Bußgeld bei Rot über die Ampel (mit Fahrrad) rechtmäßig?
Ich erwarte jetzt sicherlich keinen juristischen Rat, dennoch hoffe ich, dass sich hier in der Community jemand mit unseren "tollen" StVO-Gesetzen auskennt.
Ich wurde gestern auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten, da ich paar Sekunden zuvor über Rot gefahren bin. Ich habe gestanden, dass ich über Rot gefahren war (Ampel hat sich gerade umgeschaltet und ich wollte keine Vollbremsung machen und bin einfach durch).
Jetzt wurde mir gesagt, dass mich ein Bußgeld erwartet (laut Polizist schätzungsweise 100 Euro) sowie ein Punkt in Flensburg (ich wiederhole, ich war auf dem Fahrrad;)
Ist das rechtmäßig, dass man gleich ein Bußgeld bekommt? Und kann ich evtl. noch Widerspruch einlegen? Oder soll ich einfach die bittere Pille schlucken, und die Strafe schön bezahlen wenn der Überweisungsträger im Briefkasten landet?
Danke schon mal für die Antworten :))
15 Antworten
Ja, es ist völlig rechtmäßig, du hast dich nicht an die Regeln gehalten - die Verkehrsregeln gelten für ALLE Verkehrsteilnehmer, also auch für Fahrradfahrer und Fußgänger - und es gab schon Menschen die keinen Führerschein machen durften, weil sie dafür zu viele Punkte in Flensburg hatten...
Ohne Gefährdung kostet es für Radfahrer (bei mehr als einer Sekunde) 100€, mit Gefährdung mehr.
Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer - und die Regeln gelten für sie genau so wie für Autofahrer.
Ja, der Polizist hat recht, kannst du im Bußgeldkatalog nachlesen:
Auch wenn du auf dem Fahrrad bist du ein Teilnehmer am strasenfehrkehr und musst dich wie alle anderen an die Regeln halten. Bußgeld und Punkt sind berechtigt
Auch als Fahrradfahrer bist Du Verkehrsteilnehmer und an die StVO gebunden.
https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fahrrad-rote-ampel/
eigentlich 60 euro. 100 nur bei gefährdung... des muss der polizist beurteilen...