Bußgeldbescheid aufgrund Vorfahrtmissachtung - Widerspruch?

4 Antworten

auf jeden fall! wenn sich in einem verfahren herausstellt, dass du nicht allein an diesem unfall schuld bist, dann gibt es auch kein bußgeld, ggf. ein verwarngeld wegen teilschuld und keine punkte. wende dich auf jeden fall an einen fachanwalt für verkehrsrecht. hast du zeugen für die aussage deines unallgegners, dass er sich kurzfristig umentschieden hätte und den blinker gesetzt hat? wenn nicht, musst du über ein gutachten über das auto deinen unfallgegners beweisen können, dass die rechten blinker kurz vor der kollision tätig waren. das lässt sich einfach an den zerstörten glühfäden der birnen nachweisen, die schmelzen, wenn die birne kaputt geht. und der blinker ist bei so einer kollision immer mit dabei.

Burgkunstadter 
Fragesteller
 30.10.2013, 08:38

Ich hab der Polizei als sie meine Angaben zu der Anzeige aufgenommen bereits mitgeteilt, dass der Blinker vom Gegner an war und erst unmittelbar vor der Kollision ausgeschaltet wurde und das hat der Gegner auch bestätigt. Die Polizei meinte nur, dass sie das nicht interessieren würde, da ich 10 mal überprüfen sollte, ob der andere Verkehrsteilnehmer wirklich abgebogen hat. Würde man dies aber an jeder Kreuzung oder Einmündung machen dann wäre der Verkehrsfluss so stockend, dass unsere Straßen nur noch überfüllt wären und einfach gar nichts mehr gehen würde.

HerrWagner  30.10.2013, 08:46
@Burgkunstadter

Ist auch richtig, theoretisch müsste man immer warten bis die Fahrzeuge mit abbiegen beginnen um auf der sicheren Seite zu sein.

Folgendes ist passiert: 1. Ich habe Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. 2. Die Bußgeldstelle hat den Widerspruch an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet. 3. Ich wurde heute von der Richterin des Amtsgerichts Coburg in allen Punkten freigesprochen und die notwendigen Auslagen wurden von der Staatskasse übernommen.

Fazit: Es lohnt sich auf jeden Fall Widerspruch einzulegen, auch wenn dies vor Gericht landet. Denn die Polizei trifft nicht die Entscheidung, sondern der/die Richter/in.

Ps.: Der Fahrer des anderen Fahrzeugs hat auch vor Gericht ausgesagt, dass er geblinkt hat und abbiegen wollte.

Gruß Burgkunstadter

WalterE  04.08.2014, 19:27

Es gibt halt doch noch Gerechtigkeit :) Andere hätten gesagt, Du sollst Deinen Einspruch zurückziehen, von wieder anderen hättest Du wohl ne Einstellung bekommen.

FlashFire  09.09.2015, 23:45
@WalterE

Lieber Burgkunstadter,

mir ist EXAKT das gleiche passiert wie Dir (inklusive das Abwatschen von den Ordnungshütern an der Unfallstelle) und heute ist der Bußgeldbescheid reingeflattert: 148,50 € und 1 Punkt in Flensburg.

Meine Frage an Dich: Hast Du den Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid anwaltlich laufen lassen oder das eigenmächtig erledigt? Bzw. hast Du Dich dann vor Gericht anwaltlich vertreten lassen oder dich quasi selbst verteidigt? Bin noch unschlüssig, ob ich mir so einen Widerspruch antun sollte oder nicht einfach stillschweigend die 150 € zahle und den Punkt kassiere obwohl es so verdammt ungerecht ist, da der Unfallgegner durch sein Navi abgelenkt war, geblinkt hat und eigentlich schon fast abgebogen war, um dann doch noch einen Schlenker quasi in mich rein zu machen obwohl ich nur 1 Meter über die Haltelinie gerollt war ... Danke für Deine Antwort

Burgkunstadter 
Fragesteller
 20.11.2015, 09:13
@FlashFire

Ist zwar jetzt schon zu spät aber ich antworte trotzdem mal. 

