Bußgeldbescheid - § 24a Abs. 2, 3, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 242 BKat; § 4Abs. 3 BKatV

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Hallo Albatross

Ist der Schritt diesen Anwalt auch bei mir einzuschalten (kostenlos-Rechtschutz) überhaupt ratsam?

wenn du die Deckungszusage deiner Versicherung hast ist es selbstverständlich ratsam den Anwalt einzuschalten.

du musst ihm nur gleich sagen, dass du ihn nur wegen dem zeit schinden brauchst und dass du gegen den Bußgeldbescheid eigentlich nicht Einspruch erheben willst.

deine Fsst meldet sich erst bei dir, wenn du dein Fahrverbot angetreten hast, und dein Fahrverbot kannst du ja erst 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides antreten.

Danke für den Stern

Ist der Schritt diesen Anwalt auch bei mir einzuschalten (kostenlos-Rechtschutz) überhaupt ratsam?

Ich vermute mal, daß deine Rechtsschutz-Versicherung keine Zusage machen wird.

Falls ich mich irre, dann solltest Du natürlich versuchen, den Entzug der Fahrerlaubnis (wie hoch war denn der Promillewert?) hinauszuzögern und bereits jetzt mit der Abstinenz beginnen.

Muss ich anschließend mit einer höheren Geldbuße rechnen, da das Bußgeld ja rechtens ist?

Nein, mit einer Erhöhung der Buße ist nicht zu rechnen.

naja, er schreibt es wenigstens

Diese übernimmt 100%

Warum gehst du davon aus, dass meine RV keine Zusage machen wird? Ist das so unwahrscheinlich? ( Habe echt gar keine Erfahrungen, deswegen frage ich)

@123Albatross123

Frag einfach an - jede Versicherung hat ihre eigenen Richtlinien.

Aus eigener Erfahrung: Meine RS macht da keine Zusage.

@clemensw

Dann heißt es mal Daumen drücken.

Nach Anfechtung des Bußgeldes ....

Du hast gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, die Behörde prüft jetzt nochmal und macht entweder einen neuen Bußgeldbescheid (höher oder niedriger) oder wenn sie keinen neuen Bescheid machen, geht die Sache an das örtlich zuständige Amtsgericht zur Entscheidung ... (auch dort gitbt es drei Möglichkeiten - Erhöhung der Geldbuße, Absenkung oder es bleibt dabei)

alles was Du vermutlich errichst ist eine Zeitverzögerung .... warum nicht die Sache einsehen und bezahlen? wenn der Sachverhalt doch klar ist ....

Ich werde wahrscheinlich eine MPU verordnet bekommen, um meinen Führerschein zurückerlangen zu können. Um dazu zugelassen zu werden muss man Abstinenznachweise vorlegen. Je nach Schwere von 6 Monaten in Form von 6cm Haar oder 12 Monaten in Form von 2x6 cm Haar. Dieses Haar ist bei mir erst seit circa 5 Monaten sauber und wächst. Ich zanke mich lieber mit Gerichten herum und habe meinen Führerschein, anstatt ohne Führerschein rumzugammeln und 12 Monate abzuwarten.

@123Albatross123
Ich werde wahrscheinlich eine MPU verordnet bekommen,

wie ich dir schon geschrieben habe (in deiner zweiten Frage)wird die Fsst ein äG anordnen.

oder kennst du jetzt endlich deine Abbauwerte?

@ginatilan

Ich habe noch immer keine Werte. Meine MPU-Beraterin der MPU-Vorbereitung ist fest der Meinung, dass ich eine MPU machen muss. Sie sagt immer, dass ich mir doch nichts vormachen solle und mich endlich damit abfinden soll. Soll ich jetzt mal die Werte einfach schriftlich anfragen?

@123Albatross123

du hättest deine Werte schon längst bei der Polizei, die dich angehalten hat, erfragen können.

auf deinem Bußgeldbescheid sollten die Werte doch drauf stehen, oder?

du bekommst doch keinen Bußgeld ohne zu wissen warum du ihn bekommen hast:-)

@ginatilan

Auf dem Bußgeldbescheid stehen keine Werte. Da steht nur "Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Cannabis". Beweise: Zeugenaussage, Gutachten. Bin auch davon ausgegangen, dass ich die Werte mit dem Bescheid bekomme, aber anscheinend bekomme ich die erst mit dem Schreiben von der FSST.