Bußgeldbescheid mit Fahrerwechsel umgehen?

10 Antworten

Eine solche Sache wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Der Amtsrichter ist ja nicht an andere Urteile gebunden.
Ob er Dir so eine Story abnimmt wage ich zu bezweifeln.

"Ich werde geblitzt, habe aber einen Beifahrer im Auto. "

Sollte es ein gutes Foto sein, so wird das wenig nützen. Es sei denn, ihr beide sprecht euch ab. Aber auch da gibt es einen klitzekleinen Haken:

siehe http://www.focus.de/auto/experten/winter/fahrerfeststellung-im-bussgeldverfahren-geblitzt-jetzt-einfach-einen-anderen-fahrer-angeben-ein-trick-mit-hohem-risiko_id_4571809.html

"Was passiert, wenn man einen anderen Fahrer angibt?

Viele sind der Ansicht, man könne ganz einfach einen anderen als den tatsächlichen Fahrer angeben.

Geschieht dies, kann die Bußgeldbehörde diesen Hinweisen nachgehen, sie muss es aber nicht.Beispielsweise ist die Bußgeldstelle in der Lage, von der Meldebehörde die Herausgabe eines beim Passregister hinterlegten Lichtbilds der genannten Person anzufordern oder (beispielsweise mit Hilfe des örtlichen Polizeireviers) dort vorstellig zu werden. Ergeben sich deutliche Abweichungen vom Tatfoto, weiß die Behörde sicher, dass der Falsche benannt wurde."

Die Folgen davon sind nicht ganz ohne:

"Eine vorsätzlich falsche Fahrerbenennung wird als falsche Verdächtigung mit
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Mit dem Wissen im Hintergrund sollte man sich das gut überlegen.

Du hast meine Frage leider falsch verstanden. Ich möchte nicht einen Falschen Fahrer benennen oder jemand anderes beschuldigen. Es geht mir darum, dass wir einen Fahrerwechsel vorgenommen haben, ich sage ich bin tatsächlich gefahren, wie auch auf dem Bild zu sehen ist, jedoch sage ich, wir haben seit dem letzten Verkehrsschild mit Geschwindigkeitsbegrenzung einen Fahrerwechsel vorgenommen (vorher ist mein Beifahrer gefahren) nun sitze ich am Steuer und kann überhaupt gar nichts von der Geschwindigkeitsbegrenzung wissen. Werde aber nun geblitzt und bekomme den Bußgeldbescheid.

@Magdichnicht

Hey Magdichnich

wir haben seit dem letzten Verkehrsschild mit Geschwindigkeitsbegrenzung einen Fahrerwechsel vorgenommen (vorher ist mein Beifahrer gefahren) nun sitze ich am Steuer und kann überhaupt gar nichts von der Geschwindigkeitsbegrenzung wissen. Werde aber nun geblitzt und bekomme den Bußgeldbescheid

Du bist nicht blind-auch Beifahrer bekommen die Umwelt außerhalb des Fahrzeuges mit. 

Ich würde mir hier die Frage stellen warum deine Wahrnehmung so eingeschränkt war,das du nicht mitbekommen hast- alle anderen fahren angemessen,nur du reißt die Kiste. Die Fahrstrecke ist dir bekannt und liegt im Umkreis deine Wohnbereichs? 

Die Polizei ist nicht doof-so Storys hören/lesen die täglich und das ist denen völlig egal. Duwillst rasen-wurdest erwischt,dann zahle auch. 

@Magdichnicht

Okay, Sorry.

Ich habe nur gefunden:

"Da entsprechende ergänzende Feststellungen und auch ergänzende Feststellungen zu der Frage, ob gegebenenfalls die örtlichen Gegebenheiten das Vorhandensein eines Überholverbotes besonders nahe legten, nicht auszuschließen sind, war die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgerichts Olpe zurückzuverweisen."

Von da an verliert sich leider die Spur.

@LouPing

Es ist kein Realfall, wie ich geschrieben habe ich hab mir mal was ausgesponnen. Wir nehmen mal an, dass keiner von beiden die Strecke kannte, was sicherlich auch am realistischsten ist. Hattest du nie einen Beifahrer der nebenbei an seinem Handy ist oder liest oder schläft? Wieso sollte ich als Beifahrer auf die Verkehrsregeln achten wenn ich doch entspannen kann?

@SirKermit

Beim Überholverbot ist das vielleicht ein bisschen einfacher die Örtlichen Gegebenheiten einzuschätzen, aber wenn auf einer geraden Landstraße 80 ist, wirst du dies bestimmt nicht ohne ein Schild gesehen zu haben erkennen.

@LouPing

"Du bist nicht blind-auch Beifahrer bekommen die Umwelt außerhalb des Fahrzeuges mit."

Es besteht dennoch keine Pflicht, sich beim Wechsel zu informieren. Wobei, wie vom OLG auch angesprochen, unter Berücksichtigung der speziellen Umstände doch dem neuen Fahrer die Übertretung angelastet werden könnte. Aber das war nicht deren Aufgabe, das fest zu stellen. Dazu unten mehr.

In weitestgehend unbekanntem Terrain ist der Beifahrer mit seinem Kopf nicht immer dort, wo sich gerade das Auto befindet. Das ist Alltag und nicht weiter dramatisch.

Aber: in der näheren Umgebung sieht das evtl. anders aus, da könnte man von einem Fahrer durchaus auch verlangen, solche Gebote zu kennen.

aus https://www.wbs-law.de/verkehrsrecht/fahrerwechsel-beifahrer-muss-sich-nicht-ueber-vorherige-verkehrszeichen-erkundigen-55772/

"Die Zurückverweisung an das Amtsgericht erfolgt deshalb, da das Gericht nunmehr klären muss, ob den Fahrer evtl. aus anderen Gründen eine Pflichtverletzung angelastet werden könne. Diese könnte sich daraus ergeben, dass der Betroffene die Straße zuvor schon häufiger oder gar regelmäßig befahren habe. Auch sei es möglich, dass die örtlichen Begebenheiten das Vorliegen eines Überholverbotes besonders nahe legten.Insoweit könnte ein fahrlässiges Verhalten des Betroffenen gegeben sein."

@Magdichnicht

Hey Magdichnicht

Grundsätzlich aber machen dich plötzlich langsamer fahrende Fahrzeuge schon aufmerksamer-oder? 

Inhalt der 1.Fahrstunde: Umsichtig fahren und den Verkehr um sich rum beobachten-ggf. sich anpassen.

Leute die nur sporadisch etwas mitbekommen gehören also nicht hinter das Steuer. 

@LouPing

Sicher aber es müssen doch nicht zwangsläufig andere Autos vor dir sein oder? Oder wenn es auch auswärtige Autos sind die in die selbe Falle fahren. Mein Sachverhalt ist einfach gestrickt, gerade Landstraße es ist 80 vorgeschrieben, vor mir ist keiner und ich habe nur einen Beifahrer. 

Du kannst widersprechen und sagen, dass es jemand Anderes war. Dann bekommt der den Bußgeldbescheid. Der kann dann sicher versuchen sich dagegen zu wehren, aber das wird erfolglos bleiben. Als Fahrer muss man sich selber drum kümmern was wo wann erlaubt ist.

Naja , ich sag mal so :

Wenn du Ortsunkundig bist und auch auf anderen Wege nichts von der Geschwindigkeitsbeschränkung wusstest , könnte dies soweit durchgehen .

Aber eher gewagt .

Du bist zwar nicht verpflichtet als Beifahrer die Verkehrsbeschilderung zu beachten .

Jedoch könnte für die Beschränkung anderes dafürsprechen . Ampelanlagen , Die Bebauung usw.

Allerdings muss man ja mal klar sagen , das zwischen einem Geschwindigkeitszeichen und der Messstelle kaum 200 m liegen wo willst du da dann wechseln ? . Da musst du dem Richter dann schon ein Märchen aufbinden , das du als buch verkaufen könntest .   

 

Mit einem guten Verkehrsrechtsanwalt könnte es sogar in Richtung Momentversagen funktionieren, eine Garantie gibt es aber nicht. Unwissenheit schützt nicht immer