Ich habe mich damals selbst verteidigt, da ich mich damals noch in der Ausbildung befand und auch keinen reichen Papi habe der mir einen sponsern hätte können. Ich hatte mit einem Anwalt telefoniert (1. Beratungsgespräch ist für ADAC Kunden kostenlos) der meinte, dass es sich nicht lohnen würde ihn zu engagieren, da er auch nicht viel machen kann und nur Akteneinsicht bekommen würde, was aber nicht wirklich viel ausmacht. Er hatte mir geraten auf jeden Fall Widerspruch einzulegen. Ich hab dann ein paar Gesetzbücher gewälzt (online) und nach Präzedenzfällen gesucht, da es keine eindeutige Gesetzeslage dafür gibt. Das alles hab ich dann in den Einspruch gepackt und online eingereicht. Vor Gericht habe ich dann das selbe erzählt was auch im Widerspruch stand und wie bereits erwähnt hat auch der Unfallgegner zugegeben, dass er sich in der Einfahrt geirrt hatte und der Blinker gesetzt sowie die Geschwindigkeit reduziert hatte. Nach 10 Minuten war die Verhandlung um und die einzige Strafe die ich hatte war, dass der Schaden an meinem Fahrzeug nicht von der Gegenseite beglichen wurde. Was meine Versicherung dann gemacht hat weiß ich nicht, habe bis heute (2 Jahre Später) keinen Wisch bekommen der die Schadensbegleichung bestätigt. 

Bei 150€ lohnt sich ein Anwalt überhaupt nicht, nicht mal mit Rechtsschutzversicherung. Die Polizei stellt Grundsätzlich eine Anzeige aus, weil die meisten eben einfach bezahlen. In deinem Fall denke ich, dass du freigesprochen wirst, zumindest was die Vorfahrtmissachtung betrifft. Ein Meter über der Haltelinie ist meiner Meinung noch eine heineintastung. 

§8 StVO Absatz 2:

"Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden."

Ein Meter ist keine wesentliche Behinderung und der Unfallgegner hätte da auch problemlos ausweichen können, wenn er den Verkehr beobachtet hätte. 

Aber, ich bin kein Anwalt und kann dir daher nur meine persönliche Meinung mitteilen und nach diesem Prinzip wird auch der/die Richter/in entscheiden ob du die Vorfahrt missachtet hast oder nicht. Ein Anwalt heißt nicht umsonst Rechtsverdreher. Kannst du deine Unschuld nicht beweisen oder äußerst dich gar nicht zu dem Vorwurf, dann brauchst du gar nicht erst vor Gericht ziehen. Den größten Fehler den man machen kann ist zu sagen, dass man möglicherweise ein Mitverschulden am Unfall hat. Der Angeklagte ist vor Gesetz immer unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Wenn du an deiner Unschuld zweifelst, dann hast du eh schon verloren.

Liebe Grüße

Burgkunstadter

Leg auf jeden Fall Widerspruch ein.

Denn wenn der Vorfahrtsberechtigte nach rechts blinkt UND die Geschwindigkeit reduziert, kannst du darauf vertrauen, das er das auch macht. Kommt es dennoch zu einem Verkehrsunfall, kann die keine Vorfahrtsmißachtung vorgeworfen werden.

http://www.bussgeldsiegen.de/verkehrsunfall-zwischen-falschblinker-und-wartepflichtigem-bussgeld/

Burgkunstadter 
Fragesteller
 30.10.2013, 08:41

Danke, nach so einem Artikel hab ich die ganze Zeit gesucht. Das lässt hoffen.

Crack  30.10.2013, 09:25

Kommt es dennoch zu einem Verkehrsunfall, kann die keine Vorfahrtsmißachtung vorgeworfen werden.

Auch dann wurde die Vorfahrt missachtet. Hier kann man nur eine Teilung der Schuld hinsichtlich der Versicherung erreichen - am Vorfahrtverstoß und dem Bußgeldbescheid ändert das aber rein gar nichts.

Hier ein anderes Urteil: http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/2219-urteil-zur-unfallhaftung-der-blinkende-geradeausfahrer

Wer sich im Straßenverkehr bewegt darf nur von den Tatsachen ausgehen, für Annahmen ist da kein Platz.

Burgkunstadter 
Fragesteller
 30.10.2013, 13:43
@Crack

In deinem Urteil geht es ja um einen Versicherungsstreit. Mir geht es ja hauptsächlich um das Bußgeld und die Punkte, da die Punkte zur Probezeitverlängerung und Nachschulung führen.

Was steht denn im Unfallbericht? Wenn da der andere zu 100% schuld wäre, wäre ein Widerspruch sinnvoll. Ansonsten eher nicht.

Burgkunstadter 
Fragesteller
 30.10.2013, 08:33

100% schuldig war er nicht. Aus Polizeilicher Sicht trage ich die volle Verantwortung, sie sagten nur, dass ich dies der Versicherung mitteilen kann und die dann von der Versicherung des Gegners eine Teilschuld verlangen werden.

PissedOfGengar  30.10.2013, 08:36
@Burgkunstadter

Verschiedene Gerichtsurteile weisen auch dem der falsch geblinkt hat verschiedene Prozente an der Schuld zu. In einigen Fällen auch volle 100 %.

Crack  30.10.2013, 09:28

Was steht denn im Unfallbericht?

Rechtlich gesehen ist es vollkommen egal was da steht, denn die Polizei trifft keine Entscheidung über die Schuldfrage.