Bußgeld wegen Nichteinhaltung Umgangsrecht?

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Leider ist diese Information in der Realität nicht korrekt.

Im BGB steht tatsächlich geschrieben, daß Eltern zum Umgang mit ihren Kindern verpflichtet sind. Und es ist tatsächlich so, daß das Familiengericht ein Ordnungsgeld verhängen kann, wenn sich jemand nicht an den Beschluß hält. Dies müßte allerdings im Beschluß schon ausdrücklich angedroht sein.

In der Praxis ist es aber so, daß vor 2(?) Jahren der BGH geurteilt hat, daß Eltern eben NICHT zum Umgang mit ihren Kindern verpflichtet werden können - obwohl es anders im Gesetz steht. Ein Ordnungsgeld wäre deshalb rechtswidrig. Man sorgt im Übrigen für die Verhängung eines Ordnungsgeldes, indem man den zuständigen richter auf den Verstoß gegen den Beschluß hinweist.

ich würde, ehe es juristische Züge nimmt, eher einen Mediator konsultieren, der sich einmal der ganzen Sache neutral nähert.

Gerade Ex-PartnerINNEN (mit Betonung auf die grossgeschriebenen Buchstaben am Schluss) führen bei ihren Ex-Partnern erfahrungsgemäß gern einen Rosenkrieg. Das ist kein böser Wille, sondern basiert meist auf verletzten Gefühlen - also auf Wunden, die behandelt gehören. Nicht mit Pflaster, sondern eben mit etwas Psychologie und Gesprächen, wie sie eben durch und mit einem Mediator erfolgen.

der juristische Weg steht einem zwar auch offen - aber sowas hinterlässt nur noch größere Wunden. Sowas würde ich vermeiden, wenn es nur irgendwie geht. Denn das, was man da kaputt macht, bekommt man fast nicht mehr heile.

Das mit dem Mediator ist eine gute Sache. Haben wir auch schon versucht. Leider ist die Mutter nicht dazu bereit.

also vllt stößt das hier auf aber denkt mal jemand an die mutter?

warum sie nicht will? und es muss schon ne ganze menge dazugehören wenn eine mutter ihr kind nicht sehen will

und vllt ist es auch besser so wenn das kind nicht zur mutter geschickt wird das hinterlässt doch schäden, denn das kind merkt doch wenn es ungewollt ist

lieber ein ende mit schrecken als ein schrecken ohne ende

mfg und nimm es mir bitte nicht krumm aber manchmal braucht es nur ein bißchen zeit vllt meldet die mutter sich nach einer weile von allein

Danke für Deine Antwort. das Kind hat schon beim Jugendamt angefragt ob es die Besuche bei der Mutter abwählen könnte, wenn diese sie eh nicht haben möchte. Dies ist von Seiten des Jugendamtes abgelehnt worden. Die Mutter hat auf das gerichtlich festgelegte Umgangsrecht bestanden. Das Kind wurde der Mutter weggenommen, da sie sich 2x straffällig mit Gerichtsurteil gegen das Kind verhalten hat.

Ja das könnt ihr schon. Aber die Frage ist nun ob es sinnvoll ist, die Mutter zum Umgang mit ihrem Kind zu zwingen, wenn sie nicht will. Sie wird es das Kind spüren lassen, dass sie nicht wollte und im Endeffekt leidet es mehr als es davon hat. Es ist so traurig, ich verstehe das immer nicht, dass Mütter und auch Väter nichts mit ihren eigenen Kindern zu tun haben wollen, aber sie zu zwingen ist nur kurzfristig eine Lösung. Traurig für das Kind, aber es wird besser sein, wenn es sich auf längere Sicht damit abfindet, dass seine Mutter es nicht sehen will.

Mit allem würde ich zum Anwalt gehen. Das ist immer Eure erste Anlaufstelle. Ihr könnt ja mal beim Jugendamt anrufen. Und jetzt sag ich mal was dazu aus meiner eigenen Erfahrung heraus. Ob Ihr die Kindsmutter überhaupt mit einem Bußgeld belegen lassen könnt oder nicht weiß ich gar nicht. Das kommt drauf an. Manche sagen wohl ja, andere nicht. Aber auf die Aussagen würde ich mich nicht unbedingt verlassen. Und die zweite Frage ist wozu Ihr das machen wollt. Im Grunde finde ich das lächerlich bis falsch. Wenn die Kindsmutter es ablehnt das Kind zu nehmen würde ich den Teufel tun und mein Kind dort überhaupt erst hinbringen wollen. Was erwartet Ihr davon? Das Kind möchte die Mutter auch ab und zu mal sehen? Alles klar. Aber wenn die Mutter die Besuche aufgezwungen bekommt wird da wohl kaum was Positives fürs Kind rauskommen. Am Ende wird es nur lieblos behandelt, ausgeschimpft oder sonstwas. Diese Erfahrung sollte man dem Kind ersparen. Nichts ist für ein Kind schlimmer als die Gewissheit, dass man von seinem Elternteil nicht geliebt wird und einfach nur stört. Am Ende wird noch geschlagen, und da ist dann erst mal niemand, der da eingreifen kann. Wo mein Kind nicht gewollt ist muss es auch nicht hin, Ende. Und da dann noch mit einem Bussgeld Zwang ausüben zu wollen würde ich überhaupt nicht. Wegen dem Bussgeld wird sich die Mutter nicht freudiger um das Kind kümmern.