Bussgeldbescheid - wann zahlen?

9 Antworten

Interessant was hier mal wieder rumspekuliert wird.

Da steht: Rechstkräftig 2 Wochen nach Zustellung.

Dann kommt: Zahlen spätestens 2 Wochen nach Rechtskraft. Also klar vier Wochen Zeit.

Bezahlen kannst Du übrigens sofort, dann tritt die Rechtskraft sofort ein, denn die Bezahlung gilt dann als Rechtsmittelverzicht.

Nein - Du musst entweder innerhalb von 2 Wochen zahlen oder innerhalb von 2 Wochen Einspruch erhoben haben...

Das hast Du genau richtig verstanden. Mit Ablauf der Rechtsmittelfrist wird der Bescheid rechtskräftig und erst dann das Bußgeld zur Zahlung fällig. Und da niemand erwarten kann, daß ein Betrag zielgenau am Tag seiner Fälligkeit eingezahlt wird, gibt es eine Zahlungsfrist. Und die beträgt noch mal 14 Tage - ist ja gar nicht besonders lang. Und da bist Du dann bei 4 Wochen ab Erhalt des Bescheides.

Wenn der Bescheid rechtens ist, dann solltest du sofort zahlen!! Behörden warten nicht lange, du bekommst einen mahnbescheid, was zugleich auch eine vollstreckungsankündigung ist!! 2 Wochen ist die frist, die immer gesetzt werden muss, weil sonst weitere maßnahmen nicht rechtens wären!! 4 wochen auf keinen fall!!

nein,du musst innerhalb von 2 Wochen bezahlen