Bußgeldbescheid wegen gefährdung des strassenverkehrs

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hi,das Problem hierbei ist,das Polizisten immer im Dienst sind!Mit dem Parken ist das so eine Sache,da sich die Speditionen um geeignete Parkplätze zwecks Ruhepausen oder Schichtende kümmern müssen.Dies ist im Jahr 2010 verabschiedet worden.Um die Anzeige wirst Du leider nicht rumkommen!deweiteren,hattest du einen verdammt blöden Begleiter!Ich bin selbst BF3-Fahrer und weiß,das er dich absichern hätte müssen.Solltest du Polizeibegleitung durch Bad Oyenhausen gebraucht haben,schiebe dem Begleiter das in die Schuhe,mit dem Vermerk in deinem Wiederspruch,das er diese anrufen hätte sollen.

Hallo WeisIchNich1988,

hört sich alles etwas sonderbar an. Polizisten, die alleine unterwegs kontrollieren....?

Wie dem auch sei: Wenn Du den Bußgeldbescheid zugestellt bekommen hast, übergibst Du die Sache am Besten einem Anwalt.

Der Anwalt (oder Du) klärt dann mit Deiner (hoffentlich vorhandenen) Rechtschutzversicherung ab, ob die die Kosten für den Anwalt übernehmen.

Wenn Du wirklich auf dem Seitenstreifen (Standstreifen?) Deine Pause gemacht haben solltest, bist Du dafür verantwortlich.

Für das Ausschalten der Rundumleuchten am Begleitfahrzeug bist Du meiner Meinung nach nicht verantwortlich.

was kann ich dafür wenn der die lampen ausmacht???

Du bist doch der Fahrer, also der Verantwortliche des Transports.

Da wirst Du zahlen müssen.

Du bist der Fahrer und für alles verantwortlich, was während der Fahrt und den Standzeiten mit dem Fahrzeug passiert. Da wird meiner Meinung nach ein Einspruch zwecklos sein.

Es ist natürlich sehr schwer einzuschätzen wie die Situation vor Ort war. Grundsätzlich bist aber Du als Fahrer verantwortlich, nicht Dein Begleitfahrzeug.

Ausgehend davon das der Seitenstreifen so breit ist das Du dort ohne Probleme stehen konntest sehe ich die Sachlage so:

Um Dir eine Gefährdung Anderer vorwerfen zu können muss diese auch vorgelegen haben. Man nicht einfach davon ausgehen das es so sein könnte, es muss tatsächlich jemanden geben der durch Dein Parken gefährdet wurde. Und das halte ich eigentlich Deiner Beschreibung nach für ausgeschlossen.

Kannst Du mal einen Link (Google Maps oder Google Earth) einstellen von der genauen Stelle?

Wenn es keine Gefährdung gab dann ist dieser Tatvorwurf nicht haltbar. Allerdings kann man Dir den gleichen Tatvorwurf ohne Gefährdung machen, und das wird auch nur 15€ billiger... Vielleicht kann ja ein Anwalt daraus etwas machen?

ja wenn du von der A 30 runter kommst nach Bad Oeynhausen da ist eine kraftfahrstrasse vor der stadt einspurig... und da ist ein dicker standstreifen für schwerlasttransporte... da stellt uns normaler weisse die polizei ab oder wir treffen uns da mit der polizei... so jetzt stand ich da und der polizist hat nur gesagt wären die lampen des begleiters an gewesen wäre nichts passiert... ich habs nicht gesehen das er die lampen ausmachte bevor ich mich schlafen legte hab ich ja geschaut und sie waren an... dann hab ich die gadienen zu gemacht weil die beleuchtung blendet etwas im spiegel... und dann muss er die lampen aus gemacht haben keine ahnung warum dazu sagt er nichts... er ist ein geschulter bf3 fahrer das muss er wissen das dies nicht geht... was willse da machen

@WeisIchNich1988

Ach, jetzt ist es doch nicht mehr die Autobahn????

@SoNiEricsSon

@ SoNiEricSon:

Das ist in dem Fall egal da es bei Autobahn und Kraftfahrtstraße die selben Regelungen gibt.

@ WeisIchNich1988:

Kann man sich da nicht auf eine Art Gewohnheitsrecht im übertragenen Sinne berufen? Wenn dort sowieso eine Art Übergabestelle für Schwertransporte ist dann dürfte das doch auch ein nicht gerade ungeeignetes Stück zum Parken sein? Kannst Du nicht so argumentieren? Und vielleicht noch als Zusatz das ein Parken auf anderen Parkplätzen wegen Überfüllung unmöglich war. Was sagt denn der Begleiter zu der Sache? Du als Fahrer trägst zwar immer die Verantwortung für Dein Fahrzeug, möglicherweise gibt es hier aber besondere Vorschriften wenn ein Begleitfahrzeug dabei ist.

Einspruch kannst Du auch ohne Hilfe und vorerst ohne Begründung einlegen. Das nur als Hinweis damit Du das nicht versäumst. den Einspruch kannst Du auch ohne weitere Folgen zurückziehen. Somit gewinnst Du Zeit und kannst Dir fachlichen Rat suchen.