Burnout! Krankgeschrieben! Kündigung! Krankenkasse meint nach Aktenlage arbeitsfähig!?Arbeitsamt

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Boa O.O

Wenn du krank geschrieben bist, bist du krank geschrieben... da kann arbeitsamt und medi.dienst eigentlich garnichts machen... schon garnicht ohne dich zu sehen.

Lass dich bei Arbeitsamt nicht über den Tisch ziehen... mir wollten die mal weis machen das ich nie eingezahlt hätte, obwohl ich das 3 Jahre lang getan hab -.- Zur not damit drohen an die öffentlichkeit zu gehen und zu einem Anwalt.

Das du dich in deinem zustand mit so nem mist noch rumärgern musst ! Ich reg mich gerade richtig auf...

Nach Aktenlage bedeutet, dass sie nach dem Entlassungsbericht der Klinik entschieden haben. Diesen Entlassungsbericht solltest Du Dir schleunigst zusenden lassen oder persönlich abholen. Den hat Dein Hausarzt auch bekommen, aber darf den nicht als Kopie weitergeben.

Für den Psychologen wäre der Bericht bestimmt auch interessant. Der kann sich den Bericht ebenfalls anfordern, wenn die Klinik von der Schweigepflicht zu Deinem Psychologen entbunden wird. Was Du nicht machen solltest, ist eine pauschale Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben. Dieses hast Du wahrscheinlich in der Klinik getan und promt passieren solche Eigenmächtigkeiten.

 

Zur Kündigung nach Krankschreibung: Das ist ein Fall für die Arbeitsgerichte. Die Arbeitsagentur wird auf eine Wiedereinstellungsklage bestehen, damit eine Abfindung rausgeschlagen werden kann, die jedoch beim Arbeitslosengeld angerechnet wird. Mit einer tatsächlichen Wiedereinstellung brauchst Du nicht zu rechnen, denn durch die Klage gegen den Ex-Chef wäre das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört und eine Wiederbeschäftigung unzumutbar.

 

Arbeitsagentur:

Ja, Du mußt Dich Arbeitssuchend melden und auch das Kreuzchen bei der Arbeitswilligkeit machen, auch wenn Du krank geschrieben bist.

Die Arbeitsagentur entscheidet objektiv, dass Du vermittelbar bist, subjektiv aber nicht arbeiten kannst. Bedeutet ALG I

Anders ist es, wenn Du Dich objektiv wegen Krankheit als nicht arbeitssuchend bezeichnest, weil Du subjektiv ebenfalls krank bist. Das bedeutet ALG II

Hallo,

ich habe noch nie gehört, also wenn man sich arbeitslos meldet u krank ist, das man da ALG2 beantragen muss. Soweit ich weiß, wird man dann zwar arbeitslos gemeldet, aber nicht arbeitsuchend, weil man krank geschrieben ist. So lang man krank ist, steht man nicht zur Vermittlung!

Was ich ebenfalls nicht verstehe, das man dich während deines Krankenscheins gekündigt hat. Dies darf doch nur bei einem trifftigen Grund sein (z. B. Wirtschaftslage der Praxis).

Also ich musste mal zum med. Dienst, allerdings vorab zu einem Amtsarzt. Der widerrum hatte wenig Ahnung vom Fach u ging nach dem Gutachten von meinem Spezialisten.

Ganz nebenbei, wenn dein Pychater noch mal im Urlaub sein sollte u du bist "krank", dann geh zu deinem Hausarzt hin. Da laufen alle bzw. viele Fäden zusammen.

LG

So lang man krank ist, steht man nicht zur Vermittlung! 

Genau das ist das Problem! Sie ist zu lange krank...

du kannst aber auch zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen u dich erstmal kostenlos beraten lassen. Anbei gibt es noch sowas wie Prozeßkostenbeihilfe, die du bei Gericht beantragen kannst.

Geh einfach als Mitarbeiterin in der Produktion Arbeiten.

Bewirb dich bei einer Leihfirma und lass dich als Produktionshelferin für 8 Euro Stundenlohn einstellen.

Dann haste keinen Chef und vielleicht Nette Kollegen.

Sie ist Krank geschrieben, das würde ich garnicht einsehen o.o

@ToxicAngel21

Naja sie kann ja nicht ihr Leben lang den Kopf in den Sand Stecken und von Hartz 4 Leben.

Manchmal ist die Flucht nach vorne eine gute Lösung für Geisteskrankheiten.

Ihre Angesprochenen Ängste ist sie auch los wenn sie diesen Weg geht.