Bußgeldbescheid Falschparken, aber Schild verdeckt?

12 Antworten

Ohne Nachweise sieht das ziemlich schlecht aus.

der Widerspruch hat keine Aussicht auf Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 23.04.2010 - 14 K 8083/09) hat entschieden:

    An die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen, die den ruhenden
    Verkehr betreffen, sind niedrigere Anforderungen zu stellen als an
    solche für den fließenden Verkehr. Einen Verkehrsteilnehmer, der sein
    Fahrzeug abstellt, treffen dementsprechend auch andere Sorgfalts- und
    Informationspflichten hinsichtlich der Beschilderung als einen
    Teilnehmer im fließenden Verkehr. Derjenige, der sein Fahrzeug abstellt,
    ist grundsätzlich verpflichtet, sich über die Zulässigkeit des Parkens
    vor Ort zu informieren.

Du hast wohl eher ein Angebot für ein Verwarngeld bekommen. Solltest du diese, welches nach deiner Fallschilderung berechtigt ist, nicht annehmen, wird es nur teurer.

Hallo, wenn es so war, wie du das beschreibst, dann ist ja nachzuweisen, dass dort erst seit diesem Tag das Parkverbotsschild stand. Ich würde mich auch auf alle Fälle wehren, weil das sehr ungerecht ist. Wenn du dort immer frei parken konntest und gleich an dem Tag mit Verbotsschild ein Bußgeld bezahlen muss, ist das rechtlich sicher richtig, aber eine Abzocke hoch drei.. Dein Widerspruch wird wahrscheinlich ohne Erfolg sein, aber du hast etwas gegen diese übertriebene Maßnahme unternommen und das wird dir dann wenigstes ein bisschen von deinem  Frust nehmen.