleur wirklich gesagt haben, "gibt 500,- Euro in bar," dann wäre das unzulässig. Er hat nur das Recht Deine Personalien aufzunehmen, oder bei Weigerung die Polizei zum Zweck der Personalienaufnahme zu rufen, um dann eine Anzeige zu machen.

Natürlich darf er dich feshalten, das darf aber jedermann, auch du dürftest jemanden festhalten, wenn du z.B. siehst, wie jemand etwas klaut. "wfwbinder" hat ja schon die passenden Paragraphen in seiner Antwort kopiert... Eine Forderung von 500.- EUR ist natürlich unsinn, vor allem in Bar hat ja sowieso kein normaler Mensch dabei. Für die Zukunft kann sich jeder merken: Jede Zahlungsaufforderung muss in schriftlicher Form vorliegen, dort muss der Betrag, die Adresse des Fordernden und natürlich eine Begründung beschrieben sein, damit man ggf. einen Widerspruch gegen die Forderung einlegen kann. Also bleib locker in Zukunft, wenn man Mist gebaut hat, muss man dazu auch stehen, man kann vor seinen Problemen nicht wegrennen ;-)

Wenn er wirklich 500 EUR haben will würde das bedeuten du bekommst eine Strafanzeige und dort wird dann drinstehen  was er dir konkret vorwirft. Da würde dann Aussage gegen Aussage stehen. Inwieweit er dich festhalten darf zur Feststellung eines solchen Deliktes müsste dann auch geklärt werden.

Ansonsten wie gesagt du hast eine Dienstleistung erschlichen wolltest dich der Feststellung entziehen. Heisst primär bist du der Auslöser des Problems.

Und noch ein Tip. Jemanden zu schlagen ist niemals eine gute Idee.

Ich weiß. Ich bin nur immer noch etwas frustriert, deshalb hab ich meinen Beitrag so geschrieben. Der Typ hat mich rum gezogen, war 2 Köpfe größer und hat komplett seine Rolle ausgenutzt. Das zerrt sehr an meiner Würde. Das er in dem Moment im Recht und ich im Unrecht war, weil ich mein Ticket vergessen habe, ist mir klar.

@HabEineFrage784

Deine Würde hättest Du bewahren können, indem Du eine Fahrkarte vorweisen kannst. Kopfschüttel...

Du bekommst eine Strafe für das Erschleichen von Dienstleistungen! Die "Flucht" ist nicht strafbar! Da hast du nichts zu erwarten! Anzeigen brauchst du den aber nicht. Du hast keine Beweise und er war mit nem Kollegen!

Die Flucht ist zwar nicht strafbar, aber ein Indiz dass das Ganze vorsätzlich vorgenommen worden ist ;) 

@Kirschkerze

Schwarzfahren ist meist vorsätzlich;). Aber für das versuchte Wegrennen kann er nicht belangt werden.

Andersrum. DU bist der Betrüger. Fahren ohne Fahrnachweis nennt sich Erschleichen von Dienstleistungen und das ist strafbar. Der wird den Fall intern noch an die Rechtsabteilung weitergeben, damit sie die Anzeige fertig machen. Wird in "normalen Fällen" wie "Fahrkarte vergessen" nicht gemacht, bei jemanden der offensichtlich absichtlich schwarz fährt natürlich schon

Möchtest du mir etwas unterstellen, ja? Schonmal was von Rufmord gehört? Wenn du magst, können wir das gerne gerichtlich klären. :)

@HabEineFrage784

Jung ich denke einmal du verkennst hier die Tatsachen.

@Griesuh

Alt, ich denke ein Mensch sollte wenigstens zweimal nachdenken, bevor er jemanden beschuldigt. Ich schrieb nirgendwo, dass ich bewusst ohne Fahrkarte gefahren bin. Es ist also sehr gewagt, innerhalb einer Minute (nicht mal), meinen Beitrag zu lesen und mich Betrüger zu nennen